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   BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20   

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https://dejure.org/2020,28376
BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20 (https://dejure.org/2020,28376)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2020 - 4 StR 75/20 (https://dejure.org/2020,28376)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2020 - 4 StR 75/20 (https://dejure.org/2020,28376)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB; § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 263 StGB
    Verjährungsfrist (Verjährungsbeginn beim Betrug); Unterbrechung der Verjährung (Umfang der Unterbrechungswirkung eines Durchsuchungsbeschlusses); Betrug (Verjährungsbeginn)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung beim Betrug mit der Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils; Einstellung des Verfahrens wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung

  • rewis.io

    Strafverfahren gegen einen Kapitalanlage- und Vermögensberater wegen Betrugs: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Durchsuchungsbeschlüsse; Beschränkung der Einziehung des Wertes von Taterträgen auf nicht verjährte Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 222
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01

    Unterbrechungswirkung einer Untersuchungshandlung (Verfahrensgegenständliche

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20
    Ergibt sich der Verfolgungswille nicht bereits aus dem Wortlaut der Untersuchungshandlung, ist auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen und in Zweifelsfällen der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 ? 1 StR 375/01; Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05; Beschluss vom 25. Juni 2015 ? 1 StR 579/14).
  • BGH, 22.01.2019 - 1 StR 489/18

    Betrug (Verjährung)

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20
    a) Die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist auf die nicht verjährten Taten zu beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18).
  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20
    Ergibt sich der Verfolgungswille nicht bereits aus dem Wortlaut der Untersuchungshandlung, ist auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen und in Zweifelsfällen der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 ? 1 StR 375/01; Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05; Beschluss vom 25. Juni 2015 ? 1 StR 579/14).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20
    Ergibt sich der Verfolgungswille nicht bereits aus dem Wortlaut der Untersuchungshandlung, ist auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen und in Zweifelsfällen der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 ? 1 StR 375/01; Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05; Beschluss vom 25. Juni 2015 ? 1 StR 579/14).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20
    Beim Betrug beginnt die Verjährung mit der Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Der Senat fragt deshalb bei dem 1., 4. und 5. Strafsenat an, ob an der anderslautenden Rechtsauffassung festgehalten wird (vgl. Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 sowie Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18, vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20 und vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19), sowie vorsorglich bei dem 2. und 6. Strafsenat, ob die dortige Rechtsprechung der beabsichtigten Entscheidung entgegensteht und gegebenenfalls an dieser festgehalten wird.

    b) Der 4. Strafsenat hat mit Beschluss vom 8. September 2020 unter Hinweis auf den vorgenannten Beschluss des 1. Strafsenats vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18 die Verurteilung des Angeklagten wegen mehrerer Betrugstaten teilweise aufgehoben, das Verfahren hinsichtlich vier Taten wegen Verjährung eingestellt und die gegenüber dem Angeklagten angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen auf die nicht verjährten Taten beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 Rn. 13).

  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    An der beabsichtigten Entscheidung hat sich der 3. Strafsenat durch Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats gehindert gesehen, nach der die selbständige (Wertersatz-)Einziehung von Taterträgen aus verjährten Straftaten lediglich im selbständigen Einziehungsverfahren nach §§ 435 f. StPO zulässig sei (vgl. Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18, juris Rn. 7; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222, 223 Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, NStZ 2020, 271, 272 Rn. 19; ferner Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 31/19, wistra 2020, 65, 66 Rn. 6, 8).
  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

    Daran hat er sich durch Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats gehindert gesehen, nach der die selbständige Anordnung der Einziehung des Tatertrags oder dessen Wertes aus einer verjährten Straftat gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 StGB nur im selbständigen Einziehungsverfahren nach §§ 435 ff. StPO zulässig sei (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18, juris Rn. 7; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, NStZ 2020, 271 Rn. 19).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher

    (2) Dem übrigen Akteninhalt ist nicht zu entnehmen, dass der Verfolgungswille der Steuerfahndung bei Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses weiter ging und auch den Besteuerungszeitraum 2011 - anders als beim Angeklagten B. (vgl. den Durchsuchungsbeschluss vom 16. Juli 2016 aus Band II Blatt 278 der Hauptakte: Besteuerungszeiträume ab 2010) - umfasste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20 Rn. 8; vom 26. Juni 2018 - 1 StR 71/18 Rn. 7; vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 Rn. 20 und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1; je mwN).
  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

    Ausreichend und insoweit auch erforderlich sind jedoch Anhaltspunkte, die es von denkbaren anderen ähnlichen oder gleichartigen Lebenssachverhalten unterscheiden (BGH aaO; Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 f.).

    Die Nötigung war ein Teil des im Zeitpunkt der Untersuchungshandlung aktenkundigen geschichtlichen Vorgangs und damit vom Verfolgungswillen der Ermittlungsbehörden umfasst (zur Maßgeblichkeit und der Bestimmung des Verfolgungswillens vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 2 StR 151/21, NStZ-RR 2022, 241; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 f.; vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NZWiSt 2015, 460; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 152 f.; Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 3).

  • BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20

    Unterbrechung der Verjährung (Unterbrechungswirkung eines

    Nach dem letzten Satz des Durchsuchungsbeschlusses sollten aufgefundene Unterlagen außerhalb des Tatzeitraums von Oktober 2011 bis April 2013 nur insoweit beschlagnahmt werden, als sie zur Erhellung der Taten aus diesen Monaten beitragen konnten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20 Rn. 8).
  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20

    Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der "Vermittlung" englischer

    Beim (vollendeten) Betrug beginnt die Verjährung mit Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung

    Ergibt sich der Verfolgungswille nicht bereits aus dem Wortlaut der Untersuchungsanordnung, ist auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, aaO; BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, NStZ 2001, 191, 192) und in Zweifelsfällen der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222, 223; vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21, juris Rn. 23).
  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 348/20

    Verjährung beim Betrug

    Ergibt sich der Verfolgungswille nicht bereits aus dem Wortlaut der Untersuchungshandlung, ist auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen und in Zweifelsfällen der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (Senat, NStZ 2009, 05, Rn. 3 mwN; BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20).
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