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   BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20   

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BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20 (https://dejure.org/2020,32196)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2020 - 4 StR 144/20 (https://dejure.org/2020,32196)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20 (https://dejure.org/2020,32196)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB; § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 StPO
    Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft vorbereiteten und mit Antragstellung vorgelegten Entscheidungsentwurfs durch den Ermittlungsrichter); Beweisverwertungsverbot (Rechtskreistheorie); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, Art. 13 Abs. 2 GG, § 105 Abs. 1 StPO, Art. 13 Abs. 1 GG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315 Abs. 3 StGB, §§ 69a Abs. 1 Satz 3, 69 Abs. 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 73c Abs. 1 StGB, § 73a Abs. 1 StGB, § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis; Beschränkung der Strafverfolgung

  • rewis.io

    Wohnungsdurchsuchung und Maßregelanordnung: Rüge der verfahrensfehlerhaften Durchsuchung durch einen Dritten; Unterbringungsanordnung ohne ausreichende Behandlungsaussicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 154a Abs. 2 ; StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis; Beschränkung der Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Durchsuchung und Rechtskreistheorie - Längerfristige Observation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 59
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18

    Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Rechtlich zutreffend hat das Landgericht die Einziehung auf § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB gestützt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18; Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 StR 149/19).
  • BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18

    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 mwN).
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 149/19

    Eine Tat im konkurrenzrechtlichen Sinne bei mehrfachem Gebrauch einer gefälschten

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Rechtlich zutreffend hat das Landgericht die Einziehung auf § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB gestützt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18; Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 StR 149/19).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Denn die mögliche Verletzung einer Verfahrensnorm, die nicht dem Schutz des Beschuldigten dient, führt ihm gegenüber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot und kann daher nicht erfolgreich mit der Revision gerügt werden, da sein Rechtskreis nicht betroffen ist (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 212; zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 StR 464/19; für Durchsuchungen offengelassen in BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11; Beschluss vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285).
  • BGH, 12.12.2019 - 5 StR 464/19

    Eigennützigkeit als Voraussetzung des (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Denn die mögliche Verletzung einer Verfahrensnorm, die nicht dem Schutz des Beschuldigten dient, führt ihm gegenüber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot und kann daher nicht erfolgreich mit der Revision gerügt werden, da sein Rechtskreis nicht betroffen ist (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 212; zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 StR 464/19; für Durchsuchungen offengelassen in BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11; Beschluss vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Der Beschluss erfüllt die sich aus Art. 13 Abs. 2 GG, § 105 Abs. 1 StPO ergebenden, durch das Bundesverfassungsgericht konkretisierten inhaltlichen Anforderungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62, BVerfGE 20, 162; Beschluss vom 26. Mai 1976 - 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142) und bietet keinen Anhalt, der Ermittlungsrichter habe es unterlassen, die Voraussetzungen der Durchsuchung eigenverantwortlich und selbständig zu prüfen.
  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Im Übrigen erlaubt allein die Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft vorbereiteten und mit Antragstellung vorgelegten Entscheidungsentwurfs durch den Ermittlungsrichter nicht den Schluss, eine solche Prüfung sei unterblieben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, NJW 2015, 851; Beschluss vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05, NJW 2009, 2516).
  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 672/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Die vom Landgericht gewählte Formulierung ("ist einzuziehen') lässt besorgen, dass es sich nicht bewusst war, dass es sich bei der Einziehung um eine Ermessensentscheidung handelt, oder dass es von dem ihm eingeräumten Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 4 StR 672/19; Beschluss vom 4. Januar 1994 ? 4 StR 718/93).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 mwN).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
    Der Beschluss erfüllt die sich aus Art. 13 Abs. 2 GG, § 105 Abs. 1 StPO ergebenden, durch das Bundesverfassungsgericht konkretisierten inhaltlichen Anforderungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62, BVerfGE 20, 162; Beschluss vom 26. Mai 1976 - 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142) und bietet keinen Anhalt, der Ermittlungsrichter habe es unterlassen, die Voraussetzungen der Durchsuchung eigenverantwortlich und selbständig zu prüfen.
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

  • BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07

    Unzulässige Revision (isolierte unzulässige Verfahrensrüge;

  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Der Senat teilt dabei die Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach ein aus der Nichteinhaltung rechtshilfespezifischer Bestimmungen abgeleitetes Verwertungsverbot lediglich dann in Betracht zu ziehen ist, wenn den entsprechenden Regeln auch ein individualschützender Charakter zukommt, wenigstens im Sinne eines Schutzreflexes (BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32 Rn. 25; Radtke, NStZ 2017, 109; vgl. zur Relevanz des Rechtskreisgedankens für die Annahme eines Beweisverwertungsverbots auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528, 529; vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 2485/07, NJW 2011, 207; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 377; vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20, NStZ 2021, 59 jeweils mwN).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem

    Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20 mwN (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2021, 59)).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Beschuldigten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest erheblichen Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22 Rn. 15; Beschluss vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Dem liegt nach dem Revisionsvorbringen und dem Urteilsinhalt, den das Revisionsgericht ergänzend berücksichtigen kann, wenn - wie hier - die Sachrüge erhoben ist (BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 510/07), folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde:.
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 61/22

    Beweisverwertungsverbot (ausländische Ermittlungsmaßnahme: Nichteinhaltung

    Die Verletzung einer Verfahrensnorm, die nicht dem Schutz des Beschuldigten dient, führt ihm gegenüber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot und kann daher nicht erfolgreich mit der Revision gerügt werden, da sein Rechtskreis nicht betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213; zuletzt BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 StR 464/19; Beschluss vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16).
  • BGH, 22.06.2021 - 5 StR 53/21

    Anforderungen an das Revisionsvorbringen (Erkundigungspflicht des neuen

    Der Senat hat den Tenor des Urteils klargestellt (zum schweren Wohnungseinbruchdiebstahl vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674; zur Einziehung des Wertes von Taterträgen vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20 Rn. 21).
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