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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.09.1988 - 6 Ws 31/88   

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https://dejure.org/1988,3041
OLG Stuttgart, 01.09.1988 - 6 Ws 31/88 (https://dejure.org/1988,3041)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.09.1988 - 6 Ws 31/88 (https://dejure.org/1988,3041)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. September 1988 - 6 Ws 31/88 (https://dejure.org/1988,3041)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 182
  • NStZ 1989, 39
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20

    Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung;

    Davon macht § 111k S. 1 StPO a.F. eine Ausnahme für den Fall, dass der Gegenstand einem Dritten durch die Straftat entzogen worden ist; hier soll die Herausgabe an den Verletzten erfolgen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.1988 - 6 Ws 31/88, juris Rn. 5).

    (b) Im Einklang mit der damals wohl überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur und damit vertretbar war es auch, dem Kläger als Dritten eine Frist zur Rechtsverfolgung zu setzen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.1988 - 6 Ws 31/88, juris Rn. 5; LG Berlin, Beschluss vom 14.06.1999 - 538 Qs 44/99, NStZ 1999, 636; Bittmann , in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2014, § 111k Rn. 3; Schmitt , in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage 2014, § 111k Rn. 8; kritisch hierzu: Johann , in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2014, § 111k Rn. 29).

  • BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 237/06

    Anspruch auf Löschung von bei Dritten beschlagnahmten Datenträgern

    c) Da es den Beschwerdeführern nicht um die Herausgabe beschlagnahmter Beweismittel, sondern um die Löschung der kopierten Dateien geht, kann dahinstehen, ob für die Durchsetzung des auf Beweismittel bezogenen Herausgabeanspruchs nach Erlöschen oder Aufhebung der Beschlagnahme zunächst das Amtsgericht gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog anzurufen ist, weil es sich insoweit auch um Modalitäten der Beschlagnahme handeln könnte (so Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 65 und Rn. 73; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, S. 461 ; ähnlich FG Bremen, EFG 1999, S. 1092: Finanzrechtsweg nach der Rechtsnatur des Klagebegehrens), oder ob insoweit mit Blick auf die Rechtswegverweisung in § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO für Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 39; LG Mannheim, NStZ-RR 1998, S. 113).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 2 U 72/16

    Gutgläubiger Eigentumserwerb: Rechtliches Interesse an der Feststellung des

    b) Die Aufforderung des Ermittlungsrichters an den Kläger, binnen einer bestimmten Frist seine Rechte im Zivilprozess geltend zu machen, entspricht der wohl herrschenden Auffassung in der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur dazu, wie zu verfahren ist, wenn - wie hier - weder die zivilrechtlichen Ansprüche des durch die Straftat Verletzten noch diejenigen des Dritten an der sichergestellten Sache offenkundig begründet sind (vgl. OLG Schleswig, NStZ 1994, 99; OLG Stuttgart, MDR 1989, 182; OLG Hamm, NStZ 1986, 376; KK-StPO/Spillecke, 7. Aufl., § 111 k Rn. 6; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 111 k Rn. 8; KMR/Mayer, StPO [Stand: August 2016], § 111 k Rn. 11).
  • BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06

    Löschung von Daten nach Beschlagnahme von Datenträgern im Strafverfahren

    cc) Da es den Beschwerdeführern im Kern nicht um die Herausgabe beschlagnahmter Beweismittel, sondern um die Löschung der kopierten Dateien geht, kann dahinstehen, ob für die Durchsetzung des auf Beweismittel bezogenen Herausgabeanspruchs nach Erlöschen oder Aufhebung der Beschlagnahme zunächst das Amtsgericht gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog anzurufen ist, weil es sich insoweit auch um Modalitäten der Beschlagnahme handeln könnte (so Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 65 und Rn. 73; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, S. 461 ; ähnlich FG Bremen, EFG 1999, S. 1092: Finanzrechtsweg nach der Rechtsnatur des Klagebegehrens) oder ob insoweit mit Blick auf die Rechtswegverweisung in § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO für Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 39; LG Mannheim, NStZ-RR 1998, S. 113).
  • OLG Stuttgart, 27.08.2001 - 2 Ws 165/01

    Strafverfahren; Beschlagnahme; Gewahrsam; Herausgabe von Gegenständen;

    Die wohl überwiegende Meinung hält jedoch den Zivilrechtsweg für gegeben (Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 23 EGGVG Rn 15; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 202; OLG Stuttgart NStZ 1989, 39; Kissel in Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. A., § 23 EGGVG Rn 57 a; HansOLG Hamburg MDR 1974, 510; OLG Oldenburg StV 1996, 534).
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Denn für das Verlangen auf Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände ist der Zivilrechtsweg gegeben (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2006, 654; OLG Oldenburg StV 1996, 534; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 202; OLG Stuttgart NStZ 1989, 39; NStZ-RR 2002, 111; KK-Schoreit, aaO § 23 EGGVG Rn 57a; Meyer-Goßner, aaO § 23 EGGVG Rn 15).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2005 - 1 VAs 12/05

    Rechtliche Qualifizierung der Weigerung der Staatsanwaltschaft zur Herausgabe von

    Auch wenn sie, anders als im vorliegenden Fall, aufgrund eines hoheitlichen Eingriffs erlangt wurden, hält die überwiegende Meinung für das Herausgabeverlangen den Zivilrechtsweg für gegeben (Meyer-Goßner, StPO, § 23 EGGVG Rn 15; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 202; OLG Stuttgart, NStZ 1989, 39; NStZ-RR 2002, 111; Kissel, Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 23 EGGVG Rn 57 a; OLG Oldenburg, StV 1996, 534; OLG Hamburg, MDR 1974, 510).
  • OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00

    Herausgabe an einen Dritten

    Gegebenenfalls ist dem Dritten eine Frist zur gerichtlichen Geltendmachung seines Anspruchs zu setzen (OLG Schleswig a.a.0., 100; OLG Stuttgart NStZ 89, 39; Löffler a.a.0., 1708; KK-Nack § 111 k Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.08.1988 - 1 Ws 750/88   

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https://dejure.org/1988,5553
OLG Düsseldorf, 19.08.1988 - 1 Ws 750/88 (https://dejure.org/1988,5553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.1988 - 1 Ws 750/88 (https://dejure.org/1988,5553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 1988 - 1 Ws 750/88 (https://dejure.org/1988,5553)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 39
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1996 - 1 Ws 320/96
    Dieser Beurteilung, die auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1990, 2936 f.) und des Senats entspricht (Beschlüsse vom 19. August 1988 - 1 Ws 750/88 - [insoweit in NStZ 1989, 39 und NStE Nr. 2 zu § 158 GVG nur teilweise abgedruckt] und vom 29. September 1988 in NStE Nr. 3 zu § 158 GVG ), tritt der Senat bei und bemerkt ergänzend:.
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