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   BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79 (S)   

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BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79 (S) (https://dejure.org/1979,224)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1979 - 3 StR 299/79 (S) (https://dejure.org/1979,224)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S) (https://dejure.org/1979,224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung von Beweisanträgen wegen "missbräuchlicher Ausnutzung prozessualer Rechte" - Unzulässige Beschränkung der Verteidigung - Voraussetzungen einer Prozessverschleppung - Fehlende Begründung bei ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Ablehnung von Beweisanträgen als rechtsmißbräuchlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 149
  • NJW 1980, 1533
  • MDR 1980, 241
  • NStZ 1981, 298
  • NStZ 1981, 93
  • NStZ 1981, 96
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    [BGHSt 21, 118, 121; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1976 - 3 StR 145/76 (S), ständige Rechtsprechung].

    Die dafür maßgeblichen Gründe muß er in dem ablehnenden Beschluß darlegen (BGHSt 21, 121, 123 [BGH 03.08.1966 - 2 StR 242/66]; BGH, Urteile vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -, vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - und vom 14. November 1978 - 1 StR 282/78).

  • BGH, 02.06.1976 - 3 StR 145/76

    Umfang des Strafantrags - Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    [BGHSt 21, 118, 121; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1976 - 3 StR 145/76 (S), ständige Rechtsprechung].

    Die Mängel der Ablehnungsbeschlüsse vom 21. und 24. Juli 1978 konnten durch das Nachschieben von Gründen im Urteil nicht geheilt werden [BGHSt 19, 24, 26; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1976 - 3 StR 145/76 (S)] Dies verkennt der Generalbundesanwalt, der Verwerfung der Revision beantragt hat, nicht.

  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 713/78

    Wahrung der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Stellung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    Das Gericht ist nicht befugt, die Prüfung von Anträgen der Verteidigung schlechthin und von vornherein zu verweigern und im Ergebnis damit - was einer im Gesetz nicht vorgesehenen Prozeßstrafe gleichkäme - auch erfolgversprechende Beweisanträge abzulehnen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 5 StR 713/78).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    Beruht die Bedeutungslosigkeit - was das Landgericht hier ersichtlich angenommen hat - auf tatsächlichen Gründen, so müssen die wesentlichen Tatsachen und Umstände angegeben werden, aus denen sie folgt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH GA 1957, 85; Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    Die Mängel der Ablehnungsbeschlüsse vom 21. und 24. Juli 1978 konnten durch das Nachschieben von Gründen im Urteil nicht geheilt werden [BGHSt 19, 24, 26; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1976 - 3 StR 145/76 (S)] Dies verkennt der Generalbundesanwalt, der Verwerfung der Revision beantragt hat, nicht.
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    Eine etwaige Ablehnung wegen nachgewiesener Verschleppung hätte im übrigen vor dem Urteil verkündet werden müssen, um dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, den Ablehnungsgrund zu widerlegen (BGHSt 22, 124).
  • BGH, 12.02.1975 - 3 StR 7/74

    Verurteilung aller Teilnehmer wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    Wird aber durch einen Akt, durch den sich der Täter als Mitglied an einer solchen Vereinigung beteiligt, gleichzeitig eine weitere Strafrechtsnorm verletzt, so liegt zwischen § 129 StGB und der anderen Norm Tateinheit (§ 52 StGB) vor [vgl. BGH NJW 1975, 985, 986 [BGH 12.02.1975 - 3 StR 7/74 I]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 1979 - IV 2/77/5 OJs 2/77 - dazu Beschluß des Senats vom 29. August 1979 - 3 StR 261/79 (S) - a.A. OLG Karlsruhe NJV 1977, 2222].
  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78

    Zulässigkeit der Ablehnung eines im Schlusswort gestellten Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    Die dafür maßgeblichen Gründe muß er in dem ablehnenden Beschluß darlegen (BGHSt 21, 121, 123 [BGH 03.08.1966 - 2 StR 242/66]; BGH, Urteile vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -, vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - und vom 14. November 1978 - 1 StR 282/78).
  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 473/76

    Ablehnung von Beweisanträgen als für die vorliegende Entscheidung "unerheblich"

