Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.2020

Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2020 - 4 StR 336/19   

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https://dejure.org/2020,5270
BGH, 12.02.2020 - 4 StR 336/19 (https://dejure.org/2020,5270)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - 4 StR 336/19 (https://dejure.org/2020,5270)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 4 StR 336/19 (https://dejure.org/2020,5270)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 3 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 177 Abs. 2, 6, 7 StGB, § 177 Abs. 7 StGB, § 244 Abs. 2 StPO, § 66 StGB, § 66 Abs. 4 Nr. 4 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch auf Prozesszinsen aus den zuerkannten Schmerzensgeldbeträgen erst ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag

  • rewis.io

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen neu hervorgetretener Umstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zahlungsanspruch auf Prozesszinsen aus den zuerkannten Schmerzensgeldbeträgen erst ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen neu hervorgetretener Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 370
  • NStZ-RR 2020, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren)

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - 4 StR 336/19
    Dieser entspricht zwar nicht den Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an den Inhalt eines Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06, NStZ 2007, 116 mwN).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18

    Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - 4 StR 336/19
    Die Adhäsionsklägerinnen haben Anspruch auf Prozesszinsen aus den ihnen zuerkannten Schmerzensgeldbeträgen gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB analog erst ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18, juris, mwN).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 27/18

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Behandlung neu

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - 4 StR 336/19
    Es ist aber Sache des Antragstellers, im Aussetzungsantrag die neu hervorgetretenen Tatsachen bestimmt zu bezeichnen und deren Richtigkeit unter der Behauptung, auf die Verteidigung insoweit nicht genügend vorbereitet zu sein, zu bestreiten (vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 27/18, NStZ 2018, 558).
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Die Regelung in § 265 Abs. 3 StPO, die lediglich tatsächliche Änderungen betrifft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 4 StR 336/19, NStZ 2020, 370, 371; vom 13. März 2018 - 4 StR 27/18, NStZ 2018, 558 mwN) erfordert angesichts dessen und aufgrund ihres abweichenden Regelungsgehalts nicht, den Begriff "Umstand" in § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO wie dort auszulegen.
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    In aller Regel muss allerdings auch ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO, sofern ihm nicht lediglich eine abweichende rechtliche Beurteilung eines unverändert gebliebenen Sachverhalts zu Grunde liegt, klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, auf welche tatsächlichen Annahmen sich der neue Strafbarkeitsvorwurf stützt, um eine Überraschungsentscheidung zu verhindern und zu gewährleisten, dass sich der Angeklagte sachgerecht verteidigen kann (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 4 StR 336/19, NStZ 2020, 370 Rn. 6; vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NJW 2017, 1253 Rn. 12; vom 4. August 2011 - 3 StR 99/11, NStZ 2012, 50; vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475 f.; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 11 f.; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 140/98, NStZ 1998, 529, 530; Beschluss vom 14. September 1993 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; Urteile vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92, NStZ 1993, 200; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 324; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 265 Rn. 9, 16 f.; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 20; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 62).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2020 - 6 StR 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8006
BGH, 10.03.2020 - 6 StR 4/20 (https://dejure.org/2020,8006)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2020 - 6 StR 4/20 (https://dejure.org/2020,8006)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2020 - 6 StR 4/20 (https://dejure.org/2020,8006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zum Drogenvorrat wegen Eigenkonsums i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Rüge mangelnder Gelegenheit zur Verteidigung nach erteiltem Hinweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Historisch: Erste Entscheidung des neu eingerichteten 6. Strafsenats des BGH veröffentlicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zum Drogenvorrat wegen Eigenkonsums i.R.d. Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts;

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 6 StR 4/20
    Darüber hinaus ist ein Abgleich von Anklage und Urteil zwar in den Fällen des unterbliebenen Hinweises erforderlich, nicht jedoch dann, wenn die Revision das Fehlen ausreichender Verteidigungsmöglichkeiten nach einem tatsächlich erteilten Hinweis beanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2012 - 1 StR 323/12, Rn. 14).
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01

    Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 6 StR 4/20
    Denn der Senat nimmt den Inhalt der Anklageschrift als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zur Kenntnis (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, Rn. 5).
  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Das Revisionsgericht muss die Anklageschrift zur Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ohnehin von Amts wegen zur Kenntnis nehmen, so dass der Senat aus diesem Grund um deren Inhalt weiß (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - 3 StR 200/22 = StraFo 2022, 468; 27.11.2012 - 3 StR 421/12, bei juris; 10.03.2020 - 6 StR 4/20 = NStZ 2020, 370; 23.04.2002 - 3 StR 505/01 = StraFo 2002, 261 = BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 16 = StV 2002, 588).
  • BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage

    Im Übrigen hat der Senat den Inhalt der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses zur Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ohnehin von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen, so dass er auch aus diesem Grund darum weiß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, juris Rn. 5; vom 27. November 2012 - 3 StR 421/12, juris Rn. 5; vom 10. März 2020 - 6 StR 4/20, NStZ 2020, 370).
  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21

    Beweiswürdigung bei wechselnden Angaben des einzigen Belastungszeugen (besondere

    Ausweislich der vom Senat von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Anklageschrift (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. März 2020 - 6 StR 4/20, NStZ 2020, 370) hatte die Staatsanwaltschaft hierfür als einziges Beweismittel gleichfalls den gesondert Verfolgten D. benannt.
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