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   BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19   

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https://dejure.org/2019,18209
BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19 (https://dejure.org/2019,18209)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2019 - 1 StR 8/19 (https://dejure.org/2019,18209)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 1 StR 8/19 (https://dejure.org/2019,18209)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG
    Einschleusen von Ausländern (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung: Voraussetzungen, kein Entfallen der Qualifikation bei Einwilligung des Geschleusten; lebensgefährliche Behandlung: Voraussetzungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, 3. Alt. AufenthG, § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, 1. Alt. AufenthG, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 226 Abs. 1 StGB, § 225 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB, § 330 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 306a StGB, § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, §§ 216, 228 StGB, §§ 96, 97 AufenthG, § 96 Abs. 1 AufenthG, Art. 2 des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, § 97 AufenthG, § 96 AufenthG, § 96 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG, § 96 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in Tatmehrheit mit gewerbsmäßigem und lebens- und gesundheitsgefährdendem Einschleusen von Ausländern; Erfüllung des Qualifikationstatbestands der Herbeiführung der ...

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in Tatmehrheit mit gewerbsmäßigem und lebens- un...

  • rewis.io

    Einschleusen von Ausländern auf der Ladefläche eines Sattelzuges: Vorliegen der Qualifikationsmerkmale einer Gefahr für das Leben der Geschleusten und der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung; Möglichkeit einer die Qualifikation entfallen lassenden Einwilligung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in Tatmehrheit mit gewerbsmäßigem und lebens- und gesundheitsgefährdendem Einschleusen von Ausländern; Erfüllung des Qualifikationstatbestands der Herbeiführung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 677
  • StV 2020, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gesundheitsgefahr für einen Menschen); Rücktritt

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19
    Für eine konkrete Gefahr ist erforderlich, dass die Sicherheit des Geschleusten nach objektivnachträglicher Prognose so stark beeinträchtigt ist, dass das Eintreten oder Ausbleiben einer schweren Gesundheitsschädigung nur noch vom Zufall abhängt (vgl. zu § 306a StGB BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 64/13 Rn. 8; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 306a Rn. 10).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19
    Das Merkmal ist erfüllt, wenn die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt ist, nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen; eine konkrete Gefährdung des Lebens muss noch nicht eingetreten sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 Rn. 16; MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 36; Hailbronner, Ausländerrecht (Stand: August 2012), § 96 AufenthG Rn. 32; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze (Stand: Juli 2014), § 96 AufenthG Rn. 27).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18

    Einschleusen von Ausländern (Erforderlichkeit einer vorsätzlichen und

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19
    Während der Bundesgerichtshof die Frage bislang nicht entschieden hat (offen gelassen Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 11), wird in der Literatur eine rechtfertigende Einwilligung mit dem Argument als wirksam angesehen, dass das Ausländerstrafrecht eine Einschränkung der Verfügungsbefugnis über die höchstpersönlichen Rechtsgüter Leib und Leben über die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuchs (§§ 216, 228 StGB) hinaus nicht bezweckt (vgl. Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 74; Bergmann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl., § 96 Rn. 64; GK-AufenthG/Mosbacher (Stand: Juli 2008), § 96 Rn. 47 f.).
  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    Das Qualifikationsmerkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Var. 1 AufenthG setzt nicht voraus, dass eine konkrete Lebensgefahr eingetreten ist; ausreichend ist vielmehr, dass die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt wird, nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, aaO; vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19, NStZ 2020, 677, 678; Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, aaO; MüKoStGB/Gericke, aaO Rn. 36).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 483/21

    Besonders schwerer Fall des Einschleusens von Ausländern (lebensgefährliche

    Die Feststellungen zu den Fällen III. 1. bis III. 7. der Urteilsgründe belegen nicht die Voraussetzungen eines lebensgefährdenden Einschleusens von Ausländern (§ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Alternative 1 AufenthG), das als Qualifikationstatbestand in den Schuldspruch aufzunehmen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 378/11 Rn. 2 und vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19 Rn. 5).

    Danach ist das Merkmal erfüllt, wenn die Behandlung, welcher der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt ist, nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen; eine konkrete Gefährdung des Lebens muss noch nicht eingetreten sein (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19 Rn. 7).

  • BGH, 04.10.2019 - 1 StR 282/19

    Einschleusen von Ausländern (Begriff der das Leben gefährdenden Behandlung:

    Das Merkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG ist erfüllt, wenn die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt ist, nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen; eine konkrete Gefährdung des Lebens muss dabei noch nicht eingetreten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19 Rn. 7; Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04 Rn. 16; MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 36; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 224. EL März 2019, § 96 AufenthG Rn. 27).
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