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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86   

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https://dejure.org/1986,1491
BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86 (https://dejure.org/1986,1491)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1986 - 4 StR 496/86 (https://dejure.org/1986,1491)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 (https://dejure.org/1986,1491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 36
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1986 - 4 StR 257/86

    Notwendigkeit der Mitteilung des Grundes der Nichtvereidigung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86
    Es kann nicht Sache des Revisionsgerichts sein, den Revisionsvortrag aus anderen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen (vgl. Beschluß des Senats vom 1. Juli 1986 - 4 StR 257/86).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    c) Soweit die Beschwerdeführerin mit zwei weiteren Rügen die Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten zu näher bezeichneten Beweistatsachen im Zusammenhang mit der Taschenlampen- und Videofunktion des Mobiltelefons des Angeklagten Gr. beanstandet, entspricht das Vorbringen nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil die Revision es versäumt, mit der ersten Rüge das Bild aus dem Extraktionsbericht und mit der zweiten Rüge einen vorhergehenden Beweisantrag vorzulegen, auf den sowohl der Beweisantrag als auch die ablehnende Entscheidung der Strafkammer Bezug nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, NStZ 1987, 36).

    Hinsichtlich des dritten Antrags folgt die Unzulässigkeit daraus, dass der Ablehnungsbeschluss des Landgerichts Bezug auf den vorangegangenen Ablehnungsbeschluss nimmt, die Revision diesen jedoch nicht (nochmals) vorlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, aaO).

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    ob das Oberlandesgericht die beantragte Ladung und Vernehmung der Auslandszeugen ohne Rechtsfehler abgelehnt hat Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich den für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge erforderlichen Vortrag aus verschiedenen Stellen einer umfangreichen Revisionsbegründung zusammenzusuchen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Es ist - worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 hingewiesen hat - nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04 , NStZ 2005, 463; vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 , BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1 ).

    Es ist - worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 hingewiesen hat - nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04 , NStZ 2005, 463; vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 , BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1 ).

    Es ist - worauf bereits der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. Februar 2014 hingewiesen hat - nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04 , NStZ 2005, 463; vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 , BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1 ).

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Dies ist jedoch nicht seine Aufgabe (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Andererseits ist der Revisionsführer gehalten, dem Revisionsgericht nicht nur ein bloßes Aktenkonvolut vorzulegen, sondern dieses auch zu strukturieren (BGH NStZ 1987, 36 und bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 221).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Der Unzulässigkeit dieser von Rechtsanwalt Bo. erhobenen Verfahrensrüge steht nicht entgegen, dass Rechtsanwalt Fu., der diese Rüge nicht erhoben hat, im Rahmen einer anderen Verfahrensrüge das gesamte Hauptverhandlungsprotokoll nebst Anlagen vorgelegt hat und sich in diesem Konvolut auch eine Ablichtung des Staatsanwalt S. betreffenden Beweisantrags findet (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1986 - 4 StR 370/86, NStZ 1987, 221 bei Pfeiffer/Miebach; Beschlüsse vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, NStZ 1987, 36, und vom 14. April 2010 - 2 StR 42/10).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 119/22

    Revisionsbegründung (Unzulässigkeit: Angriffsrichtung nicht eindeutig erkennbar);

    Dem Revisionsvortrag ist nicht ohne weiteres zu entnehmen, welche Beweistatsache Gegenstand der Rüge ist (vgl. zu den Vortragserfordernissen BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 5 StR 96/08 Rn. 9; Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 96/08

    Verurteilungen im Strafverfahren wegen Betrugs zu Lasten des FC Energie Cottbus

    Denn der Beschwerdeführer legt nicht präzise dar, welche Beweistatsachen mit welchen zugehörigen Beweismitteln aus dem mehrere Behauptungen und mehrere Zeugen umfassenden Beweisantrag Gegenstand der Rüge sind (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Es kann nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein, den Revisionsvortrag aus anderen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei auch noch den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 514/04

