Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.2019

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10808
BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19 (https://dejure.org/2019,10808)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2019 - 3 StR 2/19 (https://dejure.org/2019,10808)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19 (https://dejure.org/2019,10808)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1, Abs. 4 StGB; § 260 StPO; § 267 StPO
    Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch; Konkurrenzverhältnis zu vollendetem Einbruchsdiebstahl; Idealkonkurrenz; Klarstellung; minder schwerer Fall; Tenorierung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 4 StGB, § 244 Abs. 3 StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 250 Abs. 2, § 249 Abs. 1 StGB, § 250 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseinbruchsdiebstahl als schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich des Geschädigten i.R.d. Strafzumessungregelung

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseinbruchsdiebstahl als schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich des Geschädigten i.R.d. Strafzumessungregelung

  • rewis.io

    Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl: Konkurrenz zu vollendetem Einbruchdiebstahl; Annahme eines minder schweren Falles

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1 ; StGB § 244 Abs. 4
    Wohnungseinbruchsdiebstahl als schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich des Geschädigten i.R.d. Strafzumessungregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbruch in einen PKW - und der versuche Wohnungseinbruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 674
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.08.2018 - 5 StR 371/18

    Tenorierung bei Verurteilung wegen qualifizierten Wohnungseinbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19
    Anders als der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 29. August 2018 - 5 StR 371/18, juris) hält er es für geboten, aus Gründen der Klarstellung des begangenen Unrechts die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes im Schuldspruch erkennbar zu machen.
  • BGH, 22.01.2020 - 3 StR 526/19

    Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen

    Der Angeklagte ist durch die Nichtannahme eines besonders schweren Wohnungseinbruchdiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674 Rn. 6) aber jedenfalls nicht beschwert.
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 244 Abs. 4 StGB ist durch die Bezeichnung als "schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl' kenntlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Die vollendete (Fälle II.2, II.4, II.6, II.9, II.12-13, II.16-17, II.21, II.23) und versuchte (Fälle II.5, II.8, II.10-11, II.14-15, II.18-20) Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes ist aus Gründen der Klarstellung allerdings auch im Schuldspruch als "schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl' beziehungsweise als "versuchter schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl' kenntlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674 Rn. 6).
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Einbruch in Betriebsräume;

    Der Schuldspruch hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, soweit der Angeklagte im Fall 18 der Urteilsgründe wegen "Wohnungseinbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung' verurteilt worden ist (§ 244 Abs. 4 StPO; vgl. zur Tenorierung BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19 Rn. 6, NStZ 2019, 674; und vom 2. Februar 2021 - 4 StR 509/20 Rn. 3).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 141/22

    Einbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnung (Einbrechen;

    Die Urteilsformel ist deshalb insoweit dahin neu zu fassen, dass sie jeweils auf "schweren Wohnungseinbruchdiebstahl" lautet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Urteilsformel 1 Rn. 6; vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19, juris Rn. 59).

    Der mit diesem versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahl verbundene Eingriff in die Integrität der dauerhaft genutzten Privatwohnung stellt ein zusätzliches Tatunrecht dar, weshalb beide Delikte idealkonkurrieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Konkurrenzen 1; vom 2. April 2019 - 3 StR 63/19, juris Rn. 4; vom 8. Dezember 2021 - 3 StR 308/21, NStZ-RR 2022, 108).

