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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20   

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https://dejure.org/2021,2323
BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20 (https://dejure.org/2021,2323)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2021 - 6 StR 399/20 (https://dejure.org/2021,2323)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 6 StR 399/20 (https://dejure.org/2021,2323)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 274 StPO; § 46 BZRG; § 47 BZRG
    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde (authentischer Wortlaut der Urteilsformel; Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Verfahrensrüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 274 StPO, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 338 Nr. 7 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 Abs. 5 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d BZRG, § 46 Abs. 3 BZRG, § 47 Abs. 2 BZRG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Diebstahls; Verfahrensrüge als Voraussetzung für die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde

  • rewis.io

    Strafverfahren: Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors durch das Revisionsgericht; Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen im Rahmen der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 274 ; StPO § 275
    Revision gegen die Verurteilung wegen Diebstahls; Verfahrensrüge als Voraussetzung für die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 319
  • NStZ 2021, 510
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 529/12

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, NStZ-RR 2002, 100; vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 42/01

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls hinsichtlich der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Der authentische Wortlaut der Urteilsformel ergibt sich allein aus der nach § 274 StPO maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, NStZ-RR 2002, 100; vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 189/20

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    a) Der Senat teilt die vom 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18 Rn. 3 f.) und vom 5. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20 Rn. 4 f.) vertretene Auffassung, wonach die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde durch das Revisionsgericht eine ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge voraussetzt.
  • BGH, 19.01.2015 - 3 StR 588/14

    Strafschärfende Berücksichtigung einer einschlägigen niederländischen Vorstrafe

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Es hat indes nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen nicht mehr verwertet werden dürfen, wenn sie nach deutschem Recht tilgungsreif wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; vom 19. Januar 2015 - 3 StR 588/14).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Der Ansicht des 1. Strafsenats, dass die Übereinstimmung der protokollierten und der im schriftlichen Urteil enthaltenen Urteilsformel von Amts wegen zu prüfen sei, weil "die Existenz eines erstinstanzlichen Urteils und dessen Inhalt' ebenso wie eine wirksame Anklageerhebung und ein wirksamer Eröffnungsbeschluss "gewissermaßen' Verfahrensvoraussetzung für das Revisionsverfahren sei (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 632/18, NStZ 2020, 371, 372; nicht tragend), vermag der Senat dagegen nicht zu folgen.
  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    Es hat indes nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen nicht mehr verwertet werden dürfen, wenn sie nach deutschem Recht tilgungsreif wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; vom 19. Januar 2015 - 3 StR 588/14).
  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20
    a) Der Senat teilt die vom 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18 Rn. 3 f.) und vom 5. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20 Rn. 4 f.) vertretene Auffassung, wonach die Korrektur eines vom Sitzungsprotokoll abweichenden Urteilstenors in der Urteilsurkunde durch das Revisionsgericht eine ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge voraussetzt.
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    a) Zwar besteht eine Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde; unbeschadet dessen, ob diese Divergenz auf die (allgemeine) Sachrüge hin zu berücksichtigen ist oder ob es dafür einer zulässigen Verfahrensrüge bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 6 StR 399/20, NStZ 2021, 319 mwN zum Streitstand), ergibt eine Auslegung des maßgeblichen Protokolls, die hier aufgrund eines in der Urteilsformel aufgetretenen sinnentstellenden Formatierungsfehlers möglich und geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, juris Rn. 2), dass der Angeklagte keinesfalls zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt" wurde.
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 174/21

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung an erzieherischen Gesichtspunkten:

    Dabei müssen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ergangene verwertbare (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 ? 6 StR 399/20, NStZ 2021, 319 f.) Verurteilungen grundsätzlich sogar mit gleichwertigen tatsächlichen bzw. verfahrens- und materiell-rechtlichen Wirkungen versehen werden, wie denjenigen, die das innerstaatliche Recht den im Inland ergangenen Verurteilungen zuerkennt (vgl. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Nr. 5 der Erwägungsgründe des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates der Europäischen Union vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren, ABlEU L 220, 32, 34; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 ? 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305; BT-Drucks. 16/13673, S. 4 f.; LK-StGB/ Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 155).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 22/22

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

    Maßgebend ist insoweit nach § 274 StPO allein die Sitzungsniederschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 6 StR 399/20).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36910
BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20 (https://dejure.org/2020,36910)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2020 - 5 StR 411/20 (https://dejure.org/2020,36910)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20 (https://dejure.org/2020,36910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 319
  • StV 2021, 794
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
    Das Landgericht war daher aus Rechtsgründen nicht gehindert, einer in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen und der Beweisaufnahme abgegebenen Schilderung deswegen einen geringeren Beweiswert beizumessen, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, jeweils mwN).
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
    Das Landgericht war daher aus Rechtsgründen nicht gehindert, einer in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen und der Beweisaufnahme abgegebenen Schilderung deswegen einen geringeren Beweiswert beizumessen, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, jeweils mwN).
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
    Das Landgericht war daher aus Rechtsgründen nicht gehindert, einer in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen und der Beweisaufnahme abgegebenen Schilderung deswegen einen geringeren Beweiswert beizumessen, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, jeweils mwN).
  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
    Eine vermeintliche Verletzung der Rechte der Nichtrevidentin aus § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO würde den Rechtskreis des Angeklagten nicht berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 377 mwN).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung des Schwurgerichts; Beurteilung der

    Zwar legt diese Formulierung nahe, dass das Schwurgericht allein aus dem anfänglichen Schweigen des Angeklagten und damit aus einem zulässigen Verteidigungsverhalten Schlüsse zu seinem Nachteil gezogen hat (vgl. zu den insoweit bestehenden Grenzen BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 126/23; vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 139/22

    Strafverurteilung wegen Sexualdelikten: Beweiswürdigung bei Schweigen und/oder

    Das Landgericht hat nicht allein - was für sich genommen zulässig gewesen wäre - darauf abgehoben, dass einer in Kenntnis der Aussage der Nebenklägerin in der Hauptverhandlung abgegebenen Einlassung ein geringerer Beweiswert beigemessen werden kann, weil der Angeklagte die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an deren Inhalte und die bisherigen Ermittlungserkenntnisse insgesamt anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20 und Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22

    Urteil zum "Mordkomplott von Großenhain" rechtskräftig

    Im Übrigen würde eine vermeintliche Verletzung der Rechte der Angeklagten B. und O. M. aus § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 StPO den Rechtskreis der Angeklagten W. nicht berühren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20; vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 377 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Dabei hat das Landgericht nicht nur - was als solches grundsätzlich keinen revisionsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, juris; Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23; Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21) - im Rahmen einer inhaltlichen Würdigung der Einlassung darauf abgestellt, dass diese in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der nahezu abgeschlossenen Beweisaufnahme in Form einer schriftlich ausformulierten Verteidigererklärung abgegeben worden ist und die Angeklagte Nachfragen des Gerichts nicht zugelassen hat, weshalb Unstimmigkeiten und Details nicht hat nachgegangen werden können.
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23

    Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung in Tateinheit

    Darin könnte zum Ausdruck kommen, das Landgericht habe allein aus der Wahrnehmung prozessualer Schweigerechte unzulässige Schlüsse gezogen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319 mwN, insoweit auch zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Berücksichtigung der Umstände der Einlassung, wie etwa der Möglichkeit, die Einlassung an bisherige Ermittlungsergebnisse anzupassen).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Einlassung des

    Insbesondere - zumal vor dem Hintergrund, dass das Urteil nichts zum Einlassungsverhalten vor der Hauptverhandlung mitteilt - hätte sich eine Auseinandersetzung damit aufgedrängt, ob die Angaben des Angeklagten in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen gemacht wurden und ihnen deswegen ein geringerer Beweiswert beizumessen sein könnte, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319 mwN).
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