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   BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80   

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https://dejure.org/1981,4870
BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80 (https://dejure.org/1981,4870)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1981 - 2 StR 574/80 (https://dejure.org/1981,4870)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 2 StR 574/80 (https://dejure.org/1981,4870)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und seines Verteidigers - Fehlende Entscheidung eines Beweisantrages nach Verzicht auf Weiterverfolgung des Antrages

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.1970 - 5 StR 194/70

    Beweisantrag - Zurücknahme eines Antrags - Erklärung des Prozeßbeteiligten

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80
    Ein solches Verhalten allein mag zwar keinen eindeutigen Verzicht auf die Ausführung früher gestellter Anträge enthalten (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 18).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80
    Die Entscheidung über die Verlesung der Aussagen des verstorbenen Zeugen betraf eine einfache Frage, die im Sitzungssaal durch kurze Verständigung zwischen den Mitgliedern des Gerichts entschieden werden konnte (vgl. BGHSt 19, 156 ff; 24, 170 ff [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80
    Es ist bereits fraglich, ob der Angeklagte durch diesen Fehler überhaupt beschwert sein kann, denn er hatte nach Verkündung des Beschlusses noch Gelegenheit, der Verlesung zu widersprechen (vgl. BGHSt 21, 85, 87) [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66].
  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80
    Die Entscheidung über die Verlesung der Aussagen des verstorbenen Zeugen betraf eine einfache Frage, die im Sitzungssaal durch kurze Verständigung zwischen den Mitgliedern des Gerichts entschieden werden konnte (vgl. BGHSt 19, 156 ff; 24, 170 ff [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]).
  • BGH, 28.01.1975 - 5 StR 609/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 600 Menschen - Rüge der

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80
    Es gibt im übrigen keine Anhaltspunkte, die gegen eine solche Übereinstimmung sprechen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1975 - 5 StR 609/73).
  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 264/53
    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80
    Die Revision hat nichts vorgetragen und es ist auch sonst nichts ersichtlich, was den Beweiswert der Fotokopie der Niederschrift gegenüber dem des Orginals schmälern könnte (vgl. BGHSt 5, 214, 217).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Namentlich im Bereich des Beweisantragsrechts wird es von den Revisionsgerichten nicht hingenommen, wenn der Verteidiger ein durch den Ablauf der Hauptverhandlung, insbesondere aus der Begründung von Beschlüssen erkanntes Mißverständnis des Gerichts über einen Antrag nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen sucht, sondern es zunächst unbeanstandet läßt, um es dann zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, Entscheidung 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212; BGH, Urteile vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 - und vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 - Maatz NStZ 1992, 513, 516 f.).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 276/10

    Änderung der Urteilsformel nach Verkündung

    Danach war die vom Landgericht vorgenommene Änderung der Urteilsformel hier unzulässig, da es sich bei der Verwechslung der Tatbestände des Raubes und der räuberischen Erpressung nicht um ein solch offensichtliches Versehen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 480/52, BGHSt 3, 245; BGH, Beschluss vom 22. Januar 1981 - 1 StR 642/80, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1983, 212).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Anhaltspunkte dafür, daß die mündliche Mitteilung der Entscheidungsgründe, die gem. § 268 Abs. 2 StPO mit der Verlesung der Urteilsformel eine Einheit bildet (BGHSt 5, 5, 9; 25, 333, 335), den Verfahrensbeteiligten ohne weiteres die "Gewißheit über den unlösbaren Widerspruch mit der Urteilsformel" (BGHSt 5, 5, 9) vermittelt hätte (vgl. auch BGH NStZ 1983, 212 [re.Sp.] b. Pf./M.), sind nicht erkennbar und werden von der Nebenklägerin auch nicht ansatzweise behauptet.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

    Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung jedoch auf Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie darauf überprüfen, ob die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist oder überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt werden (BGH bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 83, 212; 84, 17; 88, 19).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Zu § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO verweist der Senat jedoch auf seinen Beschluß vom 17. März 1981 - 1 StR 113/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 69 Rdn. 13. Die zusätzliche Vernehmung der Zeugin K, die bei der richterlichen Vernehmung als Protokollführerin mitgewirkt hatte, zu den Sprachkenntnissen der Ehefrau des Angeklagten lag fern, nachdem das Landgericht zu diesem Punkt die Ermittlungsrichterin, zwei Polizeibeamte und den ärztlichen Sachverständigen gehört und sich in der Hauptverhandlung selbst ein Bild von den Sprachkenntnissen dieser Zeugin gemacht hatte.
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

    Darin, daß hierzu keine Erklärungen abgegeben wurden und der Verteidiger im Rahmen des erneuten Schlußvortrags lediglich "seinen Antrag" wiederholte, könnte eine schlüssige Zurücknahme des Beweisantrags gesehen werden (vgl. dazu BGH, Urt. vom 18. Februar 1981 - 2 StR 574/80 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212 sowie Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 403).
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