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer

    b) Hinsichtlich der Verfahrensrüge, dem Angeklagten sei zu Unrecht die Stellung eigener Beweisanträge untersagt worden, läßt es der Senat dahinstehen, ob die dem darstellenden und wertenden Revisionsvortrag (SH 313 bis 390) im einzelnen nicht zugeordneten Anträge und Gerichtsbeschlüsse (SH 392 bis 994) in revisionsrechtlich verwertbarer Form mitgeteilt worden sind (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 509/22

    Unzulässige Verfahrensrügen; Krypto-Messengerdienst EncroChat

  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 515/07

    Unzulässige Verfahrensrüge (Revisionsbegründung; Zuordnung von Tatsachen und

  • VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02

    Anforderungen an eine im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge in

  • BVerfG, 19.04.2007 - 2 BvR 713/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • BGH, 02.03.2007 - 2 StR 547/06

    Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 383/00

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge

  • BGH, 25.03.2015 - 1 StR 179/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet; urteilsfremder Vortrag

  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 32/94

    Ablehnung eines Beweisantrages - Wörtliche Protokollierung - Gesamtstrafe -

  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 576/89

    Erfordernis der vollständigen und genauen Angabe der den Mangel enthaltenen

  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 356/94

    Würdigung beweiserheblicher Umstände - Anforderungen an eine nachvollziehbare

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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1986 - 2 StR 281/86   

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https://dejure.org/1986,2266
BGH, 16.07.1986 - 2 StR 281/86 (https://dejure.org/1986,2266)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1986 - 2 StR 281/86 (https://dejure.org/1986,2266)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1986 - 2 StR 281/86 (https://dejure.org/1986,2266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung - Verfahrensabschnitt - Hinweis - Angeklagter - Verurteilung wegen Diebstahls - Letztes Wort des Angeklagten auch bei Wiedereintritt in die Verhandlungen - Vorliegen des unmittelbaren Besitzes eines maßgeblichen Tatwerkzeuges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 36
  • StV 1986, 420
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 16.07.1986 - 2 StR 281/86
    Er erübrigte sich nicht deshalb, weil der Strafkammervorsitzende den Angeklagten bereits vorher gemäß § 258 Abs. 3 StPO befragt hatte (BGHSt 22, 278, 279) [BGH 15.11.1968 - 4 StR 190/68].
  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme

    Dies hätte jedoch geschehen müssen, weil jeder Wiedereintritt in die Verhandlung den vorausgegangenen Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlußvortrag und letztes Wort nimmt und die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich macht (BGHSt 22, 278, 279/280; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 1; BGH NStZ-RR 1998, 15).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Mit dem Wiedereintritt in die Verhandlung haben die früheren Ausführungen des Angeklagten ihre Bedeutung als abschließende Äußerungen im Sinne des § 258 Abs. 2 2. Halbsatz StPO verloren (vgl. BGHSt 20, 273, 274; BGH NStZ 1984, 521; 1987, 36).

    Das ist bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme in aller Regel nicht der Fall (vgl. BGHSt 22, 278, 279; BGH NStZ 1987, 36).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2007 - 1 Ss 95/07

    Schlussvorträge: Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in die

    Ein Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, die eine erneute Gewährung des letzten Wortes erfordert, liegt auch dann vor, wenn lediglich auf die rechtliche Möglichkeit einer Nebenfolge hingewiesen wird (BGH NStZ 1987, 36; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 258 Rz. 29).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 3 Ss 291/00

    Zuständigkeit, Schöffengericht, willkürliche Annahme, Pflichtverteidiger, Schwere

    Ein Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, der eine erneute Gewährung des letzten Wortes erfordert, liegt auch dann vor, wenn lediglich auf die rechtliche Möglichkeit einer Nebenfolge hingewiesen wird (vgl. BGH NStZ 1987, 36; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 258 Rndziff. 29).
  • BGH, 02.05.1989 - 5 StR 154/89

    Notwendigkeit der Gewährung des letzten Wortes

    Der Angeklagte hat sich zwar in der Hauptverhandlung nicht eingelassen, es ist aber nicht auszuschließen, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes noch geäußert hätte (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 1986 - 2 StR 281/86 = BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 1 und Beschl. v. 2. Dezember 1988 - 4 StR 543/88).
  • BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 56/94
    Da die Beachtung dieser wesentlichen Förmlichkeit (BGHSt 22, 278/280; BGH NStZ 1987, 36 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 274 Rn. 14; KK/Hürxthal StPO 3. Aufl. § 258 Rn. 3 und KK/Engelhardt § 273 Rn. 4) nach § 274 Abs. 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann, kommt die Erholung dienstlicher Äußerungen des Richters und der Protokollführerin nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 04.08.1986 - 63-VI-85   

