Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 24.07.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87   

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OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87 (https://dejure.org/1987,1199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.1987 - 1 Ws 428/87 (https://dejure.org/1987,1199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 1987 - 1 Ws 428/87 (https://dejure.org/1987,1199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 524
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Frankfurt, 08.10.1996 - 3 Ws 826/96
    Diesem ist vielmehr der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, daß die mündliche Anhörung auch dann nicht vorgeschrieben ist, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf VRS 81, 293, 294; NStZ 1987, 524, 525; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 454 Rdn. 24).

    Von der mündlichen Anhörung kann auch abgesehen werden, wenn nach dem vorangegangenen eindeutigen Verhalten des Verurteilten offenbar nichts anderes zu erwarten ist, als daß der Verurteilte sein Anhörungsrecht mißbraucht, z.B. zu schwerwiegenden Beleidigungen oder unsachlichen Unmutsäußerungen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524 ; KK-Fischer, StPO , 3. Aufl., § 454 Rdn. 28).

    Schließlich entfällt die Anhörungspflicht auch dann, weil der Verurteilte vor dem anberaumten Termin ausdrücklich und eindeutig erklärt, er wolle nicht mündlich angehört werden (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524 und KK-Fischer a.a.O., Rdn. 27, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Andernfalls wäre das Absehen von der mündlichen Anhörung des Verurteilten entgegen der Intention des Gesetzgebers kein ganz besonderer Ausnahmefall mehr (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524 ).

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Dies ist anzunehmen, wenn der Verurteilte - wie hier - ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, 1988, 95 und 1988, 243; OLG Hamm MDR 1975, 775 und 1978, 692; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 454 Rdn. 47; Stöckel in KMR 4. Erg.Lfg.
  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    Der Beschwerdeführer hat sein Anhörungsrecht dadurch verwirkt, dass er die Teilnahme an dem Anhörungstermin ausdrücklich und eindeutig abgelehnt hat (dazu vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524).
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Dem Ausnahmekatalog des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO ist der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, daß über die aufgeführten Beispiele hinaus die mündliche Anhörung auch dann nicht vorgeschrieben ist, wenn sie nicht geeignet ist, die Entscheidung zu beeinflussen und daher zu erwarten ist, daß die Anhörung zu einer reinen Formalie herabsänke (vgl. BGH NStZ 1995, 610; OLG Düsseldorf NStE Nrn. 2 und 5 zu § 454 StPO = NStZ 1987, 524 und 1988, 95; Senat, Beschlüsse vom 1. Dezember 2000 - 5 Ws 745/00 - und 15. Dezember 1998 - 5 Ws 671/98 - Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 454 Rdn. 42; Fischer in KK, StPO 5. Aufl., § 454 Rdnrn. 21, 26-29 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 12.08.2015 - StB 6/15

    Entscheidung über die Reststrafenaussetzung ohne Anhörung des Verurteilten

    Denn das Gericht kann eine Anhörung gegen den Willen des Verurteilten nicht erzwingen (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, NStZ 2000, 279; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. Februar 1983 - 1 Ws 13/83, StV 1983, 511; vom 28. Juli 1987 - 1 Ws 428/87, NStZ 1987, 524; KG, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01, juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1995 - 1 Ws 971/95
    Ein solcher ist unter anderem dann gegeben, wenn der Verurteilte auf seine Anhörung verzichtet (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1987 in NStZ 1987, 524 ).

    Bestehen jedoch Zweifel an der uneingeschränkten Ablehnung der Anhörung durch den Verurteilten, so muß sich die Strafvollstreckungskammer wegen des Ausnahmecharakters des Absehens von der mündlichen Anhörung die Überzeugung verschaffen, ob der Verurteilte wirklich nicht mündlich angehört werden will oder ob andere Gründe für die Verweigerung der Vorführung maßgeblich sind (Senatsbeschluß vom 28. Juli 1987 a.a.O. und vom 8. April 1994 in Strafverteidiger 1995, 538 ).

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

    1994, 79; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524; MDR 1981, 1039; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1999, 24 L; KG, Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 1 AR 1427/98 = 5 Ws 671/98 - bei juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 6. September 2006 - 1 Ws 306/06 - bei juris; OLG Hamm MDR 1975, 775; Meyer-Goßner, a.a.O., § 454 Rdnr. 30).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 2 Ws 43/01

    Zeitliche Voraussetzungen der Führungsaufsicht; Mündliche Anhörung

    Dem Ausnahmekatalog dieser Vorschrift ist indessen der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, dass über die aufgeführten Beispiele hinaus die mündliche Anhörung auch dann entfallen kann, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1987, 524 mwN).
  • OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer

    Nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Ausnahmekatalogs des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO zu entnehmen ist, kann außer in den dort genannten Fällen auch dann von der mündlichen Anhörung des Verurteilten abgesehen werden, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, VRS 81, 293).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 425/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

    1994, 79; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524; MDR 1981, 1039; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1999, 24 L; KG, Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 1 AR 1427/98 = 5 Ws 671/98 - bei juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 6. September 2006 - 1 Ws 306/06 - bei juris; OLG Hamm MDR 1975, 775; Meyer-Goßner, a.a.O., § 454 Rdnr. 30).
  • OLG Rostock, 25.08.2004 - I Ws 278/04

    Einweisung in eine Abteilung für forensische Psychiatrie aufgrund eines

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 Ws 349/12

    Unwirksamkeit eines im Vollstreckungsverfahrens abgegebenen Rechtsmittelverzichts

  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
  • OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87

    Ausschluß der mündlichen Anhörung des Verurteilten; Erreichbarkeit für das

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 3 Ws 274/95
  • OLG Brandenburg, 19.08.2008 - 1 Ws 127/08

    Reststrafenaussetzung: Unterlassen der mündlichen Anhörung des Verurteilten;

  • OLG Düsseldorf, 24.11.1994 - 1 Ws 915/94
  • OLG Düsseldorf, 08.04.1994 - 1 Ws 244/94
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.07.1987 - 3 Ws 295/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3136
OLG Celle, 24.07.1987 - 3 Ws 295/87 (https://dejure.org/1987,3136)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.07.1987 - 3 Ws 295/87 (https://dejure.org/1987,3136)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juli 1987 - 3 Ws 295/87 (https://dejure.org/1987,3136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 StPO; § 126a Abs. 2 StPO
    Aussetzung des Vollzugs eines Unterbringungsbefehls; Maßgeblichkeit der Heilung durch weniger einschneidende Maßnahmen als die Unterbringung für die Aussetzung des Unterbringungsbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Vollzugs eines Unterbringungsbefehls; Maßgeblichkeit der Heilung durch weniger einschneidende Maßnahmen als die Unterbringung für die Aussetzung des Unterbringungsbefehls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 524
  • StV 1987, 445
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.1987 - 3 Ws 295/87
    So wie das Verhältnismäßigkeitserfordernis die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus im Hinblick auf Anordnung ( § 62 StGB ), Durchsetzung ( § 67 StGB ) und Dauer (BVerfGE 70, 297) bestimmt, so ist er auch bei der ihr meist vorangehenden einstweiligen Unterbringung gemäß § 126 StPO zu beachten.
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wencker

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.1987 - 3 Ws 295/87
    Er verbietet es, den angeordneten Freiheitsentzug durchzusetzen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen i.S. einer "kontrollierten Freiheit" (BVerfGE 19, 352 [BVerfG 15.12.1965 - 1 BvR 513/65] ) genügen.
  • OLG Celle, 23.03.1995 - 2 Ws 54/95
    Demgegenüber hat der hiesige 3. Strafsenat (NStZ 1987, 524 m. Nachw.) und nachfolgend der 1. Strafsenat (Beschluß vom 13.2.1990 -1 WS 43/90-) § 116 StPO ohne Einschränkung für entsprechend anwendbar erklärt.
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