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   BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19   

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BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19 (https://dejure.org/2021,41080)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2021 - 2 StR 418/19 (https://dejure.org/2021,41080)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 2 StR 418/19 (https://dejure.org/2021,41080)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 13 StGB
    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen (Sorgfaltspflichtverletzung: Großbaustelle, Garantenstellung, Gefahrenquellen, Pflichtenübertragung, arbeitsteiliges Handeln, kein gänzliches frei werden des Verantwortlichen von seinen Pflichten, horizontale Verteilung von Aufgaben, ...

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 7 StPO; § 22 StPO; § 13 StGB
    Absolute Revisionsgründe (Hinderung des Richters zur Unterschrift aus Rechtsgründen: Ausschluss von der Ausübung des Richteramts); Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Rechtsfolge: Verwehrung jeder weiteren richterlichen Tätigkeit in der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 StGB, § 222 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Fahrlässige Tötung durch Unterlassung: Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes bei horizontal arbeitsteiligem Handeln zwischen mehreren Abteilungen einer bauausführenden Arbeitsgemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 5 StPO, § 275 Abs 2 S 2 StPO, § 338 Nr 7 StPO
    Absoluter Revisionsgrund: Ausschluss aller Richter einer Strafkammer von der Unterzeichnung des Strafurteils bzw. eines Verhinderungsvermerks

  • IWW

    § 222 StGB, § 319 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Strafurteils wegen Befangenheit der beteiligten Richter

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen bezüglich der Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle

  • rewis.io
  • rewis.io
  • bghst-wolterskluwer

    StGB §§ 222, 13
    Kontrollpflichten bei Arbeitsabläufen auf Großbaustelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222 ; StGB § 13
    Zum Umfang der Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle und zur Reichweite des Vertrauensgrundsatzes bei horizontal arbeitsteiligem Handeln zwischen mehreren Abteilungen einer bauausführenden Arbeitsgemeinschaft.

  • rechtsportal.de

    StGB § 222 ; StGB § 13
    Zum Umfang der Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle und zur Reichweite des Vertrauensgrundsatzes bei horizontal arbeitsteiligem Handeln zwischen mehreren Abteilungen einer bauausführenden Arbeitsgemeinschaft.

  • rechtsportal.de

    StGB § 222 ; StGB § 13
    Zum Umfang der Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle und zur Reichweite des Vertrauensgrundsatzes bei horizontal arbeitsteiligem Handeln zwischen mehreren Abteilungen einer bauausführenden Arbeitsgemeinschaft.

  • rechtsportal.de

    StPO § 22 Nr. 5
    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen bezüglich der Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle

  • datenbank.nwb.de

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassung: Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes bei horizontal arbeitsteiligem Handeln zwischen mehreren Abteilungen einer bauausführenden Arbeitsgemeinschaft

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Freisprüche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln auf

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kölner U-Bahn-Bau - oder: Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Freisprüche aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fall des Bauüberwachers muss neu verhandelt werden: Urteil zu Kölner Stadtarchiv aufgehoben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Freisprüche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Reichweite des Vertrauensgrundsatzes bei arbeitsteiligem Zusammenwirken an bauplanerischen Großprojekten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 66, 270
  • NJW 2022, 2206
  • NStZ 2022, 669
  • NZBau 2022, 651
  • StV 2022, 729
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    a) Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen - wie eine Baustelle (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - schafft oder unterhält, die nach den Umständen des Einzelfalls aus Sicht eines umsichtig Handelnden notwendigen Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; BGH, Urteile vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, NStZ 2005, 446, 447; vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 41 f.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 23).

    Bei horizontaler Arbeitsteilung darf grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der anderen Beteiligten vertraut werden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1952 - 5 StR 324/52, BGHSt 3, 91, 96; vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 325; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; Bußmann, NStZ 2009, 386; Renzikowski, StV 2009, 443, 444).

    Bei arbeitsteiligem Handeln auf horizontaler Ebene - jedenfalls bei komplexen oder besonders gefahrgeneigten Vorhaben - besteht zudem eine Verpflichtung zu wechselseitiger Koordination und Information (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 43; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; Duttge, HRRS 2009, 145, 147; zur Arbeitsteilung zwischen mehreren Ärzten: BGH, Urteil vom 26. Januar 1999 - VI ZR 376/97, BGHZ 140, 309, 315 f.); dies gilt insbesondere dann, wenn gerade aus dem arbeitsteiligen Handeln selbst Gefahren erwachsen können (vgl. so schon aus zivilrechtlicher Sicht BGH, Urteil vom 26. Januar 1999 - VI ZR 376/97, BGHZ 140, 309, 313 ff.).

    Kommt es nicht von vorneherein zu einer wechselseitigen Information bzw. Koordination, so sind alle Beteiligten verpflichtet, sich von der Güte von Vorleistungen eines Mitwirkenden, die für die gefahrlose Umsetzung der eigenen Arbeitsleistung von Bedeutung sind - jedenfalls bei Vorliegen erkennbarer Unzulänglichkeiten - im Rahmen des Zumutbaren zu vergewissern (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 43 f.).

    Ungeachtet der Frage, ob insbesondere ein Arbeitnehmer bzw. ein Arbeiter eines Unternehmens selbst einstandspflichtig sein kann (dies bejahend bei einer ihm verbleibenden Eigenverantwortlichkeit: BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 43), verbleiben umso mehr Pflichten - und damit einhergehend Verantwortung für das gefährdete Rechtsgut - bei dem Delegierenden, desto weniger demjenigen, dem eine Aufgabe übertragen worden ist, Handlungsspielraum zukommt.

    In einer späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bei vorliegender Aufgabenverteilung die Geltung des Vertrauensgrundsatzes bei arbeitsteiligem Handeln auf einer Baustelle sodann auch bestätigt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 44 f.).

    Auf dessen Mitteilung darf grundsätzlich - bei Fehlen von Zweifeln - vertraut werden und diese zum Fundament des eigenen Handelns gemacht werden (vgl. zum Anästhesisten, der grundsätzlich auf die mitgeteilte Diagnose des Chirurgen vertrauen darf: BGH, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; vgl. zum Vertrauen in die Mitteilung eines Beteiligten, er werde vor der Entfernung von Deckenstützen einen Statiker befragen: BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 44 f.).

  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64

    Bauherr - Bauausführender Unternehmer - Oberbauleiter - Bestellter Statiker -

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    a) Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen - wie eine Baustelle (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - schafft oder unterhält, die nach den Umständen des Einzelfalls aus Sicht eines umsichtig Handelnden notwendigen Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; BGH, Urteile vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, NStZ 2005, 446, 447; vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 41 f.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 23).

    Dabei kann der Umfang von sich aus einer Garantenstellung ergebenden Pflichten durch deren Übertragung (vgl. BGH, Urteile vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - insbesondere bei einem arbeitsteiligen Handeln - maßgebliche Änderungen erfahren.

    Kommt es zu einer Aufgabenverteilung bzw. -delegation bedeutet dies grundsätzlich nicht, dass hierdurch der ursprünglich Verantwortliche gänzlich von seinen Pflichten frei würde (vgl. zum Verhältnis zwischen Bauherrn und Bauunternehmen: BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288).

    Beiden Arten der Arbeitsteilung ist gemein, dass eine Verpflichtung zu einer näheren Überwachung und ggf. einem Einschreiten jedenfalls dann besteht, sobald sich Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten auftun (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87, BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310; Gallas, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des "verantwortlichen Bauleiters", S. 34 f.).

    Bei einer vertikalen Arbeitsteilung bestehen neben der Pflicht zu einer sorgfältigen Auswahl und Instruktion zur Erfüllung der übertragenen Aufgabe allgemeine - jedenfalls stichprobenartige (vgl. MüKo-StGB/Duttge, 4. Aufl., § 15 Rn. 147) - Überwachungspflichten, die dabei umso strenger sind, desto höher die drohende Gefahr ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 60; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Gaede, StGB, 5. Aufl., § 13 Rn. 41; SSW-StGB/Momsen, 5. Aufl., § 13 Rn. 33; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 1930 f.).

  • BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79

    Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung einer Kosmetikerin

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    Bei horizontaler Arbeitsteilung darf grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der anderen Beteiligten vertraut werden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1952 - 5 StR 324/52, BGHSt 3, 91, 96; vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 325; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; Bußmann, NStZ 2009, 386; Renzikowski, StV 2009, 443, 444).

    Überwachungspflichten der Beteiligten untereinander bestehen nicht, da sie dem Sinn der Arbeitsteilung in einem gleichberechtigten Zusammenwirken entgegenlaufen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; Müller-Gugenberger/Gruhl/Hadamitzky/Schmid, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl., § 30 Rn. 71).

    Auf dessen Mitteilung darf grundsätzlich - bei Fehlen von Zweifeln - vertraut werden und diese zum Fundament des eigenen Handelns gemacht werden (vgl. zum Anästhesisten, der grundsätzlich auf die mitgeteilte Diagnose des Chirurgen vertrauen darf: BGH, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; vgl. zum Vertrauen in die Mitteilung eines Beteiligten, er werde vor der Entfernung von Deckenstützen einen Statiker befragen: BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 44 f.).

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    Dabei kann der Umfang von sich aus einer Garantenstellung ergebenden Pflichten durch deren Übertragung (vgl. BGH, Urteile vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - insbesondere bei einem arbeitsteiligen Handeln - maßgebliche Änderungen erfahren.

    Auch liegt der Fall anders als jener, der der Entscheidung BGHSt 47, 224 (Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01) zu Grunde gelegen hat.

    Indes ist dies auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, denn dort waren die Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten nicht nach eindeutigen Kriterien verteilt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229 f.).

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    Beiden Arten der Arbeitsteilung ist gemein, dass eine Verpflichtung zu einer näheren Überwachung und ggf. einem Einschreiten jedenfalls dann besteht, sobald sich Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten auftun (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87, BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310; Gallas, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des "verantwortlichen Bauleiters", S. 34 f.).

    aa) Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen bei einem horizontal arbeitsteiligen Handeln wird der prinzipiell geltende Vertrauensgrundsatz dann erschüttert, wenn bei einem Mitwirkenden Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten aufkommen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 24.03.1977 - 3 Ss 159/76
    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    Bei einer vertikalen Arbeitsteilung bestehen neben der Pflicht zu einer sorgfältigen Auswahl und Instruktion zur Erfüllung der übertragenen Aufgabe allgemeine - jedenfalls stichprobenartige (vgl. MüKo-StGB/Duttge, 4. Aufl., § 15 Rn. 147) - Überwachungspflichten, die dabei umso strenger sind, desto höher die drohende Gefahr ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 60; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Gaede, StGB, 5. Aufl., § 13 Rn. 41; SSW-StGB/Momsen, 5. Aufl., § 13 Rn. 33; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 1930 f.).
  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98

    Erschöpfende Würdigung des Sachverhaltes

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    Hiervon umfasst sind auch die Feststellungen (vgl. § 353 Abs. 2 StPO), da der die Tat bestreitende Angeklagte diese mangels Beschwer nicht anfechten konnte und sie daher nicht Grundlage einer etwaigen Verurteilung im zweiten Rechtsgang sein können (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1998 - 2 StR 76/98, NStZ 1999, 206, 207).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    Bei horizontaler Arbeitsteilung darf grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der anderen Beteiligten vertraut werden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1952 - 5 StR 324/52, BGHSt 3, 91, 96; vom 2. Oktober 1979 - 1 StR 440/79, NJW 1980, 649, 650; Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 325; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; Bußmann, NStZ 2009, 386; Renzikowski, StV 2009, 443, 444).
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 422/04

    Fahrlässige Tötung (Bestimmung der Sorgfaltspflicht bzw. Pflichtwidrigkeit im

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    a) Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen - wie eine Baustelle (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - schafft oder unterhält, die nach den Umständen des Einzelfalls aus Sicht eines umsichtig Handelnden notwendigen Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; BGH, Urteile vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, NStZ 2005, 446, 447; vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 41 f.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 23).
  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
    Beiden Arten der Arbeitsteilung ist gemein, dass eine Verpflichtung zu einer näheren Überwachung und ggf. einem Einschreiten jedenfalls dann besteht, sobald sich Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten auftun (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87, BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310; Gallas, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des "verantwortlichen Bauleiters", S. 34 f.).
  • BGH, 21.12.2011 - 2 StR 295/11

    Verurteilung wegen Nichtverhinderung des Todes einer Studentin rechtskräftig

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52
  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

  • OLG Celle, 07.09.2023 - 2 Ws 244/23

    Fahrlässige Tötung, Verkehrssicherungspflicht, Übertragung von

    Es sind dann die nach den Umständen des Einzelfalls aus Sicht eines umsichtig Handelnden notwendigen Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 2 StR 418/19 -, BGHSt 66, 270-294, Rn. 30 ).

    Damit geht aber nicht zwingend einher, dass der ursprünglich Verantwortliche gänzlich von seinen Pflichten frei würde (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 2 StR 418/19 -, BGHSt 66, 270-294, Rn. 31 m.w.N.).

    Hiernach verbleiben umso mehr Pflichten - und damit einhergehend Verantwortung für das gefährdete Rechtsgut - bei dem Delegierenden, desto weniger demjenigen, dem eine Aufgabe übertragen worden ist, Handlungsspielraum zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 36).

    Soweit die Rechtsprechung in Einzelfällen bei komplexen oder besonders gefahrgeneigten Großbauprojekten wie dem U-Bahn-Bau am Kölner Stadtarchiv (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2021, a.a.O.) und einem Traggerüstbau an der Wuppertaler Schwebebahn (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O.) aufgrund bekannter und besonderer Gefährdungslagen einen strengeren Maßstab angelegt hat, sind derart gesteigerte Überwachungspflichten nicht vergleichbar mit denen, die sich auf die Wahrnehmung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten - wie etwa Streupflichten - durch damit betraute Personen auf einem als nicht außergewöhnlich anzusehenden Außengelände beschränken.

    Eine Verpflichtung zu einer näheren Überwachung und ggf. einem Einschreiten hätte zwar dann bestanden, sobald sich Zweifel an der Zuverlässigkeit der Angeklagten R. aufgetan hätten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2021, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.).

  • BGH, 12.09.2023 - 5 StR 251/23

    Ausschluss des Jugendkammervorsitzenden nach seiner Vernehmung kraft Gesetzes von

    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob er der Ansicht folgen könnte, wonach allein das Unterzeichnen der Urteilsurkunde durch einen gemäß § 22 Nr. 5 StPO ausgeschlossenen Richter einen Revisionsgrund nach § 338 Nr. 7 StPO begründen soll (so aber BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 2 StR 241/20, NStZ 2021, 751, 752; vom 13. Oktober 2021 - 2 StR 418/19, StV 2022, 794).
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