Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.01.2020

Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24830
BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,24830)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2020 - 4 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,24830)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,24830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Tatmehrheit (ausnahmsweise zwingende Erörterung der Nichtanwendung einer Gesamtgeldstrafe)

  • HRR Strafrecht

    § 460 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Ausschluss des Nachtragsverfahrens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe; Einbeziehung von verhängten Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe; Lückenhafte Feststellungen zu den Vorverurteilungen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung eines Fahrverbots; Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • rewis.io

    Gesonderte Verhängung einer Gesamtgeldstrafe neben Freiheitsstrafe bei Tatmehrheit: Begründungserfordernis bei Nichtanwendung der Ausnahmevorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 659
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.2013 - 3 StR 161/13

    Rechtsfehlerhafte Einbeziehung in eine Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; nachträgliche

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
    Dies wäre nicht der Fall, wenn die Erledigung zeitlich nach Erlass des Urteils des Amtsgerichts Leer vom 30. April 2015 eingetreten wäre, weil eine solche spätere Erledigung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO nicht entgegen stünde (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 2; vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1, und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle fehlerhafter nachträglicher Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 1/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sperre für die Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
    Dies wäre nicht der Fall, wenn die Erledigung zeitlich nach Erlass des Urteils des Amtsgerichts Leer vom 30. April 2015 eingetreten wäre, weil eine solche spätere Erledigung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO nicht entgegen stünde (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 2; vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1, und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19
    Dies wäre nicht der Fall, wenn die Erledigung zeitlich nach Erlass des Urteils des Amtsgerichts Leer vom 30. April 2015 eingetreten wäre, weil eine solche spätere Erledigung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO nicht entgegen stünde (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 2; vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1, und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24

    Erfolgreiche Revision wegen des Nichtberuhens der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft

    Auf diesem Hintergrund wird das neue Tatgericht auch zu prüfen haben, ob dem Strafbefehl vom 22. Oktober 2019 - der nach den bisherigen Feststellungen bei noch nicht erfolgter Vollstreckung seit dem 9. November 2019 rechtskräftig ist - eine Zäsurwirkung zukommt (vgl. näher BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 StR 321/22 Rn. 3; Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (abzuurteilende Tat zwischen zwei

    Da die Urteilsgründe offenlassen, ob der Strafe aus dem Urteil vom 1. April 2021 eine Tat zugrunde lag, die vor dem Urteil vom 6. Januar 2021 begangen wurde, und auch offenbleibt, ob das Urteil vom 6. Januar 2021 am 1. April 2021 schon erledigt war, kann nicht entschieden werden, ob insoweit nach § 460 StPO noch eine Gesamtstrafe gebildet werden muss, weil jedenfalls das Urteil vom 1. April 2021 noch nicht erledigt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ 2007, 369, 370).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 487/21

    Fahrverbot (Erledigung: vollständig vollstreckt); Kostenentscheidung

    Die im Urteil des Landgerichts aufrechterhaltene Anordnung des gegen den Angeklagten verhängten Fahrverbots (§ 44 StGB) aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Kamenz vom 16. Januar 2020 - 8 Cs 630 Js 28929/19 - war aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19 Rn. 3; Beschluss vom 28. August 2012 - 4 StR 188/12).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21

    Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (Ausnahmevorschrift; ausdrückliche

    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 248/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung:

    Bei dieser Sachlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese zum Zeitpunkt des Erlasses des Urteils des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 27. Juni 2019 möglicherweise noch unerledigte Vorverurteilung (zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 ? 4 StR 518/19 Rn. 3; Beschluss vom 27. Februar 2020 ? 4 StR 1/20 Rn. 2) Zäsurwirkung entfaltete mit der Folge, dass nicht alle dem Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 27. Juni 2019 zugrundeliegenden Einzelstrafen einbeziehungsfähig waren, sondern gegebenenfalls unter Einbeziehung dieser weiteren Vorverurteilung zwei nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafen zu bilden gewesen wären.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2846
BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 3 StR 561/19 (https://dejure.org/2020,2846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,2846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO; § 55 Abs. 1 StGB
    Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Verurteilung; Strafbefehl; Einspruch; Entscheidung über die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe; Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 411 Abs 1 S 3 StPO, § 55 Abs 1 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, § 39 StGB, § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch Beschluss über den auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkten Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl; Maßgeblichkeit der letzten tatgerichtlichen Entscheidung für die mögliche Bildung einer nachträglichen ...

  • rewis.io

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: frühere Verhängung einer Strafe durch Strafbefehl oder Urteil

  • rechtsportal.de

    StPO § 411 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    StPO § 411 Abs. 1 S. 3; StGB § 55 Abs. 1 S. 1-2
    Entscheidung durch Beschluss über den auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkten Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl; Maßgeblichkeit der letzten tatgerichtlichen Entscheidung für die mögliche Bildung einer nachträglichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1380
  • NStZ 2020, 659
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erweiterung des Begriffs der früheren

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Dies ergibt sich aus dem fakultativen Charakter der Regelung ("kann'), die es in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts stellt, ob es über den Einspruch durch Urteil oder Beschluss entscheidet (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 SS 187/19, juris Rn. 11).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber etwaige Auswirkungen auf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Blick hatte und modifizieren wollte, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 SS 187/19, juris Rn. 10).

  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit die letzte tatgerichtliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 mwN).

    Soweit es die Straffolge betrifft, ist dies beispielsweise auch dann der Fall, wenn das Gericht nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nur noch über die Bildung einer Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41) oder die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 f.) zu entscheiden hat.

  • BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95

    Freiheitsstrafe über einem Jahr - Gesamtstrafe - Bemessung nach Wochen

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Zwar ist eine Freiheitsstrafe von längerer Dauer nach vollen Monaten und Jahren zu bemessen (§ 39 StGB), jedoch ist hiervon ausnahmsweise eine Abweichung geboten, wenn dies im Falle der Bildung einer Gesamtstrafe dazu führen würde, dass diese - wie hier - entgegen der Vorgabe des § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB der Summe der zugrundeliegenden Einzelstrafen entspräche (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Nach der ratio legis ist dem Angeklagten der Vorteil der Gesamtstrafenbildung in demselben Umfang zu erhalten, wie er ihm bei gemeinsamer Aburteilung der Taten im früheren Urteil zuteilgeworden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69).
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung ist dabei grundsätzlich das Datum des Erlasses des Strafbefehls, es sei denn, dass nach einem Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ein Urteil ergeht; dann ist auf den Tag des Urteils abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01, NStZ 2002, 590; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    a) Als "Verurteilung' im Sinne des § 55 Abs. 1 StGB kommt neben dem Urteil auch die Verhängung einer Strafe im Wege des Strafbefehls als diesem insoweit gleichstehende Entscheidungsform in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55, GA 1956, 50, 52; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 8a; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 178/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; frühere Verhandlung:

    Auszug aus BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
    Soweit es die Straffolge betrifft, ist dies beispielsweise auch dann der Fall, wenn das Gericht nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nur noch über die Bildung einer Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41) oder die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 f.) zu entscheiden hat.
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 347/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verurteilung zu einer vorbehaltenen

    a) Als "frühere Verurteilung' gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten, gilt das letzte tatrichterliche Sachurteil oder ein ihm gleichstehendes Erkenntnis (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19 Rn. 18 (jeweils zu dem Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO)), das sich mit der Schuld und/oder zumindest noch einem Teil der Straffrage befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 12 (Entscheidung über die Höhe der Tagessätze); Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 245/18 Rn. 7; Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15 Rn. 8 (Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung); Beschluss vom 1. September 2009 ? 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41 (Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe); Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 f. (Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung), jew. mwN; Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1984, Rn. 196 ff.).
  • BGH, 28.06.2023 - 1 StR 180/23

    Zäsurwirkung des Urteils bei einem Strafbefehl

    Dies gilt jedoch nicht, wenn nach einem Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ein Urteil nach Tatsachenverhandlung oder ein Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO ergeht; dann ist auf den Tag einer solchen Entscheidung abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 2 Rn. 7-12 und vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Zäsurwirkung 4 Rn. 13-18; je mwN).
  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung)

    Erging ein Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO, wäre auf den Zeitpunkt von dessen Erlass abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, NStZ-RR 2020, 240, 241 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht