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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86   

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https://dejure.org/1986,520
BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86 (https://dejure.org/1986,520)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1986 - 3 StR 265/86 (https://dejure.org/1986,520)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86 (https://dejure.org/1986,520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 21
  • StV 1986, 529
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1985 - 3 StR 97/85

    Gründe für eine Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86
    Bei der gebotenen Gesamtabwägung kann die Stabilisierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob mildernde Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGH, Beschluß vom 29. April 1985 - 3 StR 97/85).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86
    Die besonderen Umstände müssen um so gewichtiger sein, je näher die Strafe an der Obergrenze von zwei Jahren liegt (st. Rspr., z.B. BGH JR 1986, 70 mit zustimmender Anm. von Bruns aaO S. 74/75).
  • Drs-Bund, 11.01.1985 - BT-Drs 10/2710
    Auszug aus BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86
    Die Neufassung des § 56 Abs. 2 StGB durch das 23. StrÄndG vom 13. April 1986 (BGBl. I S. 393) hat an der bisherigen Auslegung dieser Vorschrift nichts geändert, weil der Gesetzgeber damit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung tragen wollte (vgl. BTDrucks. 10/2710 S 10/11).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Hierzu bestand umso mehr Anlass, als bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren diese besonderen Umstände gewichtig sein müssen (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56 Rn. 24).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Diese Bewertung aufgrund einer Abwägung der bedeutsamen Umstände, insbesondere auch des Geständnisses des nicht vorbestraften Angeklagten, dessen Lebensverhältnisse sich stabilisiert haben (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8), wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer vorzunehmen haben.
  • LG Köln, 07.03.2019 - 101 KLs 7/17

    Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer verurteilt

    Die Kammer hat im Blick gehabt, dass die besonderen Umstände umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 27.08.1986, 3 StR 265/86) bzw. im Umkehrschluss umso weniger gewichtig sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Einjahresgrenze liegt.

    Dabei hat die Kammer auch bedacht, dass die besonderen Umstände umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 27.08.1986, 3 StR 265/86).

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

    Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8).
  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Zwar weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147, 148; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21; Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 455/86, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87, wistra 1988, 106, 107; Urteil vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93, wistra 1994, 193; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676).
  • OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen -

    a) Besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung sind solche, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Taten, wie er sich in der Höhe der Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1987, 21 ).

    Zwar kann in geeigneten Fällen auf eine Erörterung dieser Frage verzichtet werden, wenn Anhaltspunkte für eine Versagung der Strafaussetzung unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs. 3 StGB nicht gegeben sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 4 und Nr. 5]; OLG Düsseldorf JR 1994, 39 [40]).

    Die Vollstreckung der Strafe ist dann notwendig, wenn andernfalls eine ernstliche Gefährdung der Rechtsgesinnung der Bevölkerung als Folge schwindenden Vertrauens in die Rechtspflege zu besorgen wäre, was der Fall ist, wenn der bloße Strafausspruch ohne Vollstreckung von der Bevölkerung angesichts der außergewöhnlichen konkreten Fallgestaltung als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Verbrechen verstanden werden könnte, bzw. wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40 [45 f.]; BGH NStZ 1981, 389 [390]; BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 5]; LK-Gribbohm, StGB , 11. Aufl., § 56 Rdn. 46).

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09

    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte

    Bei der gebotenen Gesamtschau (vgl. hierzu BGH NStZ 1987, 21) sind dabei auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die bei der Strafzumessung oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Fischer, StGB 56. Aufl. § 56 Rdn. 20 m.w.N.), woran es vorliegend mangelt.
  • OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04

    Voraussetzungen für den automatischen Eintritt der Führungsaufsicht kraft

    Schließlich stellt § 56 Abs. 2 StGB - auch nach redaktioneller Überarbeitung und Neufassung - bei der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters weiterhin ersichtlich auf die Einzeltaten ab, wie die Bezugnahme auf Abs. 1 dieser Vorschrift zeigt ("seiner Tat", "Verhalten nach der Tat"); vgl. BGH NStZ 1987, 21 mit Hinweis auf BT-Drucks. 10/2710, S. 10 und 11; zur früheren Fassung: BGHSt 25, 142; BGH NJW 1981, 409 ff.
  • BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99

    Merkmal der "besonderen Umstände" i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB

    Denn bereits ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe kann die Bedeutung besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB haben (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2, 4; Tröndle § 56 Rdn. 9 d m.W.N.).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22

    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

    Die besonderen Umstände müssen jedoch umso gewichtiger sein, je näher die Strafe an der Obergrenze von zwei Jahren liegt ( BGH, Urteil vom 6. Juli 2017, Az.: 4 StR 415/16 , Rn. 25, m. w. N.; BGH, Urteil vom 27. August 1986, Az.: 3 StR 265/86 , Rn. 3, zit. nach juris).
  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

  • BGH, 03.12.1991 - 5 StR 577/91

    Stabilisierung der Lebensverhältnisse als mildernde Umstände von besonderem

  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92

    Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine

  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 601/93

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Private und berufliche Straffolgen -

  • LG Bonn, 22.03.2002 - 52 StVK 324/02
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 5 Ss 776/01

    Strafzumessung, Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht, Bemessung der Strafe,

  • BGH, 18.12.1992 - 2 StR 400/92

    Strafaussetzung - Sozialprognose - Gesamtabwägung

  • BGH, 29.10.1986 - 3 StR 422/86

    Erfüllung des Missbrauchstatbestandes des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) durch das

  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92

    Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei

  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92

    Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der

  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 593/93

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen über einem Jahr -

  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 151/92

    Einbeziehung eingetretenen Stabilisierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten

  • BGH, 06.06.1989 - 4 StR 261/89

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer, eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 08.03.1989 - 3 StR 62/89

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz günstiger Prognose und der

  • OLG Hamm, 01.12.1999 - 4 Ss 618/99

    Urteil, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt,

  • BGH, 22.03.1993 - 5 StR 120/93

    Fehlende Auseinandersetzung hinsichtlich der Möglichkeit einer Strafaussetzung

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 10/92

    Vornahme einer Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit durch die Strafkammer

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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86   

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https://dejure.org/1986,1358
BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,1358)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1986 - 4 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,1358)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1986 - 4 StR 432/86 (https://dejure.org/1986,1358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und wegen Beleidigung - Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen rechtlichen Gesichtspunkt einer Tat - Angriff auf die Geschlechtsehre einer jungen Frau - Beleidigung durch Vornahme sexueller ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 185, § 177

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 21
  • NStZ 1987, 221
  • StV 1987, 245
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Zwar hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85 - (NStZ 1986, 453) ausgesprochen, daß dann, wenn der Täter sexuelle Handlungen an oder vor einem Jugendlichen vornehme, ohne hierdurch den Tatbestand eines Sexualdelikts zu erfüllen, eine Bestrafung wegen Beleidigung nur dann in Betracht komme, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre des Jugendlichen enthalte.
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Eine solche Beanstandung steht der Nebenklägerin nicht zu (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1976 - 5 StR 267/76; vgl. auch BGHSt 29, 216, 217 [BGH 13.02.1980 - 3 StR 57/80 S]/218; 33, 114, 115).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Das läßt die Schlußfolgerung zu, daß der Angeklagte - ebenso wie bei der Tat zum Nachteil der Maja F. - von vornherein, zumindest aber schon vor Beendigung des ersten Tatteils (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]) vorhatte, bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit der Zeugin geschlechtlich zu verkehren; darin ist der zur Annahme einer fortgesetzten Handlung erforderliche Gesamtvorsatz zu sehen.
  • BGH, 18.05.1976 - 5 StR 267/76

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines Messers und einer

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Eine solche Beanstandung steht der Nebenklägerin nicht zu (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1976 - 5 StR 267/76; vgl. auch BGHSt 29, 216, 217 [BGH 13.02.1980 - 3 StR 57/80 S]/218; 33, 114, 115).
  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Eine solche Beanstandung steht der Nebenklägerin nicht zu (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1976 - 5 StR 267/76; vgl. auch BGHSt 29, 216, 217 [BGH 13.02.1980 - 3 StR 57/80 S]/218; 33, 114, 115).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Einer Verurteilung wegen Beleidigung muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht der Umstand im Wege stehen, daß die ehrverletzenden Handlungen Teil einer versuchten Vergewaltigung waren; der Tatbestand des § 185 StGB greift vielmehr nur dann nicht ein, wenn eine Verurteilung wegen (versuchter) Vergewaltigung erfolgt, "da § 177 StGB als der engere Tatbestand die Anwendung des § 185 StGB (nur) auf solche ehrverletzenden Handlungen ausschließt, die mit einer Vergewaltigung nach deren regelmäßigem Erscheinungsbild notwendigerweise verbunden sind" (BGH StV 1982, 14, 15 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86
    Damit ist das Landgericht mit einer rechtsfehlerfreien tatrichterlichen und deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmenden Beweiswürdigung (stand. Rechtsprechung, vgl. nur BGH NStZ 1984, 180 m.w.N.) zu der Auffassung gelangt, "daß der Angeklagte aus seiner Sicht das Verhalten der Zeugin trotz ihrer Bitten, von ihr abzulassen, nicht als einen solchen Widerstand ansehen mußte, der die Anwendung von Gewalt erforderlich machte, um zum Erfolg zu kommen.
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22

    Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken

    Ob die Beleidigung auch ein Dauerdelikt darstellen kann oder nicht, ist vorliegend nicht von Belang (vom BGH wohl grundsätzlich für möglich erachtet im Urteil vom 18.09.1986 - 4 StR 432/86 -, juris).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Darin sieht das Landgericht zu Recht eine Mißachtung der Persönlichkeit der Mädchen und einen Angriff auf ihre Geschlechtsehre (BGHR StGB § 185 Konkurrenzen 1), weil er sie gegen ihren Willen durch entwürdigende körperliche Untersuchungen zum Objekt seiner - aus seiner Sicht - sexualbezogenen Handlungen gemacht und dadurch ihren sozialen Achtungsanspruch (vgl. BGH NStZ 1986, 453) vorsätzlich verletzt hat.
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Nach wie vor kann das Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen, wenn der Täter zu erkennen gibt, daß er die Betroffene als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 185 Rdn. 4; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21 f. sowie BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

    Es bedarf deshalb keiner näheren Erörterung, ob sexualbezogene Handlungen, die gegen den Willen eines Jugendlichen vorgenommen werden, als solche bereits einen eigenen, unter § 185 StGB zu subsumierenden Handlungsunwert enthalten (vgl. BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGH NStZ 1987, 21).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1999 - 15 U 103/97

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen sexueller Belästigung am

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  • BGH, 12.02.1987 - 4 StR 652/86

    Zurückverweisung nach Sachrüge - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

    Die unterlassene Prüfung des Vorliegens eines versuchten Raubes oder einer versuchten beabsichtigten schweren Körperverletzung kann daher von ihm nicht beanstandet werden (BGH, Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 432/86).
  • BGH, 30.01.1987 - 2 StR 713/86

    Nichtberechtigung zur Nebenklage bei Rücknahme einer Strafanzeige - Möglichkeit

    Die Befugnis, sich der öffentlichen Klage anzuschließen, könnte vorliegend nur aus der Möglichkeit hergeleitet werden, die Bestrafung des Angeklagten auch deshalb zu verlangen, weil die ihm zur Last gelegte Vergewaltigung den - allerdings durch das Verbrechen nach § 177 StGB verdrängten - Vorwurf der Beleidigung und der Körperverletzung beinhaltet (§§ 185, 223 StGB, §§ 395, 374 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StPO, BGHSt 29, 216, 217/218; 33, 114, 115, BGH, Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 432/86 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86   