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    Beruht die Bedeutungslosigkeit - was das Landgericht hier ersichtlich angenommen hat - auf tatsächlichen Gründen, so müssen die wesentlichen Tatsachen und Umstände angegeben werden, aus denen sie folgt (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH GA 1957, 85; Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76).
  • BGH, 28.01.1975 - 1 StR 569/74

    Anforderungen an den Inhalt eines Beweisermittlungsantrags - Notwendigkeit der

    Auszug aus BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
    Der auf waffentechnische Untersuchung gerichtete Beweisantrag lag jedoch auch im Interesse des Revisionsführers und enthielt gemeinschaftliches Verteidigungsvorbringen (RGSt 67, 180, 182; Urteile vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 463/74 - und vom 28. Januar 1975 - 1 StR 569/74; vgl. auch BGH NJW 1952, 273).
  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 463/74

    Strafbarkeit wegen menschengefährdender Brandstiftung, Diebstahls in zwei Fällen

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 282/78
  • BGH, 07.11.1978 - 1 StR 470/78
  • RG, 17.03.1933 - I 195/33

    1. Muß ein zur Hauptverhandlung geladener und erschienener Sachverständiger

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 779/51
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    a) Zwischen einer Straftat, die ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung deren Ziele begeht, und dem darin liegenden Verstoß gegen § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB besteht Tateinheit (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79, juris Rn. 26; Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.; Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80, MDR 1980, 684, 685; Beschluss vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80, juris Rn. 2; Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82, NStZ 1982, 517, 518; Beschluss vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 446 f.; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 194; SK-StGB/Rudolphi/Stein, 63. Lfg., § 129 Rn. 34; S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 129 Rn. 27; Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985, 215, 218; Cording, Der Strafklageverbrauch bei Dauer- und Organisationsdelikten, 1993, S. 112).

    Es geht mithin nicht um die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen (so aber Herdegen aaO in Kritik an einer Formulierung in BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79, juris Rn. 26), sondern um Handlungsidentität.

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Davon kann nur die Rede sein, wenn die Zurückweisung einer Prozeßhandlung der Verteidigung nicht durch eine Verfahrensvorschrift gedeckt ist, sondern einer Norm des Prozeßrechts zuwiderläuft (BGHSt 21, 334, 360; OLG Stuttgart JR 1979, 170, 171; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 338 Rdn. 24; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 338 Rdn. 35; vgl. auch BGHSt 23, 244, 245; 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]/152; BGH, Beschl. vom 7. April 1978 - 5 StR 151/78 - bei Holtz MDR 1978, 806).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof schon früher mit Recht darauf hingewiesen, daß das Gericht nicht befugt ist, der Verteidigung schlechthin und von vornherein die Stellung von prozessual zulässigen Anträgen zu verbieten (BGH JR 1980, 218 mit Anm. Meyer; BGH JZ 1980, 150, 151).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Wird nämlich durch einen Akt, durch den sich der Täter an einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung ihrer Ziele als Mitglied beteiligt, eine andere Norm verletzt, so liegt, was der Senat wiederholt ausgesprochen hat [BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 29, 143 [BGH 29.11.1979 - 4 StR 624/78] = JZ 1980, 150 [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79];Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80 (S), zur Veröffentlichung bestimmt;Beschluß vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S); vgl. auch BGH NJW 1975, 985 [BGH 12.02.1975 - 3 StR 7/74 I] zum Fall der Unterstützung], zwischen dem Vergehen nach § 129 StGB und der anderen Straftat Tateinheit (§ 52 StGB) vor (so auch Rudolphi in SK, § 129 Rdn 30; von Bubnoff in LK a.a.O. § 129 Rdn 30; Lackner, StGB 13. Aufl. § 129 Anm. 7; Grünwald in Festschrift für Bockelmann, 1979, S. 737 ff; Werle JR 1979, 93; Fleischer NJW 1979, 248 f, 1337 f; Haberstumpf MDR 1979, 977, 980).
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Es kann offenbleiben, ob unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles überhaupt ein Verfahrensverstoß darin gesehen werden muß, daß es diese Ausführungen nicht schon in dem in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluß gemacht hat (vgl. BGHSt 19, 24, 26; 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1984, 372, 373).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11

    Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit

    Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger den Vorwurf der Prozessverschleppung hätten entkräften oder weitere Anträge hätten stellen können, wenn sie den Ablehnungsgrund gekannt hätten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1986 - 4 StR 161/86, NStZ 1986, 372; vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), BGHSt 29, 149, 152).
  • BGH, 13.06.2007 - 4 StR 100/07

    Begriff des Beweisantrages (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag: bestimmte

    b) Der Antrag hätte daher nur aus einem der in § 244 Abs. 3 und 4 StPO abschließend aufgezählten Gründe (vgl. BGHSt 29, 149, 151) abgelehnt werden dürfen.
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Hiergegen könnte sprechen, dass der einen Beweisantrag voraussetzende Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht (§ 244 Abs. 3 Satz 2, § 245 Abs. 2 Satz 3 StPO) nur Anwendung findet, wenn der Antragsteller um die Unrichtigkeit seiner Beweisbehauptung weiß (vgl. BGHSt 21, 118; 29, 149, 151; BGH NStZ 1984, 230; 1986, 519; 1998, 207), und es daher nicht stimmig erscheint, dass einem Beweisbegehren schon dann der Charakter eines Beweisantrags ermangeln soll, wenn zwar nach der sonstigen Beweislage und auch einer etwaigen Begründung des Antragstellers für sein Begehren nichts für die Richtigkeit seiner Behauptung spricht, ihm jedoch nach den Umständen nicht argumentativ belegt werden kann, dass er die Unrichtigkeit seiner Beweisbehauptung kennt.
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen -

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil vom 2. August 1978 durch Beschluß vom 7. Dezember 1979 (BGHSt 29, 149 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]) wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.

    Er hat dabei in einem (in BGHSt 29, 149 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S] nicht abgedruckten) rechtlichen Hinweis für die neue Hauptverhandlung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Abtrennungsbeschluß nicht wirksam sei.

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Die von der Strafkammer im Urteil nachgeschobenen Ablehnungsgründe (UA 12) können den Mangel der ablehnenden Gerichtsbeschlüsse nicht heilen, weil der Antragsteller Gelegenheit erhalten muß, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (BGHSt 19, 24, 26 [BGH 11.06.1963 - 1 StR 501/62]; 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

  • BGH, 24.10.1985 - 4 StR 575/85

    Gemeinschaftliche Verwirklichung von Vergewaltigung, sexueller Nötigung,

  • BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92

    Prozeßverschleppung bei mehrtätiger Hauptverhandlung

  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

  • BVerwG, 15.04.1992 - 2 WD 13.92

    Erfordernis einer Verlesung der Beurteilungen von Soldaten als Grundlage für die

  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

  • OLG Brandenburg, 04.11.1999 - 1 Ss OWi 117 B/99

    Verhängung eines Fahrverbots; Ablehnung eines Beweisantrages; Verurteilung wegen

  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens -

  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 8/94

    Anforderung an Beurteilung der Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnung eines

  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 427/93

    Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Zeugenbeweises - Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85

    Anforderungen an die Sachbeschwerde - Stattfinden der Hauptverhandlung zeitweise

  • BGH, 07.09.1993 - 4 StR 498/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen tatsächlicher

  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 51/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2000 - 2b Ss 109/00

    Unterschrift; Verhinderung des Richters; Betäubungsmittel; Sicherstellung;

  • OLG Brandenburg, 06.07.1994 - 2 Ss 8/94

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Telefax; Anforderungen an

  • BayObLG, 11.10.2001 - 3 ObOWi 68/01

    Verfahrensrüge wegen Zurückweisung einer Frage des Mitbetroffenen

  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85

    Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

  • BGH, 16.04.1980 - 3 StR 64/80

    Richtige Besetzung einer Strafkammer in einer Hauptverhandlung - Auslieferung

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 193/84

    Revision aufgrund Ablehnung eines Antrags auf Augenscheinnahme mit rechtlich

  • BGH, 03.05.1983 - 4 StR 201/83

    Ablehnung der Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit ohne nähere Begründung -

