Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22899
BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20 (https://dejure.org/2020,22899)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2020 - 6 StR 43/20 (https://dejure.org/2020,22899)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 (https://dejure.org/2020,22899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines Geschädigten (hier: Zurennen mit einer Machete auf den nur noch wenige Meter entfernten Nebenkläger); Haftung der Nebentäter nach allgemeinen Zurechnungsregeln als ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Versuchsbeginn bei Zurennen auf das potenzielle Tatopfer mit einer Machete; strafbefreiender Rücktritt bei Dazwischengehen eines Dritten; bedingter Tötungsvorsatz bei Gleichgültigkeit hinsichtlich des Todeserfolgs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 ; BGB § 840 Abs. 1
    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines Geschädigten (hier: Zurennen mit einer Machete auf den nur noch wenige Meter entfernten Nebenkläger); Haftung der Nebentäter nach allgemeinen Zurechnungsregeln als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Zwar kann aus einem unbeschränkt gestellten Aufhebungsantrag noch nicht gefolgert werden, dass sich die Sachrüge auch tatsächlich auf sämtliche Urteilsteile erstreckt oder auf einzelne, zum Beispiel den Rechtsfolgenausspruch, beschränkt wird (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, NJW 1954, 441; RGSt 45, 149, 150).

    Eine Beschränkung muss sich jedoch - zumindest durch Auslegung - hinreichend deutlich aus der Revisionsbegründung ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 Rn. 4, StV 2013, 699; vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09 Rn. 5).

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 300/18

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 29.08.2019 - 2 StR 85/19

    Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19

    Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird zu berücksichtigen sein, dass die Annahme von Tateinheit bei Verletzungen höchstpersönlicher Rechtsgüter nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 Rn. 24; vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 300/18), etwa wenn eine Aufspaltung in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, räumlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2019 . 2 StR 85/19, NStZ 2020, 355 Rn. 8), beispielsweise bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04; Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16

    Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    b) Diese Erwägungen nehmen die objektiven Tatumstände und das damit einhergehende Verhalten des Angeklagten nicht unter dem Gesichtspunkt einer für den bedingten Vorsatz ausreichenden Gleichgültigkeit gegenüber dem als möglich erkannten Tod des Nebenklägers in den Blick (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. Januar 2020 - 2 StR 304/19 Rn. 14; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 248/16, NStZ 2017, 25, und vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267; jeweils mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157; vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97, BGHSt 44, 34, 40; Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19, NStZ 2020, 353; vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228, 234; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157; vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97, BGHSt 44, 34, 40; Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19, NStZ 2020, 353; vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, BGHSt 63, 228, 234; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19

    Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

  • BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04

    Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

    Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere

  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18

    Plauener Mordfall von 1987

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 151/87

    Haftung aus fahrlässiger Nebentäterschaft

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 393/19

    Mord (niedrige Beweggründe: Rache, Motivbündel)

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 637/19

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Rücktrittshorizont, maßgeblicher

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

  • RG, 19.09.1911 - V 538/11

    Kann die Anfechtung eines Urteils auf die Straffrage, auch soweit es sich um die

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Eine Beschränkung muss sich jedoch hinreichend deutlich aus der Revisionsbegründung ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 Rn. 15 und vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14 Rn. 8).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 142/20

    Verurteilung des Angeklagten im Fall einer tödlich endenden Polizeiflucht durch

    Das Landgericht hat insoweit rechtlich beanstandungsfrei auf das Vorgehen des Angeklagten bei dem Versuch seiner Festnahme (Freirammen, lebensgefährliches Fahrmanöver für einen der eingesetzten Polizeibeamten) wie auch seine anschließende Flucht auf der Gegenfahrbahn ohne Rücksicht auf möglichen Gegenverkehr und seinen Fluchtversuch nach den Kollisionen abgestellt und hieraus auf ein außerordentliches Maß an Gleichgültigkeit gegenüber den Interessen anderer geschlossen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 ? 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618 Rn. 18; Urteil vom 25. April 2019 ? 4 StR 442/18, NStZ 2019, 608 Rn. 17 f. mwN).
  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 533/23

    Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung

    Insbesondere hat es versäumt, die insofern allein maßgebliche subjektive Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung darzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, Rn. 9; Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82, Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 29.02.2024 - 4 StR 350/23

    Urteil des Landgerichts Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit

    Bei dieser Würdigung handelt es sich zwar für sich genommen um einen möglichen tatrichterlichen Schluss, den der Senat unabhängig davon, ob er ihn selbst gezogen hätte oder nicht, grundsätzlich hinzunehmen hat (BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 12; Urteil vom 15. März 2023 - 2 StR 462/21 Rn. 18; Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 Rn. 5).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 431/21

    Versuchter Mord (Rücktritt vom Versuch: beendeter Versuch, unbeendeter Versuch;

    Auch in diesen Fällen kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts allein darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 29/20

    Eilantrag auf Fortsetzung der Laufbahnausbildung zur Polizeikommissaranwärterin

    Dies deutet darauf hin, dass F mit bedingtem Tötungsvorsatzes gehandelt hat, obwohl die objektiven Tatumstände - hier: die Art und Weise der Tatbegehung - (welcher Täter macht sich über den Tod des Opfers Gedanken, wenn er ihn (nur) einmal mit der Faust ins Gesicht boxt) damit schon nicht in Einklang zu bringen sind (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 -, juris, Rn. 18 mwN).
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23

    Beweiswürdigung zum Rücktritt vom Vorwurf des versuchten Mordes; Handeln des

    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung der Verurteilung der Angeklagten wegen der tateinheitlich begangenen gefährlichen Körperverletzung nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618; Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 3 StR 185/22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 353 Rn. 7a).
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 485/21

    Sexueller Übergriff; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte

    Das Landgericht hätte die insofern allein maßgebliche subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung feststellen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, Rn. 9; Beschluss vom 5. September 2019 ? 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82, Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

    a) Eine Beschränkung auf den Teilfreispruch ist der Revisionsbegründung mit dem Generalbundesanwalt nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 Rn. 15 mwN; Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 32/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Dies deutet darauf hin, dass F mit bedingtem Tötungsvorsatzes gehandelt hat, obwohl die objektiven Tatumstände - hier: die Art und Weise der Tatbegehung - (welcher Täter macht sich über den Tod des Opfers Gedanken, wenn er ihn (nur) einmal mit der Faust ins Gesicht boxt) damit schon nicht in Einklang zu bringen sind (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 -, juris, Rn. 18 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 31/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

  • BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

  • BGH, 18.10.2022 - 6 StR 379/22

    Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont)

  • BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21

    Rücktritt vom Versuch (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht