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   BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19   

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https://dejure.org/2019,13122
BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19 (https://dejure.org/2019,13122)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2019 - 4 StR 86/19 (https://dejure.org/2019,13122)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2019 - 4 StR 86/19 (https://dejure.org/2019,13122)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • verkehrslexikon.de

    Straßenverkehrsgefährdung - bedeutender Schaden an eiiner Sache von bedeutenbdem Wert

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 315c Abs. 3 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 1 a StGB, § 315c StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. sexueller Belästigung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls in zwei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis; Erreichen der Wertgrenze von 750 Euro für die Annahme der fahrlässigen ...

  • rewis.io

    Prüfungsschritte beim Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. sexueller Belästigung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls in zwei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis; Erreichen der Wertgrenze von 750 Euro für die Annahme der fahrlässigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 677
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19
    Hinzu kommt, dass das Landgericht hier auch das vom Angeklagten gefahrene, der Zeugin D. gehörende Fahrzeug einbezogen hat; nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bleibt hingegen der (Gefährdungs-)Schaden an dem vom Täter gefahrenen Fahrzeug auch dann außer Betracht, wenn es ihm nicht gehört (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 13. Mai 1985 - 4 StR 90/85, DAR 1985, 387).
  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19
    Allerdings darf der neue Tatrichter im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung straferschwerend berücksichtigen, dass ein erhöhter Unrechts- und Schuldgehalt darin liegt, dass der Angeklagte an einem besonders schutzbedürftigen Ort besonders schutzwürdige Gegenstände, nämlich "namhafte Opfergaben' aus Anlass des zuvor in der Moschee gefeierten Opferfestes, entwendet hat; insoweit kommen nicht umschriebene besonders schwere Fälle im Sinne von § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - 1 StR 154/98, NJW 1998, 2913, 2914).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19
    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289, und vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5 zur Wertgrenze von 750 Euro; LG Heilbronn, Beschluss vom 14. August 2017 - 8 Qs 39/17, NZV 2018, 197; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
  • BGH, 22.04.1955 - 2 StR 8/55
    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19
    Opferstöcke fallen nicht unter diese Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1955 - 2 StR 8/55, NJW 1955, 1119; MünchKomm-StGB/Schmitz, 3. Aufl., § 243 Rn. 43).
  • BGH, 13.05.1985 - 4 StR 90/85

    Straßenverkehrsgefährdung - Führen eines Fahrzeugs - Fremdes Eigentum

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19
    Hinzu kommt, dass das Landgericht hier auch das vom Angeklagten gefahrene, der Zeugin D. gehörende Fahrzeug einbezogen hat; nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bleibt hingegen der (Gefährdungs-)Schaden an dem vom Täter gefahrenen Fahrzeug auch dann außer Betracht, wenn es ihm nicht gehört (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 13. Mai 1985 - 4 StR 90/85, DAR 1985, 387).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19
    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289, und vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5 zur Wertgrenze von 750 Euro; LG Heilbronn, Beschluss vom 14. August 2017 - 8 Qs 39/17, NZV 2018, 197; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19
    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289, und vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5 zur Wertgrenze von 750 Euro; LG Heilbronn, Beschluss vom 14. August 2017 - 8 Qs 39/17, NZV 2018, 197; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
  • LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19
    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289, und vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5 zur Wertgrenze von 750 Euro; LG Heilbronn, Beschluss vom 14. August 2017 - 8 Qs 39/17, NZV 2018, 197; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Eine eigene Entscheidung des Senats und die Umstellung des Schuldspruchs auf versuchten vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung kommt nicht in Betracht, da sich das Landgericht nur dazu verhalten hat, dass der Angeklagte ein Durchschlagen oder Aufsplittern der Windschutzscheibe nicht billigte, sich aber nicht damit auseinandergesetzt hat, ob er bei Abwurf der Steine andere, zumindest auch auf die Dynamik des Fahrvorgangs zurückzuführende Schäden am Fahrzeug, die die Wertgrenze erreichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 166/20 und vom 10. April 2019 - 4 StR 86/19 Rn. 8), in sein Vorstellungsbild aufgenommen hatte.
  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige

    Der neue Tatrichter wird in einem ersten Schritt den Verkehrswert des betroffenen Leitplankenabschnitts feststellen und, sofern dieser über dem Grenzwert der Rechtsprechung liegt, in einem zweiten Schritt die Höhe des drohenden Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung bestimmen müssen (BGH, Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 86/19-, juris; m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose:

    Dessen Höhe ist nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. April 2019 ? 4 StR 86/19, NStZ 2019, 677, 678; Beschluss vom 29. April 2008 ? 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).
  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    Anders als im Rahmen des § 142 StGB reicht hier die Feststellung, dass nicht nur ein Bagatellschaden eingetreten ist, nicht aus, da die Wertgrenze für einen entsprechenden (Gefährdungs-)Schaden durch die Rechtsprechung des BGH bei 750,- Euro angesetzt wird (zu vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.2019 - 4 StR 86/19 - Beschluss vom 04.12.2012 - 4 StR 435/12 -).
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