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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1988 - 1 StR 701/87   

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BGH, 01.03.1988 - 1 StR 701/87 (https://dejure.org/1988,3688)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1988 - 1 StR 701/87 (https://dejure.org/1988,3688)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1988 - 1 StR 701/87 (https://dejure.org/1988,3688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verneinung einer örtlichen Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 371
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 194/62

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Strafkammer bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 01.03.1988 - 1 StR 701/87
    Wird diese Entscheidung rechtskräftig, so entfaltet sie nämlich Sperrwirkung für die Zukunft in dem Sinne, daß wegen der Tat, für deren Aburteilung die Strafkammer sich für örtlich unzuständig erklärt hat, jedenfalls bei ihr keine Anklage mehr erhoben werden kann (vgl. BGHSt 18, 1, 5) [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62].
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.04.1988 - 1 AR 47/88 Str   

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OLG Koblenz, 06.04.1988 - 1 AR 47/88 Str (https://dejure.org/1988,1699)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.04.1988 - 1 AR 47/88 Str (https://dejure.org/1988,1699)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. April 1988 - 1 AR 47/88 Str (https://dejure.org/1988,1699)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 371
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 28.06.1996 - 2 (s) Sbd 4-52/96
    Der vom Antragsteller erbrachte zeitliche Aufwand liegt nach Auffassung des Senats schon erheblich über dem, den ein Pflichtverteidiger normalerweise in Schwurgerichtssachen zu erbringen hat (zum Vergleichsmaßstab siehe Gerold/Schmidt/Madert/v.Eicken, a.a.O., § 99 BRAGO Rn. 3; OLG Koblenz NStZ 1988, 371 ).
  • OLG Hamm, 15.06.1998 - 2 (s) Sbd 5-98/98

    Besonderer Umfang der Sache, Haft, Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen,

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 12. Aufl., 1997, § 99 Rn. 3), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 2 (s) Sbd 6-48/00

    Pauschvergütung, Vorschuss, Abschluss des Verfahrens, ausreichende Begründung des

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371 ; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO , 13. Aufl., 1999, § 99 Rn. 3), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 2 (s) Sbd 6-40/00

    Tätigkeit im Wiederaufnahmeverfahren; Besondere Schwierigkeit;

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371 ; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO , 13. Aufl., 1999, § 99 Rn. 3), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 (s) Sbd VIII-50/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Berufungsverfahren und

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., 1997, § 99 Rn. 3; Burhoff StraFo 1999, 261), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 19.03.2001 - 2 (s) Sbd 6-265-268/00

    Pauschvergütung; Wahlverteidigerhöchstgebühr, Wirtschaftsstrafverfahren,

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 99 Rn. 3), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 2 (s) Sbd. 6/00

    Pauschvergütung, Vorläufige Einstellung, Vorschuss, Beurteilung als "besonders

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 13. Aufl., 1999, § 99 Rn. 3), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 07.06.2000 - 2 (s) Sbd 6-70/00

    besonderer Umfang, Berücksichtigung von zwischen Antragstellung und Beiordnung

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371 ; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO , 13. Aufl., 1999, § 99 Rn. 3), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 07.06.2000 - 2 (s) Sbd. 6/00

    besonderer Umfang, Berücksichtigung von zwischen Antragstellung und Beiordnung

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 13. Aufl., 1999, § 99 Rn. 3), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 07.06.2000 - 2 (s) Sbd 6-52/00

    Pauschvergütung, besonderer Umfang, kurzfristige Vorbereitung der Sache,

    Besonders umfangreich ist eine Strafsache nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. z.B. OLG Koblenz NStZ 1988, 371 ; siehe auch Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO , 13. Aufl., 1999, § 99 Rn. 3), wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 2 (s) Sbd 6-100/00

    Pauschvergütung, Vorläufige Einstellung, Vorschuss, Beurteilung als "besonders

  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 2 (s) Sbd 6-96/00

    Pauschvergütung, Beurteilung als "besonders umfangreich", Anzahl der

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.1988 - 1 Ws 5/88   

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https://dejure.org/1988,5322
OLG Düsseldorf, 29.01.1988 - 1 Ws 5/88 (https://dejure.org/1988,5322)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.1988 - 1 Ws 5/88 (https://dejure.org/1988,5322)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 1988 - 1 Ws 5/88 (https://dejure.org/1988,5322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 697
  • NStZ 1988, 322 (Ls.)
  • NStZ 1988, 371
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