Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.2018

Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18   

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BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18 (https://dejure.org/2018,49420)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2018 - 3 StR 386/18 (https://dejure.org/2018,49420)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 (https://dejure.org/2018,49420)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 60 BZRG; § 45 JGG; § 47 JGG; § 64 StGB
    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister (Absehen von der Verfolgung; Einstellung gegen Erbringung von Arbeitsleistungen; keine Feststellung der Schuld; Warnwirkung); unzureichende Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Bemessung einer Freiheitsstrafe aufgrund der Berücksichtigung nicht vorhandener Vorstrafen

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung der Warnwirkung eines früheren eingestellten Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BZRG § 60 Abs. 1 Nr. 7 ; BZRG § 60 Abs. 2
    Fehlerhafte Bemessung einer Freiheitsstrafe aufgrund der Berücksichtigung nicht vorhandener Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 400
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 472/04

    Strafzumessung (Warnfunktion eines früheren, ohne Verurteilung endenden

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Dem Tatgericht ist es zwar nicht prinzipiell verwehrt, strafschärfend zu werten, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war (s. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 2 StR 499/72, BGHSt 25, 64, 65; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04, juris Rn. 4; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 40).
  • BGH, 25.04.2006 - 4 StR 125/06

    Minder schwerer Fall der schweren räuberischen Erpressung (mangelnde

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Eine bloße Berücksichtigung einer solchen Warnwirkung lässt sich dem Urteil aber gerade nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, NJW 1987, 2243, 2244; insgesamt skeptisch BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).
  • BVerfG, 06.09.2004 - 2 BvR 1280/04

    Verfassungsmäßigkeit einer Verfahrenseinstellung im jugendgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Mit der jeweiligen Verfahrensweise war keine Feststellung der Schuld verbunden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. September 2004 - 2 BvR 1280/04, juris Rn. 2; vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16, NJW 2017, 1539 Rn. 14).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Eine bloße Berücksichtigung einer solchen Warnwirkung lässt sich dem Urteil aber gerade nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, NJW 1987, 2243, 2244; insgesamt skeptisch BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Dem Tatgericht ist es zwar nicht prinzipiell verwehrt, strafschärfend zu werten, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war (s. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 2 StR 499/72, BGHSt 25, 64, 65; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 472/04, juris Rn. 4; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 40).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Ein Erfahrungssatz des Inhalts, dass bei einem Drogenabhängigen generell die Gefahr neuer erheblicher Straftaten besteht, existiert nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 645/10, StV 2013, 149).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Eine schwere Gewalttat, die für sich allein die Gefährlichkeit indizieren könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 2 mwN), ist hier nicht gegeben.
  • BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 2282/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung durch die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
    Mit der jeweiligen Verfahrensweise war keine Feststellung der Schuld verbunden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. September 2004 - 2 BvR 1280/04, juris Rn. 2; vom 8. März 2017 - 2 BvR 2282/16, NJW 2017, 1539 Rn. 14).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    a) Die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 64 Satz 1 StGB setzt die "begründete' bzw. "naheliegende' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten voraus (BGH, Urteile vom 22. November 2018 - 4 StR 356/18 Rn. 10 mwN und vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90 Rn. 4; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6), wobei die Frage der Wiederholungsgefahr aufgrund einer umfassenden Gesamtabwägung zu beantworten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6 und vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 11).

    Dabei kann die Gefahr auch allein durch die Anlasstat begründet werden (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2 und vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 13; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2; Urteil vom 29. Juni 1988 - 2 StR 200/88 Rn. 14).

