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   OLG München, 21.04.1988 - 2 Ws 191/88   

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OLG München, 21.04.1988 - 2 Ws 191/88 (https://dejure.org/1988,1566)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.1988 - 2 Ws 191/88 (https://dejure.org/1988,1566)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 1988 - 2 Ws 191/88 (https://dejure.org/1988,1566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 797
  • NStZ 1988, 377
  • AnwBl 1989, 55
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1983 - 2 Ws 678/83
    Auszug aus OLG München, 21.04.1988 - 2 Ws 191/88
    Nach der Auffassung des Senats ist ein Wiedereinsetzungsantrag somit nicht schon dann unzulässig, wenn die geltend gemachten Tatsachen dem Gericht lediglich bekannt waren oder gar nur bekannt sein mußten (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1985, 52 und KG, GoltdArch 1974, 117), so daß die Ausschöpfung anderer Erkenntnisquellen nicht in Betracht kam.
  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 1 Ws 63/17

    Berufungseinlegung durch den Angeklagten: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Die mit dieser Analogie verbundene Gleichstellung des Nichtsäumigen (Nichtgeladenen) mit dem unverschuldet Säumigen entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2004, 1 Ws 151/04; Senatsbeschluss vom 8. September 2009, 1 Ss 53/09, bei juris) in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Köln NStE Nr. 4 zu § 40 StPO; Weßlau in: SK-StPO, § 40 Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 329 Rn. 41, Wendisch NStZ 1988, 377, jeweils m.w.N.; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Dezember 2013, III-3 Ws 400/13, zit. n. juris, dort Rn 13).

    Das Unterlassen der Belehrung - wie hier - bewirkt nach Ansicht des Senats die Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung der Ladung (so auch OLG Köln in NStZ 1988, Nr. 4 zu § 40; Graalmann-Scheerer in LR-StPO, 26. Aufl., § 35 a, Rn. 25; Weßlau in SK-StPO, § 40, Rn. 15; Wendisch in NStZ 1988, 377).

  • OLG Brandenburg, 15.03.2023 - 1 ORs 5/23

    Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes wegen Nichtteilnahme an

    (1.) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungshauptverhandlung nach § 329 Abs. 7 StPO setzt voraus, dass zur Entschuldigung geeignete Tatsachen geltend und glaubhaft gemacht werden, die dem Berufungsgericht nicht bekannt waren (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2008, 3 Ss 288/08, zit. n. juris; OLG Köln StV 1989, 53; OLG München NStZ 1988, 377).

    Denn der Grundsatz, dass eine Wiedereinsetzung nicht mit der gleichen Tatsachenbehauptung beantragt werden kann, mit der ein Angeklagter sein Nichterscheinen bereits entschuldigt hat, gilt jedenfalls dann nicht, wenn es das Berufungsgericht versäumt hat, diese Tatsache in dem Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO zu würdigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. April 1988, 2 Ws 191/88, NStZ 1988, 377 f.; Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 329 Rn. 118; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 329 Rn. 42 jeweils m.w.N.).

    Gibt das Urteil darüber keinen ausreichenden Aufschluss, kann der Angeklagte durchaus der Meinung sein, dass sein Vorbringen zumindest teilweise übersehen oder auch nur im Tatsächlichen verkannt wurde, also über erhebliche Gründe möglicherweise noch gar nicht entschieden ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. April 1988, 2 Ws 191/88 NStZ 1988, 377 f.).

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 2 Ws 73/21

    Nachweis der Vertretungsvollmacht durch Ausdruck einer als Bilddatei

    Ob der wohl überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (KG StV 2020, 855; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 368; OLG München NStZ 1988, 377) gefolgt werden kann, wonach dies voraussetzt, dass die geltend gemachten Entschuldigungsgründe - anders als vorliegend - im Verwerfungsurteil gewürdigt wurden, bedarf vorliegend im Hinblick darauf keiner Entscheidung, dass der Wiedereinsetzungsantrag jedenfalls unbegründet ist.
  • OLG Hamm, 16.05.1997 - 2 Ws 165/97

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Wartepflicht des Gerichts,

    Der Angeklagte ist indes mit diesem Vortrag nicht ausgeschlossen, da das Berufungsgericht diese Tatsachen zwar hätte würdigen können und müssen, dies jedoch im Berufungsurteil nicht getan hat (zu vgl. OLG München, NStZ 1988, 377; OLG Köln OLGSt Nr. 7 zu § 329 StPO; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 42 f).".

