Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.07.1982

Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82   

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https://dejure.org/1982,1820
BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82 (https://dejure.org/1982,1820)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1982 - 2 StR 234/82 (https://dejure.org/1982,1820)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 (https://dejure.org/1982,1820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren - Wiederholung einer falschen Aussage in einer Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 431
  • StV 1982, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63

    Auskunftsverweigerung als "Berichtigung" einer falschen früheren Aussage -

    Auszug aus BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82
    Eine Berichtigung der widerrufenen Aussage gemäß § 158 StGB (vgl. BGHSt 18, 348) war dann nicht erforderlich; die Strafkammer hätte vielmehr prüfen müssen, ob und inwieweit die Aussage des Angeklagten unter Berücksichtigung dieses Widerrufs im ganzen gesehen (vgl. BGH NJW 1960, 731) richtig oder falsch war.
  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59
    Auszug aus BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82
    Eine Berichtigung der widerrufenen Aussage gemäß § 158 StGB (vgl. BGHSt 18, 348) war dann nicht erforderlich; die Strafkammer hätte vielmehr prüfen müssen, ob und inwieweit die Aussage des Angeklagten unter Berücksichtigung dieses Widerrufs im ganzen gesehen (vgl. BGH NJW 1960, 731) richtig oder falsch war.
  • RG, 20.11.1924 - II 825/24

    1. Kann nach § 158 StGB. die falsche Aussage durch bloßes Stillschweigen,

    Auszug aus BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82
    Das wäre jedenfalls dann der Fall, wenn mit der Aussageverweigerung zum Ausdruck gekommen wäre, daß er die bisherigen Angaben zu bestimmten Fragen nicht aufrechterhalten wollte (vgl. auch RGSt 58, 380).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Für die Frage des Bestehens eines Zeugnisverweigerungsrechts ist es unerheblich, ob und welche Angaben ein Zeuge bereits gemacht hat, denn der Zeuge kann die Entscheidung, im Rahmen einer Vernehmung nicht von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, jederzeit widerrufen bzw. sich im Falle einer weiteren Vernehmung erstmals auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen ( BGH, Beschluss vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 -, juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98 -, juris, Rn. 12; OLG Schleswig, Beschluss vom 22. November 1990 - 2 Ws 462/90 -, juris; Maier , in: MüKo StPO, 2. Auflage 2023, § 55, Rn. 5, 81; Ignor/Bertheau , in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2017, § 55, Rn. 5, 19; Eschelbach , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 5. Auflage 2023, § 55, Rn. 4; Schmitt , in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 55, Rn. 11; vgl. auch VGH München, Urteil vom 11. Juni 2013 - 10 B 12.1493 -, juris, Rn. 25; Damrau/Weinland , in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 386, Rn. 2 a. E.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 386, Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf

    vgl. zum konkludenten Widerruf einer zunächst falschen uneidlichen Aussage bei späterer Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht: BGH, Beschluss vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 -, juris Rn. 7.
  • BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96

    Verwertbarkeit von früheren Zeugenaussagen durch die Vernehmung der

    Im übrigen wird unter Berufung auf BGH NStZ 1982, 431 und RGSt 44, 44; RG GA 62, 319 die Ansicht vertreten, wahrheitswidrige Angaben bei einer Vernehmung könne der Zeuge bis zum Abschluß der Vernehmung widerrufen und durch die nachträgliche Weigerungserklärung ungeschehen machen.

    In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des 2. Strafsents vom 18. Juni 1982 (NStZ 1982, 431) zu verstehen, in der es allerdings um die Strafbarkeit des Zeugen wegen Falschaussage geht.

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89

    Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid -

    Da die Angeklagten "schon im Ermittlungsverfahren" damit gerechnet haben, daß sie "wiederholt und auch in einer Hauptverhandlung" würden aussagen müssen und dabei "fest entschlossen" waren, die "falschen Bekundungen bis zur ... Verurteilung des Zeugen zu wiederholen" (UA 126, 128), hat das Landgericht dies mit Recht jeweils als eine einzige - fortgesetzte - Straftat des Meineids angesehen, in der die falsche uneidliche Aussage aufgeht (vgl. BGHSt 8, 301, 313; BGH StV 1982, 420).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1982 - 1 StR 360/82   

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https://dejure.org/1982,1848
BGH, 27.07.1982 - 1 StR 360/82 (https://dejure.org/1982,1848)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1982 - 1 StR 360/82 (https://dejure.org/1982,1848)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1982 - 1 StR 360/82 (https://dejure.org/1982,1848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung des Anklagesatzes als wesentliches Verfahrenserfordernis zu Beginn eines Prozesses - Begründung einer Revision mit dem Unterlassen der Verlesung eines Anklagesatzes - Hauptverhandlung - Anklagesatz - Verlesung - Revisionsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 431
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Verlesung des Anklagesatzes -

    Auszug aus BGH, 27.07.1982 - 1 StR 360/82
    Die Verlesung des Anklagesatzes ist jedoch ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (vgl. BGH MDR 1982, 338 = Strafverteidiger 1982, 100).
  • BGH, 03.05.2006 - 4 ARs 3/06

    Anfrageverfahren zur Rügeverkümmerung (Erheblichkeit einer Protokollberichtigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht das Urteil bei einem einfach gelagerten Sachverhalt nicht auf der unterbliebenen Verlesung des Anklagesatzes (vgl. nur BGH NStZ 1982, 431, 432; 518; 1984, 521; 1986, 39, 40; 374; 1991, 28; 1995, 200, 201; 2000, 214).
  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98

    Berücksichtigung des Zwecks des Verlesungsgebots der Anklage im Strafverfahren;

    Damit ist, da die Verlesung des Anklagesatzes zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinn des § 273 Abs. 1 StPO gehört, deren Beobachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 431, 432; Engelhardt in Karlsruher Kommentar, 4. Aufl., 1999, § 273 Rn. 4 mit weiteren Nachweisen), bewiesen, daß in der Hauptverhandlung vom 31. August 1998 der Anklagesatz der Anklageschrift vom 21. April 1998 nicht verlesen worden ist.

    Diesem kommt nach einhelliger Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1995, 200; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., 1997, § 243 StPO Rn. 37; Gollwitzer, a.a.O., § 243 StPO Rn. 107) auch so wesentliche Bedeutung zu, daß in der Regel nicht wird ausgeschlossen werden können, daß das Urteil im Sinn des § 337 StPO auf dieser Gesetzesverletzung beruht.

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Das kann der Fall sein etwa bei einem einfach liegenden Sachverhalt oder in sonstigen Fällen, in denen sich ausschließen läßt, das Nichtverlesen des Anklagesatzes könne sich auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 1982, 1057 sowie NStZ 1982, 518; vgl. auch BGH NStZ 1982, 431, 432; 1984, 521; 1986, 39 f.; 1986, 374).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

    Die Verlesung des Anklagesatzes gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1986, 39).

    Die Verlesung des Anklagesatzes ist andererseits ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (vgl. BGH MDR 1982, 338; BGH NStZ 1982, 431; 1986, 39).

  • OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02

    Verlesung der Anklage, ausländischer Beschuldigter, Übersetzung der Anklage

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 82, 431; 86, 39; 95, 200) dann der Fall, wenn wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage weder der Gang der Hauptverhandlung noch das Urteil irgendwie von dem Verfahrensfehler berührt worden ist oder wenn die Prozessbeteiligten über den Gegenstand des Verfahrens auf andere Weise unterrichtet sind.
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