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   BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19   

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https://dejure.org/2020,9280
BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19 (https://dejure.org/2020,9280)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2020 - 4 StR 345/19 (https://dejure.org/2020,9280)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 4 StR 345/19 (https://dejure.org/2020,9280)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 31 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 46b StGB; § 73 StGB; § 73a StGB
    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss nach von Generalbundesanwalt beantragter Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgt); Strafmilderung oder Absehen von Strafe nach dem BtMG (wesentlicher Aufklärungserfolg); Erweiterte ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung durch Aufklärungshilfe des Täters i.R.d. bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Hilfe bei der Aufzucht und Pflege der angebauten Cannabispflanzen hinsichtlich Annahme der Mittäterschaft

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafmilderung durch Aufklärungshilfe des Täters i.R.d. bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Hilfe bei der Aufzucht und Pflege der angebauten Cannabispflanzen hinsichtlich Annahme der Mittäterschaft

  • rechtsportal.de

    Strafmilderung durch Aufklärungshilfe des Täters i.R.d. bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Hilfe bei der Aufzucht und Pflege der angebauten Cannabispflanzen hinsichtlich Annahme der Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 556
  • StV 2021, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18

    Erweiterte Einziehung beim Angeklagten (Erlangung aus nicht im Einzelnen

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    § 73a StGB ist im Verhältnis zur Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 StGB subsidiär (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6).

    Die Neufassung der Bestimmungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) hat insoweit zu keiner sachlichen Änderung geführt (so ausdrücklich BTDrucks. 18/9525, S. 66; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6).

  • BGH, 08.12.2016 - 5 StR 461/16

    Teilweise Berichtigung des Schuldspruchs bei der Verurteilung wegen mehrerer

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Dass der Angeklagte S. die Setzlinge für beide Plantagen einheitlich beschaffte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 461/16, Rn. 7) oder die Ernten aus beiden - räumlich voneinander getrennten - Plantagen in engem zeitlichen Zusammenhang durchführte oder dies plante, lässt sich den Urteilsfeststellungen nicht entnehmen; deshalb bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte S. die Ernten beider Plantagen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammenführte oder diese beabsichtigte.
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten;

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte und - wie hier - mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19, NStZ-RR 2020, 53; vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 1999, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97, NStZ 1997, 493; zustimmend Franke in LR StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13 und 25).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Sie lassen besorgen, dass das Landgericht von einem zu engen Verständnis des Rechtsbegriffs des wesentlichen Aufklärungserfolgs im Sinne des § 31 BtMG, der als Spezialregelung gegenüber § 46b StGB grundsätzlich vorrangig zu prüfen ist (BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620), ausgegangen ist.
  • BGH, 22.06.2007 - 2 StR 203/07

    Konkurrenzen zwischen Schwangerschaftsabbruch und gefährlicher Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte und - wie hier - mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19, NStZ-RR 2020, 53; vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 1999, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97, NStZ 1997, 493; zustimmend Franke in LR StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13 und 25).
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 632/15

    Anordnung des Verfalls (erforderliche Anknüpfung an eine von der Anklage erfasste

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Täter kommt daher erst dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen des § 73 StGB erfüllt sind (vgl. zu § 73d StGB BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 1 StR 632/15, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 4; vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82, 83; vom 4. April 2013 - 3 StR 529/12, NStZ-RR 2013, 207; Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 413/19

    Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (Begriff des Aufklärungserfolgs:

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise kundgetan werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2019 - 1 StR 586/18, NStZ-RR 2019, 371, 372 (zu § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB); vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 413/19, Rn. 9).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Der Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist rechtsfehlerfrei (zu den Konkurrenzen bei mehreren Anbauvorgängen siehe BGH, Urteile vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2 mwN; vom 28. März 2018 ? 2 StR 176/17, juris, Rn. 10; Beschluss vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19, NStZ-RR 2019, 218, 219).
  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Der Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist rechtsfehlerfrei (zu den Konkurrenzen bei mehreren Anbauvorgängen siehe BGH, Urteile vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 2 mwN; vom 28. März 2018 ? 2 StR 176/17, juris, Rn. 10; Beschluss vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19, NStZ-RR 2019, 218, 219).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 226/13

