Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.04.2020

Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2020 - 2 StR 263/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8003
BGH, 09.01.2020 - 2 StR 263/19 (https://dejure.org/2020,8003)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2020 - 2 StR 263/19 (https://dejure.org/2020,8003)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 2 StR 263/19 (https://dejure.org/2020,8003)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Diebstahls in neun Fällen sowie schweren Bandendiebstahls in sechs Fällen

  • rewis.io

    Vermögensabschöpfung in Strafsachen: Anforderungen an die Darstellung eines Wertgutachtens zu Miteigentumsanteilen an Grundstücken im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 242
    Revision gegen eine Verurteilung wegen Diebstahls in neun Fällen sowie schweren Bandendiebstahls in sechs Fällen

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensabschöpfung in Strafsachen: Anforderungen an die Darstellung eines Wertgutachtens zu Miteigentumsanteilen an Grundstücken im Urteil

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 693
  • NStZ 2021, 62
  • StV 2020, 833
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 2 StR 263/19
    Liegt der Begutachtung indes eine allgemein anerkannte, häufig angewandte (standardisierte) Untersuchungsweise zugrunde, so kann die Mitteilung des Ergebnisses, zu dem ein anerkannter Sachverständiger gelangt ist, ausreichend sein (vgl. BGH, 19. August 1993 - 3 StR 62/92, BGHSt 39, 291, 298 = NJW 1993, 3081, 3083).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 439/21

    BGH hebt erneut Freispruch bezüglich des Projekts "Hohe Düne" auf

    Um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Tragfähigkeit des Ergebnisses eines Gutachtens zu ermöglichen, ist es zudem grundsätzlich erforderlich, die wesentlichen dem Gutachten zugrunde gelegten Anknüpfungstatsachen anzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 2 StR 263/19 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13860
BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19 (https://dejure.org/2020,13860)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2020 - 2 StR 494/19 (https://dejure.org/2020,13860)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 (https://dejure.org/2020,13860)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 354 Abs. 3 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 25 Nr. 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung; Beweiswürdigung bei widersprüchlicher Zeugenaussage

  • rewis.io

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Anforderungen an die Darlegung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung bei Feststellungen zum Tatgeschehen ausschließlich aufgrund von Aussagen des vermeintlichen Tatopfers

  • rechtsportal.de

    StGB § 223
    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung; Beweiswürdigung bei widersprüchlicher Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zu den Tatvorwürfen schweigende Angeklagte - und die Aussage der Opferzeugin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 693
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 404/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
    Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 2 StR 208/19, BeckRS 2019, 35910; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 404/16, StV 2018, 195).

    Hat die (Haupt)Belastungszeugin zudem weitere Straftaten behauptet, von denen sich das Gericht nicht zu überzeugen vermag, so gewinnt das in diesem Rahmen besondere Bedeutung und bedarf näherer Erörterung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19, juris Rn. 7; Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 404/16, StV 2018, 195).

  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
    Mit der Aufhebung des Urteils sind die vom Angeklagten eingelegten (sofortigen) Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, juris Rn. 26, und vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, juris Rn. 17; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06, juris Rn. 7; MüKo-StPO/Grommes, § 464 Rn. 37; MüKo-StPO/Kunz, § 8 StrEG Rn. 71, jeweils mwN).
  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
    Mit der Aufhebung des Urteils sind die vom Angeklagten eingelegten (sofortigen) Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, juris Rn. 26, und vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, juris Rn. 17; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06, juris Rn. 7; MüKo-StPO/Grommes, § 464 Rn. 37; MüKo-StPO/Kunz, § 8 StrEG Rn. 71, jeweils mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - 2 StR 208/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
    Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 2 StR 208/19, BeckRS 2019, 35910; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 404/16, StV 2018, 195).
  • BGH, 12.09.2006 - 4 StR 297/06

    Keine Verurteilung bei nicht geklärter Art der Waffe

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
    Mit der Aufhebung des Urteils sind die vom Angeklagten eingelegten (sofortigen) Beschwerden gegen die Kosten- und die Entschädigungsentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 2012 - 4 StR 629/11, juris Rn. 26, und vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, juris Rn. 17; Beschluss vom 12. September 2006 - 4 StR 297/06, juris Rn. 7; MüKo-StPO/Grommes, § 464 Rn. 37; MüKo-StPO/Kunz, § 8 StrEG Rn. 71, jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 612/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung in

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
    Hat die (Haupt)Belastungszeugin zudem weitere Straftaten behauptet, von denen sich das Gericht nicht zu überzeugen vermag, so gewinnt das in diesem Rahmen besondere Bedeutung und bedarf näherer Erörterung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19, juris Rn. 7; Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 404/16, StV 2018, 195).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20

    Geldwäsche (taugliches Tatobjekt: Surrogat, Kette von Verwertungshandlungen,

    Mit der Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils in den Rechtsfolgenaussprüchen sind die von der Staatsanwaltschaft eingelegten sofortigen Beschwerden gegen die Kostenentscheidungen des angefochtenen Urteils gegenstandslos geworden (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 351/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Blick auf eine mögliche

    a) Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts (§ 261 StPO); die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob diesem Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21, juris Rn. 11; vom 8. Juni 2022 - 2 StR 503/21, juris Rn. 11; Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20; vom 28.April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693; BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693; BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9, und vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).
  • BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20

    Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsmacht: mittäterschaftliche

    Solche Rechtsfehler liegen insbesondere vor, wenn die Beweiswürdigung des Tatrichters lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die hierzu gezogene Schlussfolgerung als reine Vermutung erweist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693 mwN).
  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständige Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 -, BeckRS 2020, 11446 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 174/20 -, juris).
  • KG, 31.07.2020 - 3 Ws (B) 174/20

    Freie richterliche Beweiswürdigung in Bezug auf Wahrnehmung von Verkehrszeichen

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständige Rspr. des BGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 - BeckRS 2020 11446 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 16.06.2020 - 6 Rev 3/20

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Unzureichende Darstellung

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.: vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - 2 StR 494/19; BGH, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 StR 208/19; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 404/16; HansOLG, Urteil vom 18.05.2018 - 6 Rev 26/17).
  • BGH, 29.10.2020 - 1 StR 124/20

    Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der Urkundenfälschung

    Infolge der Teilaufhebung des landgerichtlichen Urteils und der entsprechenden Zurückverweisung der Sache ist die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung des Urteils gegenstandslos (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 Rn. 2, 16 mwN und vom 16. Januar 2019 - 5 StR 249/18 Rn. 31; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 464 Rn. 20).
  • BGH, 26.04.2022 - 2 StR 355/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Darstellung in

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Beweiswürdigung, frühere Aggressionen, feindselige

  • KG, 06.01.2021 - 3 Ws (B) 319/20

    Ausnahmetatbestand des § 7 GastG; Würdigung in Bezug genommener Lichtbilder

  • KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21

    Urteilsgründe, Einlassung, schweigender Betroffener

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