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Da das Landgericht im Tenor die Qualifikation (entsprechend der alten Rechtslage) nicht als "schweren Wohnungseinbruchdiebstahl' (BGH, Beschlüsse vom 2. April 2019 - 3 StR 63/19 Rn. 2 und vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19 Rn. 6) oder "Privatwohnungseinbruchdiebstahl' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 5 StR 371/18) zum Ausdruck gebracht hat, bedarf die Urteilsformel allerdings keiner Korrektur.
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Wohnstätte: Tod des Bewohners. Entwidmung,

    Vielmehr ist zwischen beiden Tatbeständen Idealkonkurrenz i.S.d. § 52 Abs. 1 StGB anzunehmen, um den Schutz der Privatwohnung durch den Qualifikationstatbestand zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674 Rn. 4).
  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

    d) Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend, wobei er gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO davon absieht, in der Urteilsformel die gleichartige Tateinheit zum Ausdruck zu bringen (zur Bezeichnung der Taten s. im Übrigen BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22

    Verurteilung wegen Kriegsverbrechen in Syrien rechtskräftig

    b) Vor dem dargelegten Hintergrund sind die verwirklichten Tatbestände des Kriegsverbrechens gegen Personen gemäß § 8 VStGB in der Urteilsformel trotz der einheitlichen gesetzlichen Überschrift aus Klarstellungsgründen näher zu bezeichnen (s. auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, juris, vor Rn. 1; abweichend aber BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 394/20, juris); die Soll-Vorschrift des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO steht einer solchen präziseren Fassung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Urteilsformel 1 Rn. 6; Sander in Festschrift Werle, 2022, S. 895, 901 f.).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19

    Diebstahlsqualifikationen (schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl; schwerer

    a) Hinsichtlich des Geschehens am 16. September 2018 stehen der schwere Wohnungseinbruchdiebstahl (zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674; BeckOK StGB/Wittig, 44. Edition, § 244 Rn. 35) in Tateinheit mit schwerem Bandendiebstahl einerseits sowie der versuchte schwere Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit versuchtem schweren Bandendiebstahl andererseits konkurrenzrechtlich in Bezug auf den Angeklagten I. C. im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB), nicht der Tatmehrheit zueinander.
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 397/22

    Eintritt des Ergänzungsschöffen (Verhinderungsfall bei Erkrankung); Konkurrenzen

  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung des Wertersatzes von

  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 509/19

    Tenorierung bei Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte

  • LG Bamberg, 01.03.2021 - 26 KLs 2120 Js 2288/20

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Angeklagte, Tateinheit,

  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 509/20

    Urteil (Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen

  • LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20

    Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus

  • BGH, 22.06.2021 - 5 StR 53/21

    Anforderungen an das Revisionsvorbringen (Erkundigungspflicht des neuen

  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 278/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 24.03.2021 - 3 StR 31/21

    Verschärfung des Schuldspruchs; Schuldspruch wegen versuchtern schweren

  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 312/19

    Begründetheit einer Revision

  • BGH, 09.08.2022 - 3 StR 213/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 04.03.2020 - 3 StR 599/19

    Neufassung eines Schuldspruchs im Hinblick auf die Straftaten; Strafbarkeit wegen

  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 83/19

    Unzulässige Revision mangels erkennbarer Rechtsfehler zum Nachteil des

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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10343
BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18 (https://dejure.org/2019,10343)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - 2 StR 465/18 (https://dejure.org/2019,10343)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - 2 StR 465/18 (https://dejure.org/2019,10343)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 239a StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie wegen versuchter Nötigung; Berichtigng eines Schuldspruchs

  • rewis.io

    Räuberische Erpressung: Konkludente Drohung; Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie wegen versuchter Nötigung; Berichtigng eines Schuldspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räuberische Erpressung - und die konkludente Drohung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angst des Opfers kein Nötigungsmittel im Rahmen einer räuberischen Erpressung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die räuberische Erpressung - Voraussetzungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18
    Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht, mithin die Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten aktualisiert aufrecht erhält (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270 mit Anm. Krehl).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16

    Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität;

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18
    Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht, mithin die Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten aktualisiert aufrecht erhält (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270 mit Anm. Krehl).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20

    Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen

    Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht; es reicht nicht aus, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde es an Leib oder Leben schädigen (zum Ganzen vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 465/18, NStZ 2019, 674, 675; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; vom 20. September 2016 ? 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 jeweils mwN).
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