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   BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20   

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BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20 (https://dejure.org/2021,23006)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2021 - 4 StR 312/20 (https://dejure.org/2021,23006)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 (https://dejure.org/2021,23006)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB
    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit); gefährliche Körperverletzung (mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs: gezieltes Anfahren mit einem Kfz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 StGB, § 212 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO
    Bedingter Tötungsvorsatz und/oder gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug: Gezieltes Anfahren und zu Fall bringen eines Motorradfahrers mit einem Kraftfahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von der bewussten Fahrlässigkeit i.R.d. Beweiswürdigung; Kollision mit einer Person auf dem Motorrad durch ein gezieltes Anfahren mit einem Kfz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von der bewussten Fahrlässigkeit i.R.d. Beweiswürdigung; Kollision mit einer Person auf dem Motorrad durch ein gezieltes Anfahren mit einem Kfz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 101
  • StV 2022, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 22; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 9).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f.; vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.; Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 10; vom 25. März 2020 ? 4 StR 388/19 Rn. 8).

    c) Sollte das im zweiten Rechtsgang zur Entscheidung berufene Tatgericht erneut das kognitive Element des bedingten Tötungsvorsatzes bejahen, wird es zudem die Anforderungen an das voluntative Vorsatzelement, insbesondere etwaige vorsatzkritisch zu berücksichtigende Umstände (vgl. nur Senat, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 30 ff. mwN), in stärkerem Maße als bisher geschehen in den Blick zu nehmen haben.

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hinsichtlich des bedingten Tötungsvorsatzes hält - unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207; vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38 f.) - der auf die Sachrüge gebotenen rechtlichen Überprüfung nicht stand.

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 22; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 9).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f.; vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.; Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 10; vom 25. März 2020 ? 4 StR 388/19 Rn. 8).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f.; vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.; Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 10; vom 25. März 2020 ? 4 StR 388/19 Rn. 8).

    Soweit das Landgericht seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat, dass äußerst gefährliche Gewalthandlungen den Schluss nahelegen können, der Täter habe mit der Möglichkeit des Todes des Opfers gerechnet und - weil er sein Handeln gleichwohl fortgesetzt hat - einen solchen Erfolg billigend in Kauf genommen, ist dies zwar im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 31. Januar 2019 - 4 StR 432/18 Rn. 10).

  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 266/20

    Illegales Autorennen mit Todesfolge: Verurteilung wegen Mordes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 22; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 9).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f.; vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.; Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 10; vom 25. März 2020 ? 4 StR 388/19 Rn. 8).

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen, die nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind, können für sich allein die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht tragen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37 mwN).
  • BGH, 25.03.2020 - 4 StR 388/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz)

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f.; vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.; Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 Rn. 10; vom 25. März 2020 ? 4 StR 388/19 Rn. 8).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hinsichtlich des bedingten Tötungsvorsatzes hält - unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207; vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38 f.) - der auf die Sachrüge gebotenen rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hinsichtlich des bedingten Tötungsvorsatzes hält - unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207; vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38 f.) - der auf die Sachrüge gebotenen rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20
    Soweit das Landgericht seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat, dass äußerst gefährliche Gewalthandlungen den Schluss nahelegen können, der Täter habe mit der Möglichkeit des Todes des Opfers gerechnet und - weil er sein Handeln gleichwohl fortgesetzt hat - einen solchen Erfolg billigend in Kauf genommen, ist dies zwar im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 31. Januar 2019 - 4 StR 432/18 Rn. 10).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung der tateinheitlich ausgeurteilten Delikte nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 Rn. 10).
  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

    Die Aufhebung erfasst auch die tateinheitlich erfolgte - an sich rechtsfehlerfreie - Verurteilung wegen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § 315 Abs. 3 Nr. 1a) StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20, NStZ 2022, 101, Rn. 10).
  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

    Ein entsprechender Wille kann auch nicht aus anderen Umständen - der Persönlichkeit des Täters, dessen psychischer Verfassung bei der Tatbegehung, seiner Motivlage und der für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände, insbesondere der konkreten Angriffsweise - hergeleitet werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 - NStZ 2022, 101 Rn. 5 ff.).
  • LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Die dem Täter bekannte objektive Gefährlichkeit der Tathandlung stellt dabei einen wesentlichen, wenngleich nicht den alleine maßgeblichen Indikator dar (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 - juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 - juris Rn. 12).
  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 244/21

    Mord (Eventualvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, Gesamtschau,

    Die tateinheitlich ausgeurteilten Delikte waren allerdings ohnehin mitaufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 Rn. 10).
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