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

    Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18, juris Rn. 11).
  • LG Essen, 25.05.2020 - 27 KLs 24/19

    Bandendiebstahl, Raub, schwer

    Im Rahmen der Strafzumessung kann hingegen Berücksichtigung finden, dass der Angeklagte bei Tatbegehung durch frühere eingestellte Verfahren gewarnt war (BGH, Beschl. v. 13.12.2018, 3 StR 386/18, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose: Voraussetzung der

    Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18, Rn. 11, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2019, 400; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 55 mwN).
  • BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20

    Unzureichende Schuldfeststellung u.a. durch unterlassene, aber mögliche

    Mit der jeweiligen Verfahrensweise war keine Feststellung der Schuld verbunden (BGH, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 StR 386/18 = NStZ 2019, 400 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 35 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49750
BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18 (https://dejure.org/2018,49750)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 3 StR 391/18 (https://dejure.org/2018,49750)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 (https://dejure.org/2018,49750)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; § 32 StGB
    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne eigenen Schuld (Herausforderung des Opfers; Veranlassung; bloße Ursächlichkeit; Verständlichkeit; Verhältnismäßigkeit); Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung mit der Behauptung, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • rewis.io

    Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Bewertung einer wahrheitswidrigen Notwehrbehauptung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 213 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 213 StGB ; Herausfordern des Opfers zu seinem Verhalten; Vorliegen einer verständlichen Reaktion auf vorangegangenes Tun des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: "Nicht ohne eigene Schuld, Ohrfeige als nicht angemessene Reaktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ein Täter härter bestraft werden, wenn er sich wahrheitswidrig auf die Notwehr beruft?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 400
  • StV 2021, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (BGH, NStZ-RR 2013, 170, 171; vgl. auch Senat, NStZ 2010, 692; BGH, NStZ-RR 1999, 328).

    Vorliegend lag in der unzutreffenden Behauptung des Angeklagten, er habe nur deshalb mit dem Messer in der Hand nach dem Zeugen H. geschlagen, weil dieser ihn nach mehreren unter Beteiligung A. s ausgeführten Schlägen erneut anzugreifen versucht habe (UA S. 10), keine über das Leugnen eigener Schuld hinausgehende, herabwürdigende Ehrverletzung des Geschädigten, die strafschärfend berücksichtigt hätte werden können; auch eine über das zulässige Verteidigungsverhalten hinausgehende, rechtsfeindliche Gesinnung ist den Angaben nicht zu entnehmen (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 328, 329; Senat, NStZ 2010, 692).

  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" -

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 221/88

    Körperverletzung - Reizung zum Zorn - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85

    Strafrechtlich relevanter Kausalverlauf bei Beschleunigung des Eintritts des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.04.1985 - 2 StR 181/85

    Provokation im Sinne von § 213 StGB - Berücksichtung der in der

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (BGH, NStZ-RR 2013, 170, 171; vgl. auch Senat, NStZ 2010, 692; BGH, NStZ-RR 1999, 328).
  • BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15

    Minderschwerer Fall des Totschlags (vorhergehende Ohrfeigen als Misshandlung des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Sie griff nicht lediglich nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten ein, sondern erreichte wegen der erlittenen Schmerzen die erforderliche Erheblichkeit für eine Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17

    Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein:

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Sie griff nicht lediglich nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten ein, sondern erreichte wegen der erlittenen Schmerzen die erforderliche Erheblichkeit für eine Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167).
  • BGH, 22.01.2019 - 1 StR 585/18

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Reizung zur Tat ohne eigene Schuld:

    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18, juris Rn. 7; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367 und vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 31.05.2021 - 1 StR 123/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der Misshandlung: kein

    Lediglich geringfügige Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit des Täters des Tötungsdelikts sind regelmäßig nicht von ausreichendem Gewicht; die Erheblichkeitsschwelle ist aber bei schmerzhaften Ohrfeigen überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 1 StR 518/15 Rn. 4 f. und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 9).
  • BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22

    Strafzumessung (Grenze des zulässigen Verteidigungsverhaltens: Behauptung einer

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn die wahrheitswidrige Notwehrbehauptung eine besonders verwerfliche Einstellung des Täters, etwa eine rechtsfeindliche Gesinnung, erkennen lässt oder die Ehre des Opfers verletzt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21 unter 1.; vom 30. Januar 2020 - 4 StR 630/19 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 10; je mwN).
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