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   BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19   

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BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19 (https://dejure.org/2019,33677)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2019 - 5 StR 325/19 (https://dejure.org/2019,33677)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19 (https://dejure.org/2019,33677)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 46 StGB
    Strafschärfende Berücksichtigung einer vom Vorsatz nicht erfassten Rauschgiftmenge bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; Risiko für das Rechtsgut; Kurierfahrt mit großem Lieferfahrzeug; keine eigene Kenntnis des Rauschgiftverstecks)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung der Strafzumessung bei Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Fehlende Kenntnis des Drogenkuriers von der Menge der transportierten Drogen

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs bezüglich einer vom Vorsatz nicht erfassten Mehrmenge im Rahmen der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 2
    Gerichtliche Überprüfung der Strafzumessung bei Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Fehlende Kenntnis des Drogenkuriers von der Menge der transportierten Drogen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 553
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 310/95

    Strafschärfende Berücksichtigung - Tatsächliche Rauschgiftmenge - Vorstellung des

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19
    aa) Führt der Täter eine Rauschgiftmenge ein, die tatsächlich größer ist, als er sich vorstellt, darf die von seinem Vorsatz nicht erfasste Mehrmenge nur dann als tatschulderhöhend gewertet und mithin als strafschärfend berücksichtigt werden, wenn ihn insoweit der Vorwurf der Fahrlässigkeit trifft (vgl. BGH, aaO und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95, StV 1996, 90).

    Dass der Angeklagte das Rauschgiftversteck nicht selbst untersuchen und prüfen konnte, ist ohne Relevanz (vgl. demgegenüber - nicht tragend - BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95, StV 1996, 90).

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19
    Vorhersehbar ist, was der Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der konkreten Tatsituation als möglich hätte vorhersehen können, sofern sich die eingetretenen Folgen innerhalb der Lebenserfahrung bewegen; sie müssen nicht in allen Einzelheiten vorhersehbar sein (BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, BGH NJW 2015, 96).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19
    bb) Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, wenn gerade diese Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg herbeiführt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 64/17, BGHSt 63, 11 mwN).
  • BGH, 21.04.2004 - 1 StR 522/03

    Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO und

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19
    a) Zwar ist die Beweiswürdigung zu der Frage, welche Betäubungsmittelmenge vom Vorsatz des Angeklagten erfasst war, eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. zum bedingten Vorsatz bezüglich derartiger Mehrmengen BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467) noch nicht zu beanstanden.
  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19
    a) Zwar ist die Beweiswürdigung zu der Frage, welche Betäubungsmittelmenge vom Vorsatz des Angeklagten erfasst war, eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. zum bedingten Vorsatz bezüglich derartiger Mehrmengen BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467) noch nicht zu beanstanden.
  • BGH, 31.03.1999 - 2 StR 82/99

    Vorsatz bezüglich der Menge beim Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19
    a) Zwar ist die Beweiswürdigung zu der Frage, welche Betäubungsmittelmenge vom Vorsatz des Angeklagten erfasst war, eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. zum bedingten Vorsatz bezüglich derartiger Mehrmengen BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467) noch nicht zu beanstanden.
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    bb) Im Sinne des Fahrlässigkeitstatbestands voraussehbar ist, was der Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der konkreten Tatsituation als möglich hätte vorhersehen können (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, juris Rn. 14; vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708, 1709; vom 2. Dezember 1980 - 1 StR 568/80, juris Rn. 5).

    Die Verantwortlichkeit des Täters entfällt aber für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, dass der Täter auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihnen zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, aaO, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, aaO, NJW 1992, 1708, 1709; BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75, aaO, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, aaO, BGHSt 12, 75, 78; Senat, Urteil vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52, BGHSt 3, 62, 63 f.).

  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht erneut zu der Überzeugung (§ 261 StPO) gelangen, dass der Angeklagte subjektiv annahm, zwei Kilogramm Marihuana in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen, könnte im Rahmen der Strafzumessung gegebenenfalls tatschulderhöhend berücksichtigt werden, dass der Angeklagte die für das Rechtsgut der Volksgesundheit riskante Einfuhrfahrt angetreten hat, ohne die Menge der transportierten Drogen zu prüfen (zur Mehrmenge vgl. BGH, Urteile vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, NStZ 2020, 553, 554; vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NStZ 2011, 460, 461; vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, juris Rn. 13; vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95, StV 1996, 90).
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