    Erweiterter Verfall im Betäubungsmittelstrafrecht (Subsidiarität gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
    Eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Täter kommt daher erst dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen des § 73 StGB erfüllt sind (vgl. zu § 73d StGB BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 1 StR 632/15, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 4; vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82, 83; vom 4. April 2013 - 3 StR 529/12, NStZ-RR 2013, 207; Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12

    Berichtigung des Schuldspruchs

  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 176/17

    Tateinheit (Abgrenzung zur Tatmehrheit bei einer Mehrzahl von Einzeltaten und

  • BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17

    Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu

  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 22/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einordnung der

  • BGH, 19.11.2019 - 4 StR 449/19

    Mittäterschaft (Maßstab)

  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche

  • BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99

    BGH bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln

  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung

  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 231/97

    Verurteilung zu tateinheitlich begangener Vorsatztat und Fahrlässigkeitstat bei

  • BGH, 27.08.2019 - 1 StR 586/18

    Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten (Möglichkeit eines wesentlichen

  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 150/14

    Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 94/19

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Wesentlichkeit der

  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05

    Aufklärungshilfe bei Hilfe zur Sicherstellung von unbekannt gelagerten

  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 128/17

    Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (Anwendbarkeit der Grundsätze des

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte und - wie hier - mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 6 und vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19 Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    § 73a Abs. 1 StGB ist damit subsidiär gegenüber § 73 Abs. 1 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, NStZ-RR 2022, 109; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19; vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 2).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    Wegen des Vorrangs der Einziehung gemäß § 73 Abs. 1 StGB wird es zudem aufzuklären haben, ob die inmitten stehenden Beträge möglicherweise bestimmten früheren Straftaten konkret zugeordnet werden können, so dass eine erweiterte Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 13).
  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Anforderungen an

    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise offenbart werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18, NStZ-RR 2019, 112, 114; Beschlüsse vom 27. August 2019 - 1 StR 586/18, NStZ-RR 2019, 371, 372 und vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19, NStZ 2020, 556 Rn. 9 (zu § 31 BtMG)).

    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls die Prüfungsreihenfolge bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund zu beachten haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 11; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19 Rn. 5).

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

    § 73a Abs. 1 StGB ist mithin subsidiär gegenüber § 73 Abs. 1 StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2021 - 3 StR 153/21, juris Rn. 6; vom 26. Mai 2021 - 3 StR 58/21, juris Rn. 6; vom 4. Mai 2021 - 3 StR 67/21, juris Rn. 3; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, juris Rn. 10; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19, juris Rn. 13; vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19, juris Rn. 3; vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Einziehung 2 Rn. 8; vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 73a Rn. 5).
  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 96/20

    Änderung der Einziehungsanordnung

    Für eine Herkunft des Bargeldes aus anderen Straftaten gibt es keinen Anhalt, sodass die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB und nicht nach § 73a Abs. 1 StGB (i.V.m. § 73c StGB) hätte erfolgen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6, und vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 13).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 427/23

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Der beantragten Korrektur des Schuldspruchs bedarf es nicht, so dass der Senat das Rechtsmittel auch insoweit durch Beschluss verwerfen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 mwN).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise kundgetan werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 mwN).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zur

    § 73a StGB ist im Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB subsidiär (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 (insoweit in NStZ 2020, 556 nicht abgedruckt), jew. mwN).
  • BGH, 26.05.2021 - 3 StR 58/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangtes Bargeld; faktische

    Denn § 73a StGB ist subsidiär gegenüber § 73 StGB; sofern - wie hier - eine konkrete Straftat als Herkunftstat eines Einziehungsgegenstandes festgestellt werden kann, kommt nur eine Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB in Betracht, die gegebenenfalls im Rahmen eines gesonderten Strafverfahrens wegen der Herkunftstat anzuordnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, juris Rn. 10; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19, juris Rn. 13; vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19, juris Rn. 3; vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, NStZ 2020, 213 Rn. 8; vom 5. Februar 2019 - 5 StR 701/18, juris Rn. 4; vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, juris Rn. 6).
  • BGH, 26.09.2023 - 2 StR 299/22

    Revision hinsichtlich des Strafausspruchs wegen Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 04.05.2021 - 3 StR 67/21

    Subsidiarität der erweiterten Einziehung von Taterträgen

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