Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2596
OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89 (https://dejure.org/1989,2596)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.1989 - Ss 379/89 (https://dejure.org/1989,2596)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 1989 - Ss 379/89 (https://dejure.org/1989,2596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1122
  • NStZ 1989, 542
  • StV 1989, 469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87
    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuld. und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (BT-Dr. 10/6124, S. 12; Senatsentscheidung v. 20.10.1987 Ä Ss 495/87).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuldigtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum OpferschutzG, BT-Dr 10/6124, S. 12; SenE v. 20.10.1987 - Ss 495/87 - = StV 1988, 100 und SenE v. 25.08.1989 - Ss 379/89 - = NStZ 1989, 542 = StV 1989, 469 = MDR 1989, 1122).

    Dabei kommt allerdings der ansonsten in der Rechtsprechung häufig herangezogene Gesichtspunkt, dass der Angeklagte zur Vorbereitung der Hauptverhandlung auf Akteneinsicht angewiesen ist, die ihm nur durch einen Rechtsanwalt vermittelt werden kann (s. OLG München NJW 2006, 789; OLG Koblenz B. v. 12.07.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; SenE v. 25.08.1989 - Ss 379/89 = NStZ 1989, 542= StV 1989, 469 = MDR 1989, 1122) im vorliegenden Fall nicht zum Tragen (zur Pflichtverteidigerbestellung gerade mit dieser Begründung s. aber OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718).

  • OLG München, 13.12.2005 - 5St RR 129/05

    Pflichtverteidigung bei anwaltlich vertretener Nebenklage - unwirksamer

    Bei Bestreiten der Tat und widersprüchlichen Zeugenaussagen trat durch die mögliche und durchgeführte Akteneinsicht des Nebenklägers ein erhebliches Ungleichgewicht auf (vgl. OLG Köln NStZ 1989, 542).
  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Das OLG Köln hatte in seiner in NStZ 1989, 542 veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 25. August 1989, Ss 379/89) über den Fall einer Berufung der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts zu befinden.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

    Zunächst schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln ( vgl. StV 1988, 100 und StV 89, 469 ) an, wonach eine Verteidigung über den Wortlaut des § 140 Abs. 2 StPO hinaus außer in den Fällen, in denen dem Verletzten nach den §§ 397 a und 406 g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, auch dann notwendig sein kann, wenn der Verletzte (zunächst) auf seine Kosten anwaltlichen Beistand erfährt.
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne den zum Termin nicht erschienenen

    Angesichts dieser Umstände kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Angeklagte in der Lage war, sich selbst hinreichend zu Verteidiger, zumal der geschädigte ... ausweislich des Protokolls als Nebenkläger zugelassen und durch einen Rechtsanwalt vertreten war (vgl. OLG Köln, MDR 1989, 1938; NStZ 1989, 542; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 StPO Rdnr. 31).
  • OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Tätigkeit eines Opferanwalts; Rüge der

    Der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Angeklagtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt, kann jedoch die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger auch dann gebieten, wenn der Opferanwalt auf