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   BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20   

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https://dejure.org/2020,34158
BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20 (https://dejure.org/2020,34158)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2020 - 3 StR 280/20 (https://dejure.org/2020,34158)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 (https://dejure.org/2020,34158)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 184c Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 260 StPO; § 406 StPO
    Keine Gesetzeskonkurrenz zwischen Herstellung und Verbreitung jugendpornographischer Schriften; rechtliche Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel (gesetzliche Überschrift; erhöhter Unrechtsgehalt der Qualifikation); Adhäsionsentscheidung (bezifferter Antrag als ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen "besonders" schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie Herstellung jugendpornographischer Schriften; Abweichen von der gesetzlichen Überschrift des ausgeurteilten Straftatbestandes bei der ...

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Voraussetzungen für eine Entscheidung durch Grundurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herstellung jugendpornographischer Schriften - und ihre Verbreitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 225
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20
    Zwar kann das erkennende Gericht von der Vorschrift des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, nach der zur rechtlichen Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel die gesetzliche Überschrift des ausgeurteilten Straftatbestandes verwendet werden soll, abweichen, sofern der erhöhte Unrechtsgehalt des angewandten Qualifikationstatbestands in der gesetzlichen Überschrift nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377).

    Jedoch bleibt das vom Landgericht zur Kennzeichnung herangezogene Merkmal der besonderen Tatschwere, welches an die erhöhte Strafandrohung des § 176a Abs. 2 StGB im Vergleich zu § 176a Abs. 1 StGB anknüpft, bei gebotener Gesamtbetrachtung aller Strafrahmen des § 176a StGB der Qualifikation des § 176a Abs. 5 StGB vorbehalten, der im Vergleich mit den anderen Qualifikationstatbeständen, die Mindeststrafen von einem und zwei Jahren vorsehen, die höchste und mehr als doppelt so hohe Mindeststrafe von fünf Jahren ohne eine Regelung für einen minder schweren Fall vorsieht (vgl. insoweit zum Raub: BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377).

  • BGH, 30.10.2018 - 3 StR 324/18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Nebenklägerin im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20
    Denn der Erlass eines Grundurteils setzt nach § 304 ZPO die Geltendmachung eines bezifferten Anspruches voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 324/18, juris mwN; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 304 Rn. 3 f.).
  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19

    Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20
    Denn ein solcher bedarf einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls, soweit sich das Feststellungsinteresse nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87

    Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20
    Eine Zurückverweisung der Sache nur zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens scheidet aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, BGHR StPO § 405 Feststellungsmangel 1; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 471/11, BGHR StPO § 406 Grundurteil 6 Rn. 4).
  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20
    Anders als die Tatbestände der Herstellung pornographischer (§ 184 Abs. 1 Nr. 8 StGB) und gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184a Nr. 2 StGB) setzt die Herstellung jugendpornographischer Schriften die Absicht späterer Verwendung nicht voraus, weshalb - im Gegensatz zu § 184 Abs. 1 Nr. 8 und § 184a Nr. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn. 26; zu § 86 StGB, der in der Tatbestandsvariante der Herstellung ebenfalls eine Verwendungsabsicht voraussetzt vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1980 - 3 StR 379/80, juris Rn. 7) - der Unrechtsgehalt der Herstellung in der späteren Verbreitung nicht enthalten ist.
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 471/11

    Adhäsionsverfahren; Feststellungsanspruch (Haftungsquote)

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20
    Eine Zurückverweisung der Sache nur zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens scheidet aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, BGHR StPO § 405 Feststellungsmangel 1; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 471/11, BGHR StPO § 406 Grundurteil 6 Rn. 4).
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80

    Eintreten der Verjährung nach der sechsmonatigen presserechtlichen Verjährung -

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20
    Anders als die Tatbestände der Herstellung pornographischer (§ 184 Abs. 1 Nr. 8 StGB) und gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184a Nr. 2 StGB) setzt die Herstellung jugendpornographischer Schriften die Absicht späterer Verwendung nicht voraus, weshalb - im Gegensatz zu § 184 Abs. 1 Nr. 8 und § 184a Nr. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn. 26; zu § 86 StGB, der in der Tatbestandsvariante der Herstellung ebenfalls eine Verwendungsabsicht voraussetzt vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1980 - 3 StR 379/80, juris Rn. 7) - der Unrechtsgehalt der Herstellung in der späteren Verbreitung nicht enthalten ist.
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20
    Hinsichtlich künftig aus den urteilsgegenständlichen Taten entstehender materieller und immaterieller Schäden hat die Neben- und Adhäsionsklägerin indes einen Feststellungsantrag geltend gemacht, über den nicht durch Grundurteil, sondern allenfalls durch Feststellungsurteil im Wege eines (Teil-)Endurteils entschieden werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06, NJW 2009, 2814, 2815).
  • BGH, 07.12.2023 - 2 StR 49/23

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub; Absehen von einer Entscheidung im

    Denn der Erlass eines Grundurteils setzt nach § 304 ZPO die Geltendmachung eines bezifferten Anspruches voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20, NStZ 2021, 225 mwN).

    Hinsichtlich künftig aus der urteilsgegenständlichen Tat entstehender immaterieller Schäden hat der Neben- und Adhäsionskläger indes einen Feststellungsantrag geltend gemacht, über den nicht durch Grundurteil, sondern allenfalls durch Feststellungsurteil entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20, NStZ 2021, 225; Urteil vom 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06, NJW 2009, 2814, 2815).

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23

    Revision (Versäumung der Revisionsbegründungsfrist: Aufhebung des

    Dessen Erlass setzt nach §§ 304, 308 ZPO voraus, dass die klagende Partei einen bezifferten Anspruch geltend macht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 6 StR 333/21 Rn. 2; Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 Rn. 9; jew. mwN).

    Auch im Übrigen enthalten die Urteilsgründe keine Begründung für ein Feststellungsinteresse, wie sie unter den vorliegenden Umständen jedoch geboten gewesen wäre (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 Rn. 10; Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 Rn. 4).

  • BGH, 08.08.2023 - 1 StR 240/23

    Bewertung der konkreten seelischen Beeinträchtigung des betroffenen

    a) Der Erlass eines Grundurteils nach § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO in Verbindung mit § 304 ZPO setzt voraus, dass die klagende Partei einen bezifferten Anspruch geltend macht (BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2023 - 4 StR 66/23 Rn. 4; vom 10. August 2021 - 6 StR 333/21 Rn. 2 und vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 10.08.2021 - 6 StR 333/21

    Entscheidung im Adhäsionsverfahren (Geltendmachung eines bezifferten Anspruches

    Denn der Erlass eines Grundurteils setzt nach § 304 ZPO die Geltendmachung eines bezifferten Anspruchs voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20; vom 18. November 2020 - 2 StR 563/19; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 304 Rn. 3).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
    Über den unbezifferten Feststellungsantrag kann auch nicht durch Grundurteil, sondern nur durch Feststellungsurteil im Wege eines Teilendurteils entschieden werden (vgl. BGH Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 - NStZ 2021, 225).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 563/19

    Entscheidung im Adhäsionsverfahren (Geltendmachung eines bezifferten Anspruches

    Denn der Erlass eines Grundurteils setzt nach § 304 ZPO die Geltendmachung eines bezifferten Anspruches voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20, BeckRS 2020, 29375 Rn. 9; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 304, Rn. 3 f.).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 476/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2021 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert, dass die Bezeichnung "besonders" entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20, NStZ 2021, 225 Rn. 7).
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