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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2021 - 5 StR 300/21   

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https://dejure.org/2021,49929
BGH, 23.11.2021 - 5 StR 300/21 (https://dejure.org/2021,49929)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2021 - 5 StR 300/21 (https://dejure.org/2021,49929)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2021 - 5 StR 300/21 (https://dejure.org/2021,49929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht nach gescheiterter Verständigung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Strafrahmenzusage am Beginn der Hauptverhandlung - Vertrauenstatbestand geschaffen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 191
  • StV 2022, 433 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11

    Zusicherung des Gerichts zu den Rechtsfolgen (Vertrauen des Angeklagten; keine

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 5 StR 300/21
    Ein solcher Vorschlag begründet nicht das für die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO erforderliche (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 37; LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 265 Rn. 47) Vertrauen dahingehend, dass die ursprüngliche Strafrahmenzusage auch für ein späteres Geständnis gilt (vgl. zur Problematik BGH, Urteile vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749, 750; vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463; OLG Düsseldorf StraFo 2019, 158; Schneider NStZ 2018, 232, 233).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 176/17

    Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 5 StR 300/21
    Ein solcher Vorschlag begründet nicht das für die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO erforderliche (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 37; LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 265 Rn. 47) Vertrauen dahingehend, dass die ursprüngliche Strafrahmenzusage auch für ein späteres Geständnis gilt (vgl. zur Problematik BGH, Urteile vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749, 750; vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463; OLG Düsseldorf StraFo 2019, 158; Schneider NStZ 2018, 232, 233).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 5 StR 300/21
    Ein solcher Vorschlag begründet nicht das für die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO erforderliche (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 37; LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 265 Rn. 47) Vertrauen dahingehend, dass die ursprüngliche Strafrahmenzusage auch für ein späteres Geständnis gilt (vgl. zur Problematik BGH, Urteile vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749, 750; vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463; OLG Düsseldorf StraFo 2019, 158; Schneider NStZ 2018, 232, 233).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 357/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionsbegründungsfrist;

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 5 StR 300/21
    Da bislang eine Entscheidung über den nach § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB zu bestimmenden Anrechnungsmaßstab für die in Belgien in dieser Sache erlittene Auslieferungshaft fehlt, hat der Senat diesen entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst auf 1:1 festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 StR 357/19 mwN).
  • BGH, 03.02.2022 - 4 StR 434/21

    Verständigung (gescheiterte Verständigung: keine Bindungswirkung, kein

    Denn ohne Hinzutreten besonderer Umstände fehlt es an einem schutzwürdigen Vertrauen des Angeklagten, das Tatgericht werde im Falle eines Geständnisses dennoch eine Strafe in dem in Aussicht gestellten Strafrahmen verhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; Urteil vom 2. September 2020 ? 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749, 751; s. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2021 ? 5 StR 300/21; vgl. zudem KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 77; Hamm/Pauly, Die Revision in Strafsachen, 8. Aufl., Rn. 1344; a.A. Schneider, NStZ 2018, 232, 233; LR StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 257c Rn. 61; differenzierend Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 257c Rn. 25b).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2020 - 6 StR 104/20   

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https://dejure.org/2020,20683
BGH, 02.07.2020 - 6 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,20683)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2020 - 6 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,20683)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 6 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,20683)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 176 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Beweiswürdigung bei fehlender Konstanz einer Aussage

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Fehlerhafte Beweiswürdigung bezüglich der Aussagen des Opfers; Empfehlung der Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Revision gegen die Verurteilung wegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Fehlerhafte Beweiswürdigung bezüglich der Aussagen des Opfers; Empfehlung der Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 79/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund von

    Auszug aus BGH, 02.07.2020 - 6 StR 104/20
    Die landgerichtliche Beweiswürdigung (§ 261 StPO) hält in der hier vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 mwN) sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand.
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage Konstellationen: schwerer sexueller

    Die Konstanz einer Aussage ist allerdings dann nicht mehr gegeben, wenn die Angaben der Auskunftsperson zum Kernbereich des Tatgeschehens in verschiedenen Vernehmungen signifikant voneinander abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8) und es sich hierbei um ein wenig vergessensanfälliges Erleben handelt, sodass darauf bezogene Erinnerungs- oder Wahrnehmungsfehler nicht mehr ohne weiteres erklärbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 StR 96/02, NStZ-RR 2003, 332, 333).

    Es erscheint nicht lebensnah, dass ein Kind einen von ihm erduldeten Oral- und Analverkehr bei seiner polizeilichen Vernehmung vergessen haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8), zumal ein solches körpernahes Geschehen wenig vergessensanfällig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384; vgl. auch Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl., S. 53; Kühne/Kluck, FamRZ 1995, 981, 984).

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