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   LG Arnsberg, 06.07.2022 - 3 Ns 360 Js 24/21   

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https://dejure.org/2022,26213
LG Arnsberg, 06.07.2022 - 3 Ns 360 Js 24/21 (https://dejure.org/2022,26213)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06.07.2022 - 3 Ns 360 Js 24/21 (https://dejure.org/2022,26213)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 3 Ns 360 Js 24/21 (https://dejure.org/2022,26213)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - 19 A 448/22

    Übermittlung und Einreichung der vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.07.2022 - 3 Ns 360 Js 24/21
    Der Verteidiger hat schon gar nicht vorgetragen, ob er überhaupt über eine grundsätzlich einsatzbereite technische Infrastruktur verfügt, wozu ein Internetanschluss gehört, der von der beA-Software erkannt wird, sowie die die dazugehörigen technischen Geräte mit beA-Karte (vgl. OVG Münster, Beschluss 31.03.2022, 19 A 448/22 A zu § 55d VwGO).
  • KG, 17.10.2022 - 121 Ss 105/22

    Anforderungen an eine Ersatzeinreichung bei Pflicht zur elektronischen

    Nicht erforderlich ist - schon ausweislich des insoweit eindeutigen Wortlauts von § 32d StPO und insbesondere von Satz 2 und Satz 4 a.E. ("auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen") und vor dem Hintergrund des Sinns und Zwecks der Ausnahmeregelung -, dass dies selbst in der Form nach §§ 32d Satz 2, 32a StPO zu geschehen hat (vgl. zu den Anforderungen an einen entsprechenden Vortrag auch LG Arnsberg NStZ 2022, 639).
  • KG, 17.10.2022 - 3 Ss 42/22

    Anforderungen an eine Ersatzeinreichung nach § 32d Satz 4 StPO

    Nicht erforderlich ist - schon ausweislich des insoweit eindeutigen Wortlauts von § 32d StPO und insbesondere von Satz 2 und Satz 4 a.E. ("auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen") und vor dem Hintergrund des Sinns und Zwecks der Ausnahmeregelung -, dass dies selbst in der Form nach §§ 32d Satz 2, 32a StPO zu geschehen hat (vgl. zu den Anforderungen an einen entsprechenden Vortrag auch LG Arnsberg NStZ 2022, 639 ).
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