  • BGH, 09.06.1982 - 3 StR 112/82

    Erfordernis der Bescheidung von auf bloße Vermutungen gestüzten

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 3 Ss 311/00
  • BGH, 16.10.1984 - 5 StR 574/84

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrages auf erneute Vernehmung

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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2029
BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in Kanzlei - Entlassung von Beweisstücken aus amtlichem Gewahrsam - Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung - Vorteile für Zeugen - Rüge von Mängeln des Vorverfahrens - Verurteilung wegen ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
  • NStZ 1981, 297
  • NStZ 1981, 298
  • NStZ 1981, 93
  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 04.11.1952 - RReg. 2 St 457/52

    Verlesung von Gutachten öffentlicher Behörden über die Blutalkoholuntersuchung

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Das Gericht durfte sie schon aus diesem Grunde ablehnen, soweit die Vernehmung nicht durch die Pflicht zur Wahrheitserforschung geboten war (BayObLGSt 1952, 228=NJW 1953, 194).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Die Ansicht der Revision, die Vorschrift erlaube nur die Verlesung solcher Strafurteile, die sich gegen den (jetzigen) Angeklagten richten, ist abwegig (BGHSt 1, 337,341) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51].
  • BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Ob der Angeklagte diese Waren zunächst für sich oder sogleich für die A... ankaufte, ist unerheblich, weil sowohl nach der alten (vgl. dazu BGHSt 2, 355) als auch nach der neuen Fassung des § 259 StGB auch der für den Geschäftsherrn ankaufende Gewerbegehilfe Täter sein kann.
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Im übrigen können Mängel des Vorverfahrens grundsätzlich nicht mit der Revision gerügt werden (BGHSt 6, 326,328).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    § 58 Abs. 1 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift (BGH NJW 1962, 260).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Das ist jedoch nicht ohne weiteres anzunehmen (BGHSt 22, 129,134).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 24.08.1977 - 2 StR 349/77

    Strafbemessung: Berücksichtigung ausgeschiedener Tatteile

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Es durfte die Tatbeteiligung am Betrug allerdings ohne Wiedereinbeziehung nach § 154 a Abs. 3 StPO nicht strafschärfend verwerten (BGH Beschluß vom 24.August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz in MDR 1977, 982).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachw.;Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Darf das Gericht nach § 251 StPO Urkunds- statt Zeugenbeweis erheben und deckt das vernehmungsersetzende Schriftstück die behaupteten Beweistatsachen ab, so ist über die Anhörung des Zeugen nur noch nach dem Maßstab der Aufklärungspflicht zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/79, bei Pfeiffer, NStZ 1981, 95 (für eine Behördenauskunft nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 StPO); LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 145; KK/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 116; ferner BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273 (für die Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO)).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    Im Kern kommt es also darauf an, ob eine solche Vernehmung Gebot der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ist, die (auch sonst) von § 256 StPO unberührt bleibt (vgl. schon BGH, Urteil vom 4. April 1951 - 1 StR 54/51, BGHSt 1, 94, 96; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, BGHR, StPO § 256 Abs. 1 Aufklärungspflicht 1; BGH, Beschluss vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78, bei Pfeiffer NStZ 1981, 93, 95 ; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 256 Rn. 2 mit Hinweis auf Nr. 111 Abs. 3 Satz 2 RiStBV).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Eine erschöpfende Darstellung ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 -).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Schließlich wäre die Verhandlung über die Frage der Vereidigung und die Entlassung des Sachverständigen sowie die Einnahme des Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten von § 247 StPO selbst dann nicht gedeckt gewesen, wenn die Entfernung des Angeklagten für die Dauer der Vernehmung des Sachverständigen auf § 247 Satz 3 StPO hätte gestützt werden können (vgl. zur entsprechenden Frage bei § 247 Satz 1 und 2 StPO: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 und § 247 Satz 2 Nachteil 1 - Verhandlung über Vereidigung und Entlassung eines Zeugen; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4 und 5, BGH NStZ 1981, 95 - Augenschein).
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85

    Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGHSt 2, 300, 304; BGH NJW 1981, 1052; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95).
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80

