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KG, 01.12.1982 - (2) Ss 169/82 (30/82) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Videoraubkassetten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 259; UrHG § 106, § 109
Papierfundstellen
- GRUR 1983, 174
- NStZ 1983, 561
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.04.1996 - XI ZR 138/95
Rechtsfolgen der Übertragung eines Akkreditivs; Zulässigkeit von Einwendungen aus …
Dementsprechend wurde für § 106 UrhG, eine dem § 25 d Abs. 1 WZG vergleichbare Vorschrift, davon ausgegangen, daß der Käufer einer Video-Raubkopie Eigentum daran erwirbt (KG NStZ 1983, 561, 562). - OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
Anspruch auf Unterlassung einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Teilen …
Zwar liegt in der Ankündigung der Beklagten, dem Kunden auf dessen Wunsch auch Kopien der einschlägigen Literaturstellen zu übersenden, ein Angebot an die Öffentlichkeit im Sinne von § 17 UrhG , nach wohl herrschender Meinung, der der Senat folgt, müssen die kopierten Werkstücke jedoch zum Zeitpunkt des Angebots bereits vorhanden sein (RGZ 107, 277, 281 - "Gottfried Keller"; KG GRUR 1983, 174 - "Videoraub-Cassetten";… von Gamm UrhG , 1968, § 17 Rdn. 6;… differenzierter: Schricker/L. a.a.O. § 17 Rdn. 4).Ob es darüber hinaus für ein die Verbreitung begründendes Angebot auch erforderlich ist, daß in dem Angebot bestimmte Werkstücke durch Titel und Inhalt bezeichnet werden (so KG GRUR 1983, 174 - "Videoraub-Cassetten";… ablehnend Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., § 46 Anm. II 1.;… Schricker/L. a.a.O. § 17 Rdn. 4), braucht der Senat vorliegend nicht zu entscheiden.
- LG München I, 18.05.1995 - 7 O 18987/94
Bibliothekskopien veröffentlichter Fachliteratur auf Anforderung
Nach herrschender Meinung, der die Kammer folgt, müssen die kopierten Werkstücke nämlich zum Zeitpunkt des Angebots bereits vorhanden sein ( GZ 107, 277, 281 "Gottfried/Keller"; KG GRUR 1983, Seite 174 "Videoraum- Kassetten", von Gamm, UrhG, 1968, § 17 Rnr. 6).