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https://dejure.org/1986,9631
VerfGH Bayern, 04.08.1986 - 63-VI-85 (https://dejure.org/1986,9631)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.1986 - 63-VI-85 (https://dejure.org/1986,9631)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 1986 - 63-VI-85 (https://dejure.org/1986,9631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 314
  • NStZ 1987, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Bei dieser Sachlage war der Beschwerdeführer nicht verpflichtet, seinen Rechtsbehelf nach § 33a StPO gegenüber dem Amtsgericht in Erinnerung zu bringen, um sich dort das rechtliche Gehör doch noch zu verschaffen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 19.2.2014 - 123/13 -, Juris Rn. 11; Bay. VerfGH, Entscheidung vom 4.8.1986 - Vf. 63-VI-85 -, NJW 1987, 314; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15.6.1993 - 18/92 -, Juris Rn. 9; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 19.7.2007 - Vf. 43-IV-07 -, Juris Rn. 18).

    Vielmehr durfte er sich auf die Mitteilung des Amtsgerichts verlassen und sich ohne weitere Beschreitung des hier an sich gegebenen Rechtswegs (§ 304 StPO) an den Verfassungsgerichtshof wenden (so auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 19.2.2014 - 123/13 -, Juris Rn. 11; BayVerfGH, Entscheidung vom 4.8.1986 - Vf. 63- VI-85 -, NJW 1987, 314; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 33a Rn. 14; a.A. VerfGH Berlin, Beschluss vom 18.7.2006 - 43/03 -, Juris Rn. 17 ff; Bay. VerfGH, Entscheidung vom 5.7.1996 - Vf. 116-VI-94 -, Juris Rn. 9 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Die absolute Wirkung des Fristablaufs darf zwar nicht mit Rücksicht auf bloße Billigkeitsgesichtspunkte beiseite geschoben werden (OLG Hamm MDR 1997, 1155 mwN.); sie hat jedoch zurückzutreten, wenn die Partei den Ablauf der Jahresfrist nicht zu vertreten hat, die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Frist in der staatlichen Sphäre liegt und der Prozessgegner keines Schutzes bedarf, weil er auf den Bestand der ihm durch die Rechtskraft entstandenen Rechtsposition nicht vertrauen konnte und nicht vertraut hat (BayVerfGH NJW 1987, 314, 315 mwN.; BGH NJW 1973, 1373; BAG aaO.; OLG Schleswig aaO.; KG KGR 1999, 281 f. mwN.; Zöller-Greger aaO.; im Grundsatz auch OLG Düsseldorf aaO.).
  • VGH Hessen, 24.10.1995 - 9 UE 1050/94

    Keine Wiedereinsetzung bei Klagefristversäumung in einem gerichtskostenfreien

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 -, NJW 1982, 1664) und der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 4. August 1986 - Vf. 63 - VI - 85 -, NJW 1987, 314) teilen diese Rechtsmeinung mit der Einschränkung, daß die Gründe für die Verzögerung allein in der Sphäre des Gerichts liegen müssen.
  • VG Berlin, 10.11.2016 - 1 K 91.14

    Nichtigkeit der Versagung einer Auskunftserteilung über die zur eigenen Person

    Eine Erklärung, wonach "unter der Voraussetzung" (vgl. VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 13. August 2009 - 4 K 844/09, NVwZ-RR 2009, 983) oder "unter dem Vorbehalt" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13, BeckRS 2014, 57452; BayVerfGH, Entscheidung vom 4. August 1986 - Vf. 63-VI-85, NJW 1987, 314, 315) der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Klage erhoben wird, ist dahingehend auszulegen, dass Prozesskostenhilfe beantragt wird und die Klageschrift als Anlage zu diesem Antrag zu verstehen ist (VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 13. August 2009 - 4 K 844/09, NVwZ-RR 2009, 983 m.w.N.).
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