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https://dejure.org/1986,1183
BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86 (https://dejure.org/1986,1183)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1986 - 1 StR 358/86 (https://dejure.org/1986,1183)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1986 - 1 StR 358/86 (https://dejure.org/1986,1183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der Täterpersönlichkeit - Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der Hälft der Strafe schon in der Untersuchungshaft - Strafaussetzung zur Bewährung trotz Überschreitung des Höchstmaßes für ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 21
  • StV 1986, 529
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86
    Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH, Urt. vom 3. Juni 1986 - 1 StR 179/86).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86
    Ferner ist rechtsfehlerfrei dargetan, daß nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit der Angeklagten besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen, nämlich Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. etwa BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] sowie BGH NStZ 1986, 27).
  • BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände nach

    Auszug aus BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86
    Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH, Urt. vom 3. Juni 1986 - 1 StR 179/86).
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86
    Ferner ist rechtsfehlerfrei dargetan, daß nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit der Angeklagten besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen, nämlich Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. etwa BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] sowie BGH NStZ 1986, 27).
  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00

    Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung muß nach § 56 Abs. 3 StGB versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21).

    Eine Erörterung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung ausnahmsweise (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9) die Vollstreckung einer verhängten.Freiheitsstrafe gebietet, ist nur dann unerläßlich, wenn die aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen dies nahelegen (vgl. BGH NStZ 1987, 21; 1988, 126, 127; Gribbohm in LK StGB 11. Aufl. § 56 Rdn. 58 m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Insoweit geht es, wie die Revision zutreffend ausführt, um die Frage, ob eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte, eine Entscheidung, die der Tatrichter wiederum unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu treffen hat (vgl. BGHSt 24, 40, 46; 24, 64, 66; BGH GA 1979, 59, 60; BGH NStZ 1985, 459 ; 1987, 21 ).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Gründe, die dazu drängten, eine entsprechende Erörterung vorzunehmen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70] ; BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459; 1987, 21), werden von der Revision nicht vorgebracht, sind aber auch sonst nach den Feststellungen nicht ersichtlich.
  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

    Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGH NStZ 1987, 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Im vorliegenden Fall, in dem spezialpräventive Aspekte im Vordergrund stehen, kann keine Rede davon sein, daß eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH NStZ 1987, 21).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99

    BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Der Tatrichter kann zwar in geeigneten Fällen auf eine Erörterung dieser Vorschrift verzichten, wenn Anhaltspunkte, daß unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs. 3 StGB eine Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommen könnte, nicht gegeben sind (BGH NStZ 1987, 21 ).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

    Die besonderen Umstände müssen um so gewichtiger sein, je mehr die ausgesprochenen Strafen an dieser Obergrenze liegen (BGH NStZ 1987, 21).
  • AG Villingen-Schwenningen, 14.08.2019 - 6 Ds 33 Js 2222/19

    Strafbarkeit des Uploads von kinderpornographischem Material auf

    Schließlich ist eine Vollstreckung in der Gesamtschau mit den anderen benannten Aspekten vorliegend auch angezeigt, um vergleichbaren Sexualstraftätern zu zeigen, dass auch ein Rückfall mit Kinderpornographie oder Jugendpornographie ernsthafte Konsequenzen nach sich zieht (zur Zulässigkeit der Berücksichtigung von negativ generalpräventiven Erwägungen BGH, Urteil vom 2.9.1986 - 1 StR 358/86 = NStZ 1987, 21; so auch BeckOK StGB/ Heintschel-Heinegg § 56 Rn. 26; Schönke/Schröder/ Kinzig § 56 Rn. 50).
  • BGH, 16.12.1994 - StB 30/94

    Strafaussetzung - Strafrestaussetzung - Rechtsprechung

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher

  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23

    Strafaussetzung; drohender; Widerruf; Strafzumessung; strafmildernd

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 100/87

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses der Verjährung bei der Verfolgung des

  • BayObLG, 19.04.1991 - RReg. 1 St 73/91
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