Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.08.2021

Rechtsprechung
   BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21   

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https://dejure.org/2021,34084
BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21 (https://dejure.org/2021,34084)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2021 - 1 StR 29/21 (https://dejure.org/2021,34084)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21 (https://dejure.org/2021,34084)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 185 Abs 1 S 1 GVG, § 189 Abs 1 GVG, Art 1 DolmG BY, Art 1 ff DolmG BY, Art 4 DolmG BY
    Revision im Strafverfahren: Beruhen eines Strafurteils auf der fehlenden Vereidigung eines Dolmetschers

  • IWW

    § 189 Abs. 1, § 185 ... Abs. 1 Satz 1 GVG, § 189 Abs. 1 GVG, Art. 4 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern, § 189 Abs. 2 GVG, Art. 7 DolmG BY, Art. 4 DolmG BY, § 337 Abs. 1 StPO, Art. 1 ff. DolmG BY, § 257c StPO, § 78a StGB, § 303 Abs. 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 473 Abs. 1, Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Verfolgungsverjährung hinsichtlich Begehung der Sachbeschädigung; Einsatz eines Übersetzers als Dolmetscher ohne Vereidigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eintritt der Verfolgungsverjährung hinsichtlich Begehung der Sachbeschädigung; Einsatz eines Übersetzers als Dolmetscher ohne Vereidigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 126
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86

    Berufung des Dolmetschers auf allgemein geleisteten Eid; Beruhen des Urteils auf

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).

    Dies gilt umso mehr, als die Dolmetscherin darauf nochmals auch ausdrücklich in der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden hingewiesen wurde und keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung im konkreten Fall nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und Beschluss vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97 Rn. 5, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 6).

  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 619/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Bei Tateinheit läuft für jedes Delikt die Verjährungsfrist gesondert (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15 Rn. 2 und vom 22. Oktober 2008 - 1 StR 503/08 Rn. 2).

    Auch verjährte Taten können mit dem ihnen noch zukommenden Gewicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15 Rn. 4 und vom 18. Oktober 1989 ? 3 StR 173/89 Rn. 2, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11).

  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    b) Damit hat das Landgericht gegen die Vorschriften der § 189 Abs. 1, § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG verstoßen, da die Dolmetscherin Z. keinen allgemeinen Eid als Dolmetscherin nach Art. 4 DolmG BY geleistet hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19 Rn. 3 f.).

    Es kann daher hier - anders als etwa im Beschluss des Senats vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19 Rn. 8 bei fehlendem besonderen Justizverwaltungsverfahren -ausgeschlossen werden, dass sich die Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung und ihrer Pflichten zur treuen und gewissenhaften Übertragung nicht bewusst gewesen ist.

  • BGH, 27.07.2005 - 1 StR 208/05

    Unterbliebene Dolmetschervereidigung (fehlende Bezugnahme auf einen allgemeinen

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).

    Dies gilt umso mehr, als die Dolmetscherin darauf nochmals auch ausdrücklich in der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden hingewiesen wurde und keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung im konkreten Fall nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und Beschluss vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97 Rn. 5, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 6).

  • BGH, 15.12.2011 - 1 StR 579/11

    Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung (Griff in die Kasse

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).

    Dies gilt umso mehr, als die Dolmetscherin darauf nochmals auch ausdrücklich in der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden hingewiesen wurde und keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung im konkreten Fall nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und Beschluss vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97 Rn. 5, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 6).

  • BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87

    Rechtsanwalt und vereidigter Dolmetscher - § 189 GVG, Voraussetzungen, unter

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).
  • BGH, 22.10.2008 - 1 StR 503/08

    Rechtsfehlerhaft übersehene (absolute) Strafverfolgungsverjährung (Auswirkung auf

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Bei Tateinheit läuft für jedes Delikt die Verjährungsfrist gesondert (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15 Rn. 2 und vom 22. Oktober 2008 - 1 StR 503/08 Rn. 2).
  • BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Dies gilt umso mehr, als die Dolmetscherin darauf nochmals auch ausdrücklich in der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden hingewiesen wurde und keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung im konkreten Fall nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und Beschluss vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97 Rn. 5, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 6).
  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Auch verjährte Taten können mit dem ihnen noch zukommenden Gewicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15 Rn. 4 und vom 18. Oktober 1989 ? 3 StR 173/89 Rn. 2, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11).
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21
    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).
  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23

    Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht; Steuerhinterziehung durch

    Anders als bei unterschiedlichen Straftatbeständen (dazu etwa BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 47/20 Rn. 9 und vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21 Rn. 13 mwN; Beschlüsse vom 19. September 2023 - 3 StR 268/23 Rn. 4 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19 Rn. 9 f.) kann der Senat nicht einzelne Teile der Tat entfallen lassen.
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Da sowohl für eine etwaige Verfolgungsverjährung als auch für die Voraussetzungen der Einziehung auf den konkreten Straftatbestand abzustellen ist (s. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21, juris Rn. 13; vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, NJW 2022, 3092, 3093 Rn. 13, jeweils mwN), kommt in Betracht, dass lediglich das die Einziehung ermöglichende Delikt verjährt ist, damit rechtlich zusammentreffende Straftatbestände aber weiter verfolgbar sind (zu einer solchen Konstellation vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1998 - 3 StR 237/98, NStZ-RR 1999, 10).
  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

    Da sowohl für eine etwaige Verfolgungsverjährung als auch für die Voraussetzungen der Einziehung auf den konkreten Straftatbestand abzustellen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21, juris Rn. 13 mwN; vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, NJW 2022, 3092 Rn. 13 mwN), kommt in Betracht, dass lediglich das die Einziehung ermöglichende Delikt verjährt ist, damit zusammentreffende Straftatbestände aber weiter verfolgbar sind (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschluss vom 3. Juni 1998 - 3 StR 237/98, NStZ-RR 1999, 10).
  • BGH, 25.01.2022 - 1 StR 424/21

    Verbreiten, Öffentlich-Zugänglichmachen und Zugänglichmachen gegenüber Dritten

    Bei einer tateinheitlichen Verurteilung läuft die Verjährungsfrist für jedes einzelne Delikt gesondert (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 118/23

    Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Verbreitens pornografischer

    Bei einer tateinheitlichen Verurteilung läuft die Verjährungsfrist für jedes einzelne Delikt gesondert (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21, juris Rn. 13 mwN), so dass die Übersendung der Penisbilder an die Minderjährige im Urteilszeitpunkt nicht mehr verfolgt werden durfte.
  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 369/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorverurteilung:

    Bei einer tateinheitlichen Verurteilung läuft die Verjährungsfrist für jedes einzelne Delikt gesondert (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    c) Aber auch vorliegend beruht das Urteil nicht auf dem Verstoß gegen § 189 GVG - hier dem Fehlen einer weiterhin rechtswirksamen allgemeinen Beeidigung des in der Hauptverhandlung tätig gewordenen Dolmetschers nach § 189 Abs. 2 GVG - und auf dem daraus resultierenden relativen Revisionsgrund (§ 337 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 268/23

    Entfallen der tateinheitlichen Verurteilung wegen Körperverletzung aufgrund

    Bei tateinheitlichen Verurteilungen läuft die Verjährungsfrist für jedes einzelne Delikt gesondert (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 1 StR 29/21, juris Rn. 13 mwN), so dass auch § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, der ein Ruhen der Verjährung für Sexualdelikte vorsieht, bis das Opfer eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat, hier keine Anwendung findet.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34085
BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21 (https://dejure.org/2021,34085)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2021 - 4 StR 143/21 (https://dejure.org/2021,34085)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2021 - 4 StR 143/21 (https://dejure.org/2021,34085)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung: Revisionsbegründung, Vortragen von rügevernichtenden Umständen nur bei konkreten Anhaltspunkten notwendig, fehlendes Auswirken auf das Aussageverhalten des Zeugen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 Nr 3 StPO, § 52 Abs 3 S 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revisionsbegründung in Strafsachen: Anforderungen an die Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht für zeugnisverweigerungsberechtigte Angehörige; Vortragspflicht für rügevernichtende Umstände

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 274 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Vernehmung der achtjährigen Tochter des Angeklagten in der Hauptverhandlung ohne vorherige Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Rüge der Vernehmung der achtjährigen Tochter des Angeklagten in der Hauptverhandlung ohne vorherige Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 126
  • StV 2021, 807 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 672/10

    Unterbliebene Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht (mangelndes Beruhen)

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21
    Ein Fall, in dem ausgeschlossen werden kann, dass sich der Verstoß gegen die Belehrungspflicht auf das Aussageverhalten des Zeugen ausgewirkt hat, weil nach Aktenlage sicher feststeht, dass der Zeuge auch nach Belehrung ausgesagt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 ? 5 StR 291/19; vom 12. Januar 2011 ? 1 StR 672/10; vom 3. Mai 2006 ? 4 StR 40/06, NStZ 2006, 647, 648; Urteil vom 15. November 1994 ? 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339), liegt nicht vor, zumal sich den Verfahrensakten schon nicht entnehmen lässt, dass die Zeugin vor ihren beiden polizeilichen Vernehmungen am 17. Januar und 4. Februar 2020 jeweils ordnungsgemäß belehrt wurde.
  • BGH, 01.04.2004 - 1 StR 101/04

    Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer durch einen Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21
    Dies gilt aber nur dann, wenn sich aus dem von der Revision selbst vorgetragenen oder aus Protokoll und Akteninhalt ersichtlichen Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt ergeben, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 ? 1 StR 302/13, StV 2014, 518 Rn. 8; vom 8. August 2007 ? 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717; vom 9. November 2006 ? 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53, 54; vom 1. April 2004 ? 1 StR 101/04, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 7; vom 29. Oktober 1997 ? 3 StR 481/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2; Urteil vom 28. November 1990 ? 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 ? 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50 f.).
  • BGH, 08.10.2019 - 5 StR 291/19

    Begründetheit einer Revision

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21
    Ein Fall, in dem ausgeschlossen werden kann, dass sich der Verstoß gegen die Belehrungspflicht auf das Aussageverhalten des Zeugen ausgewirkt hat, weil nach Aktenlage sicher feststeht, dass der Zeuge auch nach Belehrung ausgesagt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 ? 5 StR 291/19; vom 12. Januar 2011 ? 1 StR 672/10; vom 3. Mai 2006 ? 4 StR 40/06, NStZ 2006, 647, 648; Urteil vom 15. November 1994 ? 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339), liegt nicht vor, zumal sich den Verfahrensakten schon nicht entnehmen lässt, dass die Zeugin vor ihren beiden polizeilichen Vernehmungen am 17. Januar und 4. Februar 2020 jeweils ordnungsgemäß belehrt wurde.
  • BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22

    Darlegungspflichten des Revisionsführers bei der Verfahrensrüge

    Ebenso wenig war hier der Vortrag erforderlich, dass "nicht nach § 231 Abs. 2 StPO verfahren worden" war, denn solche "Negativtatsachen" sind nur dann mitzuteilen, wenn eine dem geltend gemachten prozessualen Fehler entgegenstehende Verfahrenslage nach der konkreten Fallgestaltung ernsthaft in Frage kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; Beschluss vom 5. August 2021 - 4 StR 143/21, NStZ 2022, 126 mwN).
  • BGH, 22.06.2022 - 5 StR 333/21

    Unzulässige Rüge der Verwertung einer nicht ordnungsgemäß eingeführten Urkunde

    Ergeben sich - wie hier - aus dem von der Revision selbst vorgetragenen Protokoll zum Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann, ist der Beschwerdeführer nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verpflichtet, sich dazu zu verhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2021 ? 4 StR 143/21, NStZ 2022, 126 mwN).
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