Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.05.2020

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19   

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BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19 (https://dejure.org/2020,11880)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2020 - 2 StR 504/19 (https://dejure.org/2020,11880)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2020 - 2 StR 504/19 (https://dejure.org/2020,11880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 253 Abs. 1, § 255 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Vorverurteilung; Beleg einer Bereicherungsabsicht an einem Mobiltelefon bzw. an Hausschlüsseln

  • rewis.io

    Besonders schwere räuberische Erpressung: Erforderlichkeit der Bereicherungsabsicht; Abpressen eines Mobiltelefons

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 253 Abs. 1 ; StGB § 255
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Vorverurteilung; Beleg einer Bereicherungsabsicht an einem Mobiltelefon bzw. an Hausschlüsseln

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwere räuberische Erpressung: Erforderlichkeit der Bereicherungsabsicht; Abpressen eines Mobiltelefons

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beleg für eine Bereicherungsabsicht an einem Mobiltelefon

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (fehlender Nutzungswille)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 542
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    aa) Die Strafkammer ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch derjenige eine (besonders schwere) räuberische Erpressung begehen kann, der das Opfer mit Gewalt dazu zwingt, die Wegnahme einer Sache zu dulden, eine Verurteilung wegen Raubes aber daran scheitert, dass die hierfür erforderliche Zueignungsabsicht nicht vorliegt bzw. nicht nachweisbar ist (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 4 StR 502/10, juris Rn. 26, NStZ 2011, 699, 701 mwN).

    An einem solchen Vermögenszuwachs fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige und mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, juris Rn. 26 ff., NStZ 2011, 699, 701; Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11, juris Rn. 5, NStZ 2012, 627, 628; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371, 372; vom 25. April 2018 - 4 StR 348/17, juris Rn. 7, NStZ-RR 2018, 282 f.; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19, jeweils mwN).

  • BGH, 24.05.2011 - 4 StR 175/11

    Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer; erpresserischer Menschenraub;

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    An einem solchen Vermögenszuwachs fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige und mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, juris Rn. 26 ff., NStZ 2011, 699, 701; Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11, juris Rn. 5, NStZ 2012, 627, 628; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371, 372; vom 25. April 2018 - 4 StR 348/17, juris Rn. 7, NStZ-RR 2018, 282 f.; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19, jeweils mwN).

    Die erforderliche Bereicherungsabsicht fehlt auch dann, wenn es dem Täter beim Abpressen eines Mobiltelefons nur darum geht, dem Opfer einen Denkzettel zu verpassen oder es zu isolieren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 Ss 259/05, NStZ 2006, 450, 451; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 253 Rn. 29; BeckOK-StGB/Wittig, 45. Ed., § 253 Rn. 16.1; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 253 Rn. 8).

  • BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17

    Raub (Zueignungsabsicht: Abgrenzung zur Gebrauchsanmaßung; Abgrenzung zur

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    An einem solchen Vermögenszuwachs fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige und mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, juris Rn. 26 ff., NStZ 2011, 699, 701; Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11, juris Rn. 5, NStZ 2012, 627, 628; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371, 372; vom 25. April 2018 - 4 StR 348/17, juris Rn. 7, NStZ-RR 2018, 282 f.; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19, jeweils mwN).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    aa) Die Strafkammer hat dem Nebenkläger, der in der Hauptverhandlung nur noch über eine eingeschränkte Erinnerung an das Tatgeschehen verfügte, den Inhalt seiner Vernehmungsniederschrift aus dem Ermittlungsverfahren abschnittsweise vorgehalten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, juris Rn. 10, NStZ 2014, 604, 605; SSW-StPO/Kudlich/Schuhr, 4. Aufl., § 249 Rn. 32).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 48/15

    Strafbarkeit wegen Raubes: Erzwingung der Herausgabe eines Mobiltelefons zur

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    An einem solchen Vermögenszuwachs fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige und mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, juris Rn. 26 ff., NStZ 2011, 699, 701; Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11, juris Rn. 5, NStZ 2012, 627, 628; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371, 372; vom 25. April 2018 - 4 StR 348/17, juris Rn. 7, NStZ-RR 2018, 282 f.; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19, jeweils mwN).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11

    Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil);

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    An einem solchen Vermögenszuwachs fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige und mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, juris Rn. 26 ff., NStZ 2011, 699, 701; Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11, juris Rn. 5, NStZ 2012, 627, 628; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371, 372; vom 25. April 2018 - 4 StR 348/17, juris Rn. 7, NStZ-RR 2018, 282 f.; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19, jeweils mwN).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    An einem solchen Vermögenszuwachs fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige und mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, juris Rn. 26 ff., NStZ 2011, 699, 701; Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 392/11, juris Rn. 5, NStZ 2012, 627, 628; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371, 372; vom 25. April 2018 - 4 StR 348/17, juris Rn. 7, NStZ-RR 2018, 282 f.; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19, jeweils mwN).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    Beweisgrundlage ist nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427, 429 mwN; siehe hierzu auch MüKo-StPO/Kreicker, § 249 Rn. 66; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 249 Rn. 42).
  • OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05

    Erpressung, räuberische

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    Die erforderliche Bereicherungsabsicht fehlt auch dann, wenn es dem Täter beim Abpressen eines Mobiltelefons nur darum geht, dem Opfer einen Denkzettel zu verpassen oder es zu isolieren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 Ss 259/05, NStZ 2006, 450, 451; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 253 Rn. 29; BeckOK-StGB/Wittig, 45. Ed., § 253 Rn. 16.1; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 253 Rn. 8).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
    Als erstrebter Vermögenszuwachs kann dabei auch die Erlangung des Besitzes an einer Sache bewertet werden und zwar selbst bei einem nur vorübergehenden Besitzwechsel (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13117
BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20 (https://dejure.org/2020,13117)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2020 - 4 StR 84/20 (https://dejure.org/2020,13117)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 4 StR 84/20 (https://dejure.org/2020,13117)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erfüllen der Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes durch Wertung in der Strafzumessung als Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Nötigung: Berücksichtigung der Durchsetzung des Willens ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfe

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3
    Erfüllen der Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes durch Wertung in der Strafzumessung als Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung bei Nötigung: Berücksichtigung der Durchsetzung des Willens ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 542
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06

    Strafzumessung (moralisierende Erwägungen; Berücksichtigung der Lebensführung;

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20
    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20
    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02

    Doppelverwertungsverbot bei sexueller Nötigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20
    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 303/05

    Strafzumessung (Vermeidung moralisierender oder persönliches Engagement

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20
    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20
    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Damit hat es nicht die Tatbegehung als solche (vgl. in anderem Zusammenhang einerseits BGH, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 4 StR 84/20, NStZ 2020, 542 Rn. 4; andererseits BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 36/22, juris Rn. 21), sondern einen zur bloßen Tatbestandsverwirklichung hinzukommenden, den Unrechtsgehalt kennzeichnenden Umstand herangezogen (s. auch BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 15/87, juris Rn. 44).
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