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   BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19   

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https://dejure.org/2020,22984
BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19 (https://dejure.org/2020,22984)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2020 - 5 StR 543/19 (https://dejure.org/2020,22984)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19 (https://dejure.org/2020,22984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Fehlende Prüfung des Vorliegens eines Mordmerkmals

  • rewis.io

    Niedrige Beweggründe bei einem versuchten "Ehrenmord": Objektiver und subjektiver Bewertungsmaßstab bei einem afghanischen Angeklagten; Maßgeblichkeit inländischer Rechtsmaßstäbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 247
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Fehlende Prüfung des Vorliegens eines Mordmerkmals

  • datenbank.nwb.de

    Niedrige Beweggründe bei einem versuchten "Ehrenmord": Objektiver und subjektiver Bewertungsmaßstab bei einem afghanischen Angeklagten; Maßgeblichkeit inländischer Rechtsmaßstäbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an "niedrige" Beweggründe einer Tat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 617
  • StV 2021, 110
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19
    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe einer Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011; Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18).

    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05).

  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19

    Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19
    Das Tötungsmotiv der Wiederherstellung der Ehre ist grundsätzlich objektiv als niedrig anzusehen (BGH, Urteil vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19
    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19
    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19
    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe einer Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011; Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19
    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe einer Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011; Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Maßgebend sind die Gesamtumstände, zu denen auch Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation zur Tatzeit gehören (BGH Urt. v. 22.7.2020 - 5 StR 543/19, BeckRS 2020, 19617 Rn. 9, beck-online).
  • BGH, 30.03.2022 - 5 StR 358/21

    Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: BGH

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617; vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206, 207).

    Dies würde die Annahme niedriger Beweggründe nahelegen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617; vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206, 207; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11 Rn. 11; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11; vom 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273, 275; MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 95 ff.).

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00, StV 2001, 228, 229; vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN).
  • BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22

    Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes

    Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 mwN), den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN) oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527).
  • LG Duisburg, 05.10.2020 - 35 Ks 6/20
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe einer Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren vorzunehmen (st. Rspr. BGH, siehe nur BGH NStZ 2020, 86; BGH NStZ 2020, 617).

    Maßgebend sind die Gesamtumstände, zu denen auch Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation zur Tatzeit gehören (BGH NStZ 2020, 617).

  • LG Bielefeld, 30.03.2022 - 1 Ks 17/21

    Doppelmord in Espelkamp: Lebenslange Haft für Angeklagten

    Die Beurteilung dieser Frage hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGH, Urteil vom 22.07.2020, 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 22.11.2022 - 1 Ks 10/22
    Die Beurteilung dieser Frage hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGH, Urteil vom 22.07.2020, 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 m.w.N.).
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