    In diesen Fällen ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. den eingehend begründeten Beschluß des OLG München in NStZ 1988, 377), die der des erkennenden Senats entspricht, die Wiederholung des Entschuldigungsvorbringens im Wiedereinsetzungsverfahren zulässig (so auch OLG Köln OLGSt § 329 Nr. 7).

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Denn die rechtliche Überprüfung der dem Verwerfungsurteil zugrunde liegenden Würdigung der Entschuldigungsgründe erfolgt ausschließlich auf die Revision und nicht im Wiedereinsetzungsverfahren (vgl. OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ 1992, 99 [100]; OLG München NStZ 1988, 377 [378]).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    Tatsachen, die ein entschuldigtes Ausbleiben im Sinne von § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO belegen und die dem Berufungsgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht bekannt waren, muss der Betroffene im Wiedereinsetzungsverfahren geltend machen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 12. April 1988 - 2 Ws 191/88 -, NStZ 1988, S. 377 ).
  • OLG Hamm, 17.12.2013 - 3 RVs 91/13

    Unverschuldete Versäumung der Berufungsverhandlung bei fehlender vorheriger

    Der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht, bei der Belehrung nach § 35 a S. 2 StPO handele es sich um eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine öffentliche Zustellung nach § 40 Abs. 3 StPO (vgl. OLG Köln, NStE Nr. 4 zu § 40 StPO; SK-StPO-Weßlau, § 40 StPO Rdnr. 14, Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.09.2009 - 1 Ss 53/09, 1 Ws 123/09; Wendisch, NStZ 1988, 377), so dass eine fehlende Belehrung zur Unwirksamkeit der Zustellung führe, folgt der Senat nicht.
  • OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00

    Anfechtung eines Verwerfungsurteils

    Alle Entschuldigungsgründe, über die das Urteil schweigt, sind nicht mit der Revision, sondern mit einem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 329 Abs. 3 StPO vorzubringen, unabhängig davon, ob sie dem Gericht entgegen dem Inhalt des Urteils bekannt waren oder nicht (Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rdnr. 42 a.E. m.w.N.; OLG München NStZ 88, 377 f.).
  • OLG Hamm, 17.12.2013 - 3 Ws 400/13

    Rechtsmittelbelehrung, Wirksamkeit, öffentliche Zustellung, Wiedereinsetzung

    Der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht, bei der Belehrung nach § 35 a S. 2 StPO handele es sich um eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine öffentliche Zustellung nach § 40 Abs. 3 StPO (vgl. OLG Köln, NStE Nr. 4 zu § 40 StPO; SK-StPO-Weßlau, § 40 StPO Rdnr. 14, Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.09.2009 - 1 Ss 53/09, 1 Ws 123/09; Wendisch, NStZ 1988, 377), so dass eine fehlende Belehrung zur Unwirksamkeit der Zustellung führe, folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 18.01.2007 - 3 Ws 28/07

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Der Grundsatz, dass eine Wiedereinsetzung nicht mit der gleichen Tatsachenbehauptung beantragt werden kann, mit der ein Angeklagter sein Nichterscheinen bereits entschuldigt hat, gilt nämlich dann nicht, wenn es das Berufungsgericht wie hier versäumt hat, diese Tatsachen in dem Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO als nicht ausreichend zu würdigen (zu vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 329, Rdnr. 42, OLG München, NStZ 1988, 377).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    (Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7

  • OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ws 123/09

    Berufung in Strafsachen: Öffentliche Zustellung der Ladung zur

  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 Ws 425/21

    Keine Säumnis bei Irrtum über Terminbeginn der Hauptverhandlung; Fünfzehnminütige

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
  • OLG Köln, 08.07.2013 - 2 Ws 354/13

    Wahrung einer über 15 Minuten hinausgehenden Wartezeit bei angekündigter

  • KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach versäumter Berufungshauptverhandlung

  • LG Berlin, 20.05.2011 - 533 Qs 30/11

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 210/99
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 1 Ws 595/95
  • OLG Hamm, 18.01.2007 - 3 Ss 11/07

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 128/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 129/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

  • OLG Koblenz, 18.10.1989 - 1 Ws 533/89
  • OLG Jena, 28.12.2007 - 1 Ws 166/07

    Wiedereinsetzung

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