Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.03.1982

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.1982 - 1 Ss 738/81   

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https://dejure.org/1982,2701
OLG Köln, 10.06.1982 - 1 Ss 738/81 (https://dejure.org/1982,2701)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.1982 - 1 Ss 738/81 (https://dejure.org/1982,2701)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1982 - 1 Ss 738/81 (https://dejure.org/1982,2701)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwarnung mit Strafvorbehalt; Voraussetzungen; Strafvorbehalt bei Hausbesetzung; Verwarnung mit Strafvorbehalt bei Hausbesetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    NWGemO §§ 53, 55, 28; StGB §§ 123, 59, 77

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2680 (Ls.)
  • MDR 1982, 865
  • NStZ 1982, 333
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Dies ist deswegen im vorliegenden Kontext von Relevanz, weil bei der Beurteilung, wie gewichtig die Gefahr und Beeinträchtigung für die durch § 123 Abs. 1 StGB geschützte Rechtsgüter im Einzelfall gewesen sind, gerade auch die konkrete "soziale Funktion des befriedeten Besitztums" zu berücksichtigen ist (OLG Köln, Urt. v. 10.6.1982 - 1 Ss 738/81, NStZ 1982, 333, 334; vgl. auch AG Mönchengladbach-Rheydt, Urt. v. 14.3.2022 - 21 CS - 721 Js 4/22 - 69/22, Zeitschrift für das gesamte Klimarecht 2022, 130, 131).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 14.03.2022 - 21 Cs 69/22

    Klimaaktivist, Hausfriedensbruch, Rechtsfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund,

    Bei der Frage, wie schwer der Unrechts- und Schuldgehalt eines Hausfriedensbruchs wiegt, ist ferner die soziale Funktion des befriedeten Besitztums im Hinblick auf das Tatobjekt zu berücksichtigen ( vgl. OLG Köln, Urt. v. 10.06.1982 - 1 Ss 738/81, NStZ 1982, 333 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.03.1982 - 4 Ss 173/81   

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https://dejure.org/1982,2479
OLG Frankfurt, 29.03.1982 - 4 Ss 173/81 (https://dejure.org/1982,2479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.1982 - 4 Ss 173/81 (https://dejure.org/1982,2479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 1982 - 4 Ss 173/81 (https://dejure.org/1982,2479)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr;

    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05

    Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen

    Die Sig-Rune in ihrer doppelten Verwendung durch die "Sturmstaffel (SS)" und die (Waffen-) SS hat zweifelsfrei eine Bedeutung erlangt, die sie ohne Weiteres und insbesondere auch ohne Einbettung in die Form eines originalgetreuen Abzeichens zu einem Kennzeichen verfassungswidriger (nationalsozialistischer) Organisationen macht (vgl. BGH bei Wagner GA 1967, 106; OLG Frankfurt am Main NStZ 1982, 333).
  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

    Es hat dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Darstellung des Buchstabens "ß" durch "SS-Runen" im Namen Strauß auf einer in schwarz-rot-weiß gehaltenen und öffentlich getragenen runden Plakette mit der Aufschrift: Antifaschistische Aktion - Stoppt Strauß - den objektiven Tatbestand des § 86a Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB erfüllt (NStZ 1982, 333).
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