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   OLG Hamm, 13.03.1986 - 6 Ws 77/86   

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https://dejure.org/1986,2218
OLG Hamm, 13.03.1986 - 6 Ws 77/86 (https://dejure.org/1986,2218)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.1986 - 6 Ws 77/86 (https://dejure.org/1986,2218)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 1986 - 6 Ws 77/86 (https://dejure.org/1986,2218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2266 (Ls.)
  • MDR 1986, 694
  • NStZ 1986, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.1986 - 6 Ws 77/86
    enthaltene Vermerk über die Erklärung des Angekl. und des Verteidigers genießt nicht die formelle Beweiskraft des § 274 StPO , nach dem hinsichtlich der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten nur der Nachweis der Fälschung des Protokolls zulässig ist; denn Erklärungen über den Rechtsmittelverzicht gehören nicht zu diesen Förmlichkeiten (vgl. insoweit z. B. BGHSt 18, 257).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93

    Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll;

    Solche Zweifel wirken jedoch zugunsten des Angeklagten, so daß ein wirksamer Rechtsmittelverzicht nicht vorliegt (vgl. OLG Köln VRS 41, 440 ; OLG Hamm NStZ 1986, 378 ; KK-Ruß aa0 Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 2 Ws 42/04

    Rechtsmittelverzicht, Wirksamkeit

    Der im Protokoll als Erklärung des Angeklagten vermerkte Rechtsmittelverzicht stellt insoweit ein Beweisanzeichen dar (zu vgl. OLG Hamm, NStZ 86, 378, 379; KK-StPO, 5. Auflage, Rdnr. 9 zu § 302 StPO).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 2 Ws 222/03

    Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Urteilsverkündung, Vorbehalt; gesundheitliche

    Der im Protokoll als Erklärung des Angeklagten vermerkte Rechtsmittelverzicht stellt insoweit ein Beweisanzeichen dar (zu vgl. BGH a.a.O.; NStZ 1998, 27; OLG Hamm, NStZ 86, 378, 379; KK-Ruß, StPO, 5. Aufl., Rdn. 9 zu § 302 StPO).
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