    Betrug und Untreue: Abführungen von Leistungen durch einen Hochschullehrer an das

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 626; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

    Bei der Tat handelte es sich allerdings um einen schweren Angriff gegen Leib und Leben, bei dem bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Festschrift für Hanack 1991 S. 165, 175; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; NStZ 1991, 126, 127; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

  • OLG Koblenz, 08.10.2007 - 2 Ss 162/07
  • KG, 02.02.1999 - 5 Ws 1/99

    Strafprozeßrecht: Haftgrund der Fluchtgefahr bei Auslandsbeziehung

  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97

    Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines

  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 53/96

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 363/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall -

  • BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84

    Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,696
BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81 (https://dejure.org/1981,696)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1981 - 2 StR 147/81 (https://dejure.org/1981,696)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1981 - 2 StR 147/81 (https://dejure.org/1981,696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussagekraft des Promillegehaltes über die Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit - Ausmaß einer alkoholbedingten Einschränkung der Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 298
  • StV 1981, 335
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1955 - 4 StR 96/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81
    Ferner kann trotz der Erinnerung eines Täters an die Einzelheiten des Tatgeschehens eine seine Hemmungsfähigkeit erheblich vermindernde Bewußtseinsstörung infolge vorausgegangenen Alkoholgenusses vorgelegen haben (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 28. April 1955 - 4 StR 96/55 -).
  • BGH, 28.06.1968 - 4 StR 226/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81
    Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, daß erfahrungsgemäß auch erhebliche Alkoholmengen gewöhnlich nicht die Hemmungen erheblich zu lösen vermögen, die jeden Menschen, sofern es sich nicht um eine besonders abartige Persönlichkeit handelt, davon abhalten, schwerste Angriffe gegen Leib und Leben zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68 -).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81
    Für die neue Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß planmäßiges und überlegtes Vorgehen des Täters der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen braucht (vgl. BGHSt 1, 384; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 633).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Sie hat hieraus den - statthaften - möglichen Schluss gezogen, die Tat und das Tatbild deuteten auf eine außergewöhnlich hohe Alkoholisierung des Angeklagten und eine Aufhebung seines Hemmungsvermögens hin (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 8. Mai 1981 - 2 StR 147/81, NStZ 1981, 298, 299).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daß jemand zweckgerichtet und planmäßig gehandelt hat, eine lückenlose Erinnerung hat und sich nach der Tat - eventuell nach einem abgeklungenen Affekt - situationsgerecht verhält, ist insoweit nur von beschränktem Beweiswert (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; VRS 23, 209, 211; NStZ 1981, 298; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408; BGH, Beschlüsse vom 8. März 1978 - 3 StR 26/78; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85 - und vom 3. Januar 1986 - 4 StR 654/85).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).

    Sie hat in diesem Zusammenhang mit Recht darauf hingewiesen, daß die Taten für den Angeklagten keineswegs "atypisch", also persönlichkeitsfremd waren, und die Vorverurteilungen als Beleg für seine Neigung zu aggressiven Handlungen angeführt (UA S. 20; vgl. BGH NStZ 1981, 298).

  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Durchgreifenden Bedenken begegnet insbesondere die Auffassung, bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit komme es "nicht auf einen abstrakt berechneten BAK-Wert", sondern auf das Verhalten des Täters an (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 - und 8. Mai 1981 - 2 StR 147/81 -).
  • BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer

    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 24.01.1984 - 5 StR 993/83

    Einschränkung der Schuldfähigkeit angesichts der Geschicklichkeit und des

    Für die erneute Entscheidung über die Anwendbarkeit des § 21 StGB weist der Senat darauf hin, daß planmäßiges und überlegtes Vorgehen des Täters der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen braucht (BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH NStZ 1981, 298).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von

    Das Schwurgericht läßt dabei außer Betracht, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erinnerungsfähigkeit, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten sowie das Fehlen erkennbarer grober Ausfallserscheinungen des Angeklagten der Bejahung einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 - und vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; BGH NStZ 1982, 243, 376; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
  • BGH, 18.01.1983 - 5 StR 602/82

