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   OLG Hamm, 27.02.1985 - 4 Ss 16/85   

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https://dejure.org/1985,3163
OLG Hamm, 27.02.1985 - 4 Ss 16/85 (https://dejure.org/1985,3163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.1985 - 4 Ss 16/85 (https://dejure.org/1985,3163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 4 Ss 16/85 (https://dejure.org/1985,3163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 275
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.1985 - 4 Ss 16/85
    Auch dies offenbart für sich allein noch nicht das Erfordernis einer rohen, gefühllosen Gesinnung für die Tatbestandserfüllung des Handels aus Roheit (vgl. BGHSt 3, 105 (109); Lerz a.a.O. § 17 Rdnr. 38).
  • OLG Hamm, 23.01.1985 - 4 Ss 1536/84
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.1985 - 4 Ss 16/85
    Soweit es sich bei dem festgestellten rohen Abrichtungsversuch des Angeklagten tatsächlich um eine tradierte Vorgehensweise handeln sollte, ist diese spätestens nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers für den ethischen Tierschutz (vgl. die zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsentscheidung vom 23. Januar 1985 - 4 Ss 1536/84) und dem darauf basierenden Verbotskatalog des § 3 TierSchG nicht mehr als sozial adäquat billigenswert.
  • KG, 24.07.2009 - 1 Ss 235/09

    Zur Tötung zweier Kaninchen im Rahmen einer künstlerischen Vorführung

    a) Der Senat lässt dahinstehen, ob angesichts der Regelung in § 3 Nr. 6 TierSchG, der untersagt, ein Tier zu einer Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, überhaupt eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem Tierschutz geboten oder ob eine solche - wie teilweise vertreten wird (vgl. Caspar aaO.; Ort/Reckewell aaO. Rdn. 160; Pfohl aaO. Rdn. 36; wohl auch Metzger aaO. Rdn. 28; LG Köln NuR 1991, 42; zur Bedeutung des Verbotskatalogs des § 3 TierSchG für die Frage der Sozialadäquanz s. auch OLG Hamm NStZ 1985, 275) - wegen dieser ausdrücklichen gesetzlichen Grenzziehung entbehrlich ist.
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16

    Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz: Erfordernis einer schriftlichen

    Zwar schützen Ordnungswidrigkeitentatbestände zumeist nicht unmittelbar individuelle Rechtsgüter, sondern Allgemeininteressen (Göhler/ Gürtler , OWiG, 16. Auflage 2012, Vor § 1 Rn. 22; vgl. OLG Hamm NStZ 1985, 275), jedoch ist es der Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 BDSG).
  • OLG Stuttgart, 28.03.2019 - 4 Rb 15 Ss 1089/18

    Bußgeldtatbestand der Tierquälerei: Züchtigung eines Hundes bei der Ausbildung

    (4) Vor diesem Hintergrund bezweckt die Regelung des § 3 Satz 1 Nr. 5 TierSchG, dass die Ausbildung und das Training von Tieren stets mit maßvollen Mitteln erfolgt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. Februar 1985 - 4 Ss 16/85, NStZ 1985, 275 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 12 A 10020/96

    Tierschutzrechtliche Verfügung; Angelzirkus

    Es ist nicht auf die Handlung des Menschen abzustellen, sondern allein auf den Erfolg und das Vermögen des Tieres, dem ihm ausgesetzten psychischen oder physischen Druck standzuhalten (OLG Hamm NStZ 1985, 275; OLG Düsseldorf NuR 1994, 517; OLG Celle NuR 1997, 620).
  • VG Koblenz, 12.10.1995 - 2 K 616/95

    Angeln als zulässige Form des Fischfanges ; Aufsichtsklage gegen die Aufhebung

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  • LG Kassel, 27.04.2020 - 9 Ns 9634 Js 23170/13
    Dabei ist nicht auf das Zeitempfinden des Menschen abzustellen, sondern auf das wesentlich geringere Vermögen des Tieres, physischem oder psychischem Druck standhalten zu können (OLG Hamm NStZ 1985, 275).
  • OLG Köln, 29.09.1994 - Ss 414/94
    Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in NStZ 85, 275 f., läßt sich für den vorliegenden Fall nichts herleiten.
  • LG Kassel, 27.04.2020 - 9 Ns
    Dabei ist nicht auf das Zeitempfinden des Menschen abzustellen, sondern auf das wesentlich geringere Vermögen des Tieres, physischem oder psychischem Druck standhalten zu können (OLG Hamm NStZ 1985, 275).
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