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   BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19   

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https://dejure.org/2019,36711
BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19 (https://dejure.org/2019,36711)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2019 - 3 StR 219/19 (https://dejure.org/2019,36711)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2019 - 3 StR 219/19 (https://dejure.org/2019,36711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 15 StGB
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (objektive Gefährlichkeit der Tathandlung; Wissens- und Willenselement; Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Umstände; Vertrauen auf einen glücklichen Ausgang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Prüfung des Vorliegens eines bedingt vorsätzlichen Handelns; Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes bei einer Vergewaltigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Prüfung des Vorliegens eines bedingt vorsätzlichen Handelns; Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes bei einer Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 217
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19
    Dort ist es - nicht anders als sonst bei der Würdigung der Beweise - aus revisionsrechtlicher Sicht erforderlich, aber auch ausreichend, sämtliche objektiven und subjektiven, für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände des Einzelfalles in eine individuelle Gesamtschau einzubeziehen und zu bewerten, wobei Widersprüche nicht zu Tage treten dürfen (BGH, Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f. mwN).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 38/18

    Widersprüchliche und lückenhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19
    Gleichermaßen allein Sache des Tatgerichts ist es, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien in der Gesamtwürdigung des Beweisergebnisses zu bewerten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 38/18, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19
    Die Urteilsgründe lassen jedoch eine nähere Auseinandersetzung mit der der festgestellten Tathandlung nach ihrer konkreten Ausführung und den sonstigen sie begleitenden Umständen innewohnenden objektiven Gefährlichkeit vermissen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ-RR 2011, 110; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67).
  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10

    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19
    Die Urteilsgründe lassen jedoch eine nähere Auseinandersetzung mit der der festgestellten Tathandlung nach ihrer konkreten Ausführung und den sonstigen sie begleitenden Umständen innewohnenden objektiven Gefährlichkeit vermissen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ-RR 2011, 110; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14

    Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes);

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19
    Insbesondere das Zeitmoment hätte insoweit näherer Erörterung bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172, 173).
  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Es ist allein Aufgabe des Gesetzgebers, die Frage der Erforderlichkeit und der Möglichkeit der Überwindung einer etwaigen Inkohärenz zu prüfen (vgl. Letzgus, NStZ 2020, 217).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    Ein Rechtsfehler (§ 337 Abs. 1 StPO) liegt nur vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, je mwN).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22

    BGH hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf

    Dies wäre aber schon deshalb erforderlich gewesen, weil das Landgericht den Einlassungen - ohne dies indes ausdrücklich zu benennen - uneingeschränkt gefolgt ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, NStZ 2020, 217, 218).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die vom Täter gewählte konkrete Angriffsweise, seine Persönlichkeit, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (s. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, NStZ 2020, 217 Rn. 8; Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 485/19, NJW 2020, 784 Rn. 6 mwN).

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt oder erkennen lässt, dass das Tatgericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 3. Mai 2018 - 3 StR 38/18, juris Rn. 11; vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, NStZ 2020, 217 Rn. 8; Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, NJW 2021, 395 Rn. 37).

  • BGH, 23.03.2023 - 3 StR 277/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz; wertende Gesamtschau; Gleichgültigkeit des

    Diese Grundsätze gelten sowohl für Begehungsdelikte als auch für Unterlassungstaten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, NStZ 2020, 217 Rn. 8; vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f.; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38).
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19 Rn. 7; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19 Rn. 8, jeweils mwN).
  • LG Bielefeld, 22.04.2021 - 5 O 134/18
    Dolus eventualis liegt nach der Rechtsprechung des BGH vor, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (statt vieler: BGH NStZ 2020, 217).
  • BGH, 23.06.2022 - 4 StR 41/22

    Vorsatz (Vorliegen: Erstrecken auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs

    Denn die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe in Bezug hierauf bedingt vorsätzlich gehandelt, ist - auch mit Rücksicht auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Januar 2022 - 3 StR 341/21, NStZ 2022, 496 f.; Urteil vom 11. Januar 2022 - 1 StR 371/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 StR 125/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19, juris Rn. 7; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19, juris Rn. 8, jew. mwN) - nicht rechtsfehlerfrei belegt.
  • BGH, 31.05.2021 - 1 StR 125/21

    Beweiswürdigung (erforderliche Darlegungen, wenn das Gericht einer Zeugenaussage

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19 Rn. 7; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19 Rn. 8 jeweils mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 371/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder aber gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2021 - 1 StR 125/21 Rn. 7 und vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19 Rn. 7; Urteil vom 5. September 2019 - 3 StR 219/19 Rn. 8; jeweils mwN).
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