    Beweiswert des Verhaltens des Angeklagten vor und während der Tat für die

    Das Verhalten eines alkoholisierten Täters vor und während der Tat hat für die Beurteilung seiner Schuldfähigkeit oft nur beschränkten Beweiswert (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 7. November 1967 - 5 StR 462/67 - bei Dallinger MDR 1968, 200; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Beschluß vom 8. Mai 1981 - 2 StR 147/81 - NStZ 1981, 298; BGH, Urteil vom 9. September 1982 - 4 StR 460/82 - Strafverteidiger 1982, 566 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1979 - 5 StR 713/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3745
BGH, 06.02.1979 - 5 StR 713/78 (https://dejure.org/1979,3745)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1979 - 5 StR 713/78 (https://dejure.org/1979,3745)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1979 - 5 StR 713/78 (https://dejure.org/1979,3745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Stellung von Beweisanträgen gegen Ende der Verhandlung - Missbrauch eines Antragsrechts durch die Verteidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 298
  • NStZ 1981, 93
  • JR 1980, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof schon früher mit Recht darauf hingewiesen, daß das Gericht nicht befugt ist, der Verteidigung schlechthin und von vornherein die Stellung von prozessual zulässigen Anträgen zu verbieten (BGH JR 1980, 218 mit Anm. Meyer; BGH JZ 1980, 150, 151).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    Hingegen ist das Gericht nicht befugt, der Verteidigung schlechthin und von vornherein die Stellung prozessual zulässiger Anträge zu verbieten (BGHSt 38, 111, 114; vgl. auch BGH JR 1980, 218 m. Anm. Meyer).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Das Gericht ist nicht befugt, die Prüfung von Anträgen der Verteidigung schlechthin und von vornherein zu verweigern und im Ergebnis damit - was einer im Gesetz nicht vorgesehenen Prozeßstrafe gleichkäme - auch erfolgversprechende Beweisanträge abzulehnen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 5 StR 713/78).
  • BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04

    Beschränkung des Beweisantragsrechts wegen Missbrauch nur in extremen

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung übernommen und dem Tatrichter das Recht abgesprochen, die weitere Entgegennahme von Anträgen eines Verteidigers schlechthin und von vornherein abzulehnen, selbst wenn der Verteidiger seine prozessualen Rechte missbraucht haben sollte (BGH JR 1980, 218/219 m. zust. Anm. Meyer).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1979 - 5 StR 697/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1402
BGH, 18.12.1979 - 5 StR 697/79 (https://dejure.org/1979,1402)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1979 - 5 StR 697/79 (https://dejure.org/1979,1402)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 697/79 (https://dejure.org/1979,1402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen für das Abhandenkommen eines Urteils in einer Geschäftsstelle - Wiederherstellung einer abhandengekommenen Urteilsurkunde

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1, § 338 Nr. 7

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1007
  • NStZ 1981, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.04.2015 - 1 StR 555/14

    Absetzungfrist des Urteils (keine Anwendung auf Urteilskopien); Anhörungsrüge

    Dem Urteil vom 18. Dezember 1979 (5 StR 697/79, NJW 1980, 1007) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem gerade die Übereinstimmung von unterschriebenem, aber danach abhanden gekommenem Urteilsoriginal und Zweitversion anders als vorliegend nicht feststand.
  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21

    Absolute Revisionsgründe (Fehlen von Entscheidungsgründen: Verlust der

    1. Das Rechtsmittel hat - wie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zutreffend ausgeführt - auf die Sachrüge und zugleich wegen des absoluten Revisionsgrunds des § 338 Nr. 7 StPO Erfolg, weil die von den Berufsrichtern unterzeichnete Urteilsurschrift verloren gegangen ist und ihr genauer Inhalt nicht mehr rekonstruiert werden kann; dies steht dem vollständigen Fehlen der Urteilsgründe gleich (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 697/79, NJW 1980, 1007; Beschluss vom 26. Juni 1992 - 3 StR 170/92, BGHR, StPO § 338 Abs. 7 Entscheidungsgründe 2; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 52; Franke in: LR-StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 115, 118, jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 02.05.1988 - 4 Ss 114/88
    Den bisher zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen liegen Ä soweit ersichtlich Ä Sachverhalte zugrunde, in denen entweder ein Richter vor Fristablauf nicht mehr erreicht werden konnte (vgl. u. a. BGH, NJW 1976, 431; OLG Hamm, NJW 1977, 1303; KG, StrVert 1986, 144) oder die Verspätung durch Fehler im Kanzlei- und Geschäftsstellenbetrieb verursacht wurde (vgl. u. a. BGH, NJW 1980, 1007 ; BayObLG, StrVert 1986, 145; OLG Celle, NJW 1982, 392; OLG Hamm, VRS 50 [1976], 121).«.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1979 - 1 StR 135/79   

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https://dejure.org/1979,7498
BGH, 12.06.1979 - 1 StR 135/79 (https://dejure.org/1979,7498)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1979 - 1 StR 135/79 (https://dejure.org/1979,7498)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1979 - 1 StR 135/79 (https://dejure.org/1979,7498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Zuhälterei durch Überwachung und Bestimmung einer anderen Person zur Prostitution - Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger - Beihilfe zur Zuhälterei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 298
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.12.1976 - RReg. 3 St 166/75
    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 135/79
    In diesem Verhalten des Angeklagten hat das Landgericht in rechtlich zutreffender Weise eine Überwachungstätigkeit hinsichtlich der tatsächlichen Ausübung der Prostitution und des daraus erzielten Verdienstes im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74; BayObLG NJW 1977, 1209, 1210).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 135/79
    Diese sind jedoch weder kraft Gesetzes von der Mitwirkung bei der neuen Entscheidung ausgeschlossen, noch rechtfertigt ihre Mitwirkung bei der früheren Entscheidung für sich allein die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (BVerfGE 30, 149, 154 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvR 443/69]; BGHSt 21, 142; 21, 334, 341; 24, 336) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 135/79
    Diese sind jedoch weder kraft Gesetzes von der Mitwirkung bei der neuen Entscheidung ausgeschlossen, noch rechtfertigt ihre Mitwirkung bei der früheren Entscheidung für sich allein die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (BVerfGE 30, 149, 154 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvR 443/69]; BGHSt 21, 142; 21, 334, 341; 24, 336) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 135/79
    Diese sind jedoch weder kraft Gesetzes von der Mitwirkung bei der neuen Entscheidung ausgeschlossen, noch rechtfertigt ihre Mitwirkung bei der früheren Entscheidung für sich allein die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (BVerfGE 30, 149, 154 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvR 443/69]; BGHSt 21, 142; 21, 334, 341; 24, 336) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 350/74

    Kupplerische und ausbeuterische Zuhälterei in zwei Fällen - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 135/79
    In diesem Verhalten des Angeklagten hat das Landgericht in rechtlich zutreffender Weise eine Überwachungstätigkeit hinsichtlich der tatsächlichen Ausübung der Prostitution und des daraus erzielten Verdienstes im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74; BayObLG NJW 1977, 1209, 1210).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 135/79
    Diese sind jedoch weder kraft Gesetzes von der Mitwirkung bei der neuen Entscheidung ausgeschlossen, noch rechtfertigt ihre Mitwirkung bei der früheren Entscheidung für sich allein die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (BVerfGE 30, 149, 154 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvR 443/69]; BGHSt 21, 142; 21, 334, 341; 24, 336) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78   

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https://dejure.org/1979,11924
BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78 (https://dejure.org/1979,11924)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1979 - 1 StR 650/78 (https://dejure.org/1979,11924)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78 (https://dejure.org/1979,11924)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Fällen des erweiterten Verfalls oder der Einziehung - Erstrecken der zugunsten der Revision einlegenden Einziehungsbeteiligten anzuordnenden Teilaufhebung auf die übrigen Einziehungsbeteiligten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78
    Gemäß § 357 StPO war die zugunsten der Einziehungsbeteiligten, die Revision eingelegt haben, anzuordnende Teilaufhebung auf die übrigen Einziehungsbeteiligten zu erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 739/53; Haase GA 1956, 273, 279).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 286/18

    Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden;

