Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38794
BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21 (https://dejure.org/2021,38794)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2021 - 3 StR 156/21 (https://dejure.org/2021,38794)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 3 StR 156/21 (https://dejure.org/2021,38794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,38794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts; Protokolle von 7 Jahre zurückliegenden Vernehmungen

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 StPO, § 249 Abs. 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit eines Vortrags in der Hauptverhandlung aufgrund sich über mehrere Seiten erstreckenden wörtlichen Wiedergabe der Vernehmungsprotokolle in Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch die Eltern

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entbehrlichkeit eines Vortrags in der Hauptverhandlung aufgrund sich über mehrere Seiten erstreckenden wörtlichen Wiedergabe der Vernehmungsprotokolle in Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch die Eltern

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 119
  • StV 2021, 782 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 43/12

    Verwertbare Erinnerungen des Ermittlungsrichters bei einer Aussage über eine

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
    Nur die Aussage wird zum verwertbaren Teil des Inbegriffs der Verhandlung (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - 3 StR 108/12, NStZ-RR 2012, 212 f.; Urteil vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 mwN).

    Dies genügt für die Einführung von Vernehmungsprotokollen mittels Vorhalt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 mwN; Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, bei Becker, NStZ-RR 2002, 65, 71 mwN).

  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12

    Unzulässige Verlesung der Niederschrift einer richterlichen Vernehmung bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
    Nur die Aussage wird zum verwertbaren Teil des Inbegriffs der Verhandlung (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - 3 StR 108/12, NStZ-RR 2012, 212 f.; Urteil vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 mwN).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
    In solchen Fällen muss die Urkunde für eine ordnungsgemäße Einführung gemäß § 249 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, juris Rn. 7; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 48 Rn. 8 mwN; vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene mwN).
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
    In solchen Fällen muss die Urkunde für eine ordnungsgemäße Einführung gemäß § 249 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, juris Rn. 7; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 48 Rn. 8 mwN; vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene mwN).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
    In solchen Fällen muss die Urkunde für eine ordnungsgemäße Einführung gemäß § 249 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, juris Rn. 7; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 48 Rn. 8 mwN; vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene mwN).
  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
    Angesichts der sich über mehrere Seiten erstreckenden wörtlichen Wiedergabe der Vernehmungsprotokolle war ein Vortrag dazu entbehrlich, welche Inhalte genau den Vernehmungsbeamtinnen vorgehalten wurden (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2017 - 3 StR 424/16, NStZ 2017, 722, 723).
  • BGH, 04.04.2001 - 5 StR 604/00

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Nähere Begründung); Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
    Dies genügt für die Einführung von Vernehmungsprotokollen mittels Vorhalt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 mwN; Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, bei Becker, NStZ-RR 2002, 65, 71 mwN).
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23

    Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung

    Insoweit liegt der Fall gänzlich anders als bei Vorhalt von umfangreichen oder schwierigen Schriftstücken oder eines umfangreichen Zahlenwerks aus Tabellen an Ermittlungsbeamte (dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 15 und vom 29. Juni 2021 - 3 StR 156/21 Rn. 8; je mwN).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen

    Zwar kann der Inhalt einer Urkunde auch durch ihren Vorhalt an einen Zeugen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden; dies unterliegt indes Grenzen bei längeren und komplexen Urkunden (vgl. Senat, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 156/21, juris Rn. 8; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 199; LR-StPO/Mosbacher, 27. Aufl., § 249 Rn. 102).
  • BGH, 31.01.2023 - AnwSt (R) 6/22

    Ausschluss eines Rechtsanwalts wegen Verstoßes gegen seine anwaltlichen Pflichten

    Nur ihre Aussage wird zum verwertbaren Teil des Inbegriffs der Verhandlung, nicht aber das vorgehaltene Schriftstück (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 156/21, NStZ 2022, 119 Rn. 8 mwN sowie weitere Nachweise bei Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 249 Rn. 28).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21

    Versuch der Beteiligung (Sich-bereit-Erklären); Beweiswürdigung

    Die Nachrichten des Angeklagten werden nach prozessordnungsgemäßer Einführung im Wege förmlicher Verlesung ? die Einführung im Wege des Vorhalts ist unter den hier gegebenen Vorzeichen ungeeignet (zu den Grenzen der Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 ? 3 StR 156/21, NStZ 2022, 119) ? einer eingehenden Auslegung zu unterziehen sein, die in den schriftlichen Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen sein wird.
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob das nur mit der Sachrüge angegriffene Urteil bereits deshalb aufzuheben sein könnte, weil das Landgericht seiner Beweiswürdigung eine vollständige, verschriftlichte Aussage der polizeilichen Vernehmung der Zeugin D.    von 16 Seiten zugrunde gelegt hat, zu der die Urteilsgründe mitteilen, diese sei der Vernehmungsbeamtin vorgehalten worden (vgl. zur Wiedergabe einer umfassenden Vernehmung mit vielen Details durch einen Vernehmungsbeamten nach längerer Zeit Senat, Beschluss vom 7. September 1988 - 2 StR 390/88, BGHR StPO Inbegriff der Hauptverhandlung 11; BGH, Beschluss vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, BGHR StPO, § 261 Inbegriff der Verhandlung 5; Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 157/21, NStZ 2022, 119).
  • BGH, 25.04.2023 - 4 StR 38/23

    Beweiswürdigung (Chatnachrichten: Einführung in der Hauptverhandlung im Wege der

    Auf die vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift aufgeworfene Frage einer Einführung der Chatnachrichten im Wege des Vorhalts an die Nebenklägerin (zu den Grenzen eines Vorhalts vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 ? 3 StR 156/21, NStZ 2022, 119), für die es hier an tatsächlichen Anhaltspunkten fehlt, kommt es schon deshalb nicht an, weil Beweisgrundlage in einem solchen Fall nicht das vorgehaltene Schriftstück selbst, sondern die Antwort der Nebenklägerin auf den Vorhalt wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht