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   BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18   

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https://dejure.org/2018,51437
BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18 (https://dejure.org/2018,51437)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 3 StR 516/18 (https://dejure.org/2018,51437)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 (https://dejure.org/2018,51437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO
    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache (Indiz- oder Hilfstatsache; antizipierte Beweiswürdigung; Beschlussbegründung; Begründungstiefe; formalisierter Dialog; Überprüfbarkeit in der Revision)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 2 Abs. 3 WaffG, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Variante 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 Variante 2 StPO, § 244 Abs. 6 StPO, § 261 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 52 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. b WaffG, § 53 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der unter Beweis gestellten Indiztatsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 6 S. 1; StPO § 261
    Richten eines Beweisantrags auf eine sog. Negativtatsache hinsichtlich Beweiswürdigung der Angaben der Geschädigten durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisantrag mit Negativtatsache, Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 547
  • NStZ-RR 2019, 157
  • StV 2019, 807
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 141/15

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Begründung des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18
    Nach diesen Maßstäben erweist es sich in aller Regel als rechtsfehlerhaft, wenn die Ablehnung wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit allein auf die Aussage gestützt wird, die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache ließe keinen zwingenden, sondern lediglich einen möglichen Schluss zu, den das Gericht nicht ziehen wolle (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 3 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 117 f.; vom 9. Juli 2015 1 StR 141/15, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 29; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18
    Nach diesen Maßstäben erweist es sich in aller Regel als rechtsfehlerhaft, wenn die Ablehnung wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit allein auf die Aussage gestützt wird, die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache ließe keinen zwingenden, sondern lediglich einen möglichen Schluss zu, den das Gericht nicht ziehen wolle (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 3 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 117 f.; vom 9. Juli 2015 1 StR 141/15, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 29; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225).
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 41/18

    Konkurrenzen (einfache und gefährliche Körperverletzung)

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18
    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Eine ausdrückliche Erörterung der Indizien, die für eine Täterschaft des Angeklagten sprechen könnten, war dagegen angesichts des Gewichts des vorgenannten Umstands nicht erforderlich, um die Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung zu dokumentieren (vgl. zur Begründungstiefe etwa BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18, NStZ 2019, 547 Rn. 11).
  • BGH, 13.12.2023 - 1 StR 340/23

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags; Erachtung von Indiz-

    Faktisch hat das Tatgericht damit den betreffenden Ausschnitt aus der Beweiswürdigung, die es an sich erst im Urteil darzulegen hat, bereits in der Hauptverhandlung offenzulegen; freilich kann und muss die Beschlussbegründung in laufender Hauptverhandlung angesichts der Vorläufigkeit der Einschätzung in der Regel weder die Ausführlichkeit noch die Tiefe der Beweiswürdigung der späteren Urteilsgründe aufweisen; die wesentlichen Hilfstatsachen sind jedenfalls in Grundzügen mitzuteilen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. November 2023 - 2 StR 284/23 Rn. 19; vom 7. August 2023 - 5 StR 550/22 Rn. 11 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 7; Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21 Rn. 75; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 220 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Aufgabe des Beschlusses nach § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO ist es, den Antragsteller sowie die weiteren Prozessbeteiligten von der seinen Antrag ablehnenden Auffassung des Tatgerichts zu unterrichten ("formalisierter Dialog") und ihm Gelegenheit zu geben, sich auf die neue Verfahrenslage einzustellen, das Gericht von der Erheblichkeit der Beweistatsache zu überzeugen oder aber neue Anträge mit demselben Beweisziel zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18, NStZ 2019, 547; KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 119 mwN).
  • BGH, 07.11.2023 - 2 StR 284/23

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags wegen tatsächlicher

    Hierzu hat das Tatgericht die unter Beweis gestellte Tatsache so, als sei sie erwiesen, in das aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme erlangte Beweisergebnis einzustellen und im Wege einer prognostischen Betrachtung zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung - gegebenenfalls in Anwendung des Zweifelssatzes - in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 484/18, NStZ 2019, 295; vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18, juris Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 220; KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 152; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 244 Rn. 56a).

    Der Beschluss, mit dem die Erhebung eines Beweises wegen Unerheblichkeit der Beweistatsache abgelehnt wird, ist mit konkreten Erwägungen zu begründen, aus denen sich ergibt, warum das Tatgericht aus der Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 484/18, aaO; vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18, aaO).

  • BGH, 21.05.2019 - 1 StR 178/19

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess: Akzeptanz durch das Tatopfer)

    Im Schuldspruch hat die tateinheitliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu entfallen: Die körperliche Misshandlung (§ 223 Abs. 1 StGB) der Geschädigten, welche der Angeklagte insbesondere durch die Faustschläge in deren Magen beging, wird innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 StGB) verdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten derselben Geschädigten durch die rechtsfehlerfrei bejahte Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 310/22 Rn. 4; Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16; Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22

    Körperverletzung (Konkurrenzen: Tateinheit, gefährliche Körperverletzung)

    Sie hat aber nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16; Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2).
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