    Die Aufhebung des Urteils ist analog § 357 StPO auf die Nebenbeteiligten zu erstrecken, weil der Rechtsfehler sie gleichermaßen betrifft (zur entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf Einziehungsbeteiligte s. BGH, Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, bei Pfeiffer, NStZ 1981, 298; ferner BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18

    Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)

    Jedoch ist § 357 StPO auf Einziehungsbeteiligte analog anzuwenden, die zwar Revision gegen die Anordnung der Einziehung eingelegt haben, aber mit Einwendungen gegen den Schuldspruch ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69; Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, NStZ 81, 295, 298, bei Pfeiffer und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264 Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 32; SK-StPO/Wohlers, § 357 Rn. 42 mwN; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 357 Rn. 2).
  • BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11

    Auffangrechtserwerb (entgegenstehende Ansprüche Dritter; Wertersatzverfall

    Nach § 357 StPO ist die Aufhebung des Urteils auf den nicht Revision führenden Verfallsbeteiligten C. zu erstrecken, denn auch bei ihm beruht die Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO auf dem oben aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. BGH, NStZ 1981, 295, 298 (Pfeiffer), Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, vgl. auch BGHSt 21, 66, 68f.; 56, 39, 51).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1979 - 4 StR 373/79   

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https://dejure.org/1979,3498
BGH, 12.07.1979 - 4 StR 373/79 (https://dejure.org/1979,3498)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - 4 StR 373/79 (https://dejure.org/1979,3498)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79 (https://dejure.org/1979,3498)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Frist zur Begründung einer Revision - Wesentlicher Inhalt einer Revisionsbegründungsschrift

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 298
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Die bloße Erklärung der Revisionseinlegung und der Aufhebungsantrag, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision klargelegt werden, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79; Hanack in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl., StPO § 344 Rdn. 68).
  • BGH, 17.01.1992 - 3 StR 475/91

    Anforderungen an Zulässigkeit einer Revision

    Der auf Urteilsaufhebung gerichtete Revisionsantrag gibt darüber keinen Aufschluß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, vom 9. September 1988 - 2 StR 514/88 - und vom 21. August 1991 - 3 StR 296/91).
  • BGH, 12.04.1988 - 4 StR 149/88

    Form der Nachholung einer Revisionsbegründung - Verfristung eines

    Der Antrag allein stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, bei Spiegel DAR 1980, 210; BGH, Beschluß vom 9. September 1987 - 2 StR 411/87 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 592/91

    Verwerfung der Revision - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts -

    Abgesehen von dem wirksam erklärten und nicht anfechtbaren Rechtsmittelverzicht wäre die Revision im übrigen auch deswegen unzulässig, weil sie verspätet eingelegt (§ 341 Abs. 1 StPO) und außerdem nicht ordnungsgemäß begründet worden ist (vgl. § 344 StPO; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, bei Spiegel DAR 1980, 210 Nr. 6 mit weit. Nachw. - und vom 5. September 1991 - 4 StR 404/91).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 404/91

    Verwerfung der Revision - Antrag auf Aufhebung des Urteils mit Zurückverweisung

    Der bloße Antrag auf Aufhebung des Urteils mit Zurückverweisung der Sache an eine andere Strafkammer genügt nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, bei Spiegel DAR 1980, 210 Nr. 6 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 29.10.1980 - 4 StR 560/80

    Erfordernis der Erkennbarkeit des Grundes der Anfechtung eines Urteils aus der

    Sie läßt auch entgegen § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht erkennen, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79).
  • BGH, 14.04.1982 - 3 StR 105/82

    Einlegung eines Rechtsmittels außerhalb der gesetzlichen Frist

    Als Revisionsbegründung kann er nicht angesehen werden, weil er entgegen § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht erkennen läßt, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird (vgl. BGH, Beschluß vom 12.7.1979 - 4 StR 373/79 - Pikart in Karlsruher Kommentar StPO § 344 Rdn. 17).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1979 - 5 StR 741/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,5985
BGH, 04.12.1979 - 5 StR 741/79 (https://dejure.org/1979,5985)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1979 - 5 StR 741/79 (https://dejure.org/1979,5985)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - 5 StR 741/79 (https://dejure.org/1979,5985)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 298
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