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   BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18   

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BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18 (https://dejure.org/2019,57617)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2019 - 2 StR 554/18 (https://dejure.org/2019,57617)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18 (https://dejure.org/2019,57617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 261 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall, Notwehrprovokation); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit freisprechender Urteile); Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Prüfungskompetenz ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründen des Gebotenseins des vom Angeklagten gewählten lebensgefährlichen Messereinsatzes i.R.e. Freispruchs vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Geschädigten; Einschränkung des Nothilferechts aus dem Verlauf der Auseinandersetzung i.R.d. ...

  • rewis.io

    Gebotenheit der Notwehr: Sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall, Notwehrprovokation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 ; StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Begründen des Gebotenseins des vom Angeklagten gewählten lebensgefährlichen Messereinsatzes i.R.e. Freispruchs vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Geschädigten; Einschränkung des Nothilferechts aus dem Verlauf der Auseinandersetzung i.R.d. ...

  • datenbank.nwb.de

    Gebotenheit der Notwehr: Sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall, Notwehrprovokation

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Einschränkung des Notwehrrechts durch dien Notwehrprovokation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 33
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 561/14

    Revision des Nebenklägers (Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung);

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    Ausgeurteilte materiellrechtlich selbständige Taten, die der Nebenkläger mit seinem Rechtsmittel nicht angreift, sind bereits deshalb einer Überprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (§ 352 StPO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - 4 StR 561/14, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 5).

    Danach erstreckt sich der Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision weder auf den Strafausspruch (§ 400 Abs. 1 StPO) noch auf Taten, die den Nebenkläger nicht zum Anschluss berechtigen, selbst wenn diese materiell-rechtlich mit der zum Anschluss berechtigenden Tat in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Urteile vom 12. März 1997 - 3 StR 627/96, BGHSt 43, 15 f. und vom 30. Juli 2015 - 4 StR 561/14, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 5 mwN).

  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    Die Verteidigung ist dann nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen aus Rechtsgründen die Hinnahme der Rechtsgutsverletzung oder eine eingeschränkte risikoreichere Verteidigung zu verlangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; Urteil vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, NStZ-RR 2016, 272, 273).

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; es darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGH, Urteile vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452, und vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, NStZ-RR 2016, 272, 273; für den Nothelfer vgl. auch Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 2 StR 252/17).

  • BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN; Senat, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16).

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherten Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16).

  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    Er muss vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst übergehen, nachdem er alle Möglichkeiten zur Schutzwehr ausgenutzt hat; nur wenn sich ihm diese Möglichkeit verschließt, ist er zu entsprechend weitreichender Verteidigung befugt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452).

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; es darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGH, Urteile vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452, und vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, NStZ-RR 2016, 272, 273; für den Nothelfer vgl. auch Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 2 StR 252/17).

  • BGH, 02.04.2014 - 2 StR 554/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    b) Nach alledem kann der Senat hier letztlich dahinstehen lassen, ob die Ausführungen des Landgerichts den gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO an ein freisprechendes Urteil zu stellenden Anforderungen insgesamt noch gerecht werden (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; Senat, Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420 mwN).

    Zu umfassenden Feststellungen ist das Tatgericht insbesondere verpflichtet, wenn diese - z.B. bei einschlägigen Vorverurteilungen - für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (vgl. Senat, Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420 mwN).

  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    b) Die Aufhebung des Teilfreispruchs wegen des Tatvorwurfs zum Nachteil des Nebenklägers B. führt auch nicht zur Aufhebung des Urteils hinsichtlich des Freispruchs zum Tatvorwurf zum Nachteil des Nebenklägers S., weil es sich insoweit um nicht abtrennbare Teile des Urteils handeln würde (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 17. April 1984 - 2 StR 63/84, NStZ 1984, 566; BGH, Beschluss vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    b) Die Aufhebung des Teilfreispruchs wegen des Tatvorwurfs zum Nachteil des Nebenklägers B. führt auch nicht zur Aufhebung des Urteils hinsichtlich des Freispruchs zum Tatvorwurf zum Nachteil des Nebenklägers S., weil es sich insoweit um nicht abtrennbare Teile des Urteils handeln würde (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 17. April 1984 - 2 StR 63/84, NStZ 1984, 566; BGH, Beschluss vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    Danach erstreckt sich der Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision weder auf den Strafausspruch (§ 400 Abs. 1 StPO) noch auf Taten, die den Nebenkläger nicht zum Anschluss berechtigen, selbst wenn diese materiell-rechtlich mit der zum Anschluss berechtigenden Tat in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Urteile vom 12. März 1997 - 3 StR 627/96, BGHSt 43, 15 f. und vom 30. Juli 2015 - 4 StR 561/14, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 5 mwN).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    Bei zeitlich aufeinanderfolgenden wechselseitigen Angriffen der Beteiligten bedarf es zur Prüfung der Notwehrlage einer Gesamtbetrachtung unter Einschluss des der Tathandlung vorausgegangenen Geschehens (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600 mwN); derjenige kann sich nicht auf ein Notwehrrecht berufen, der zuvor einen anderen rechtswidrig angegriffen hat, so dass dieser seinerseits aus Notwehr handelt (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 376 f. und vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
    Bei dieser Art der Tatbegehung bedarf das Gebotensein des für sich bereits gefährlichen Messereinsatzes besonderer Begründung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

  • BGH, 13.10.1999 - 3 StR 297/99

    Mutmaßliche Beihilfe zur Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwalt; Vorsatz zur

  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 22/10

    Beweiswürdigung bei Misshandlungen des eigenen Kindes (Anforderungen an einen

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage:

    (2) Für die - aus § 400 Abs. 1 StPO folgende - Kontrollbefugnis hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass sich diese weder auf den Strafausspruch, noch auf Taten, die den Nebenkläger nicht zum Anschluss berechtigen, erstreckt (vgl. Senat, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18, juris Rn. 29; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2021 - 4 StR 31/21, juris Rn. 7; vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 622/17, NStZ-RR 2018, 272; vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, juris Rn. 52; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ-RR 2011, 73, 74; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17, juris Rn. 11; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, aaO).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20

    Geldwäsche (taugliches Tatobjekt: Surrogat, Kette von Verwertungshandlungen,

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18, juris Rn. 24; BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Eine Rechtfertigung der bezweckten Taten durch Notwehr (§ 32 StGB) ist nach aktueller Beweislage nicht ersichtlich, weil etwaige Angriffe entweder absichtlich provoziert oder jedenfalls bloß zum Anlass genommen werden sollten, um die Gegner über das zur Abwehr Erforderliche hinaus zu verletzen (s. zur Einschränkung des Notwehrrechts etwa BGH, Urteile vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263 Rn. 6 mwN; vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    Danach ist die Verteidigung dann nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen aus Rechtsgründen die Hinnahme der Rechtsgutsverletzung oder eine weniger risikoreiche Verteidigung zu verlangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18 Rn. 13 mwN und vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15 Rn. 36).
  • OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 97/20
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Feststellungen zur Person zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen erforderlich, um nachvollziehen zu können, ob der Tatrichter die wesentlichen Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung ermittelt und berücksichtigt hat; aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 ­- 2 StR 554/18 Rn. 21; BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 ­ 2 StR 258/16 ­, Rn. 13).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 ­ 2 StR 554/18 ­, Rn. 21).

    Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung des Tatvorwurfs (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 ­ 2 StR 554/18 ­, Rn. 22; BGH, Urteil vom 2. April 2014 ­ 2 StR 554/13 ­, Rn. 13).

  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Feststellung im Einzelfall auch bei

    Die Notwehreinschränkung hängt gegebenenfalls davon ab, ob dem Angriff ausgewichen werden oder ob der Handelnde zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 StR 248/20; Senat, Urteil vom 20. November 2019 ? 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33, 34 mit Anm. Hauck).
  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21

    Änderung des Schuldspruchs (Urteilstenor; Verschlechterungsverbot);

    Dies folgt daraus, dass der Strafausspruch des abgeurteilten Nebenklagedeliktes gemäß § 400 Abs. 1 StPO selbst nicht Gegenstand einer zulässigen Revisionsrüge eines Nebenklägers sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18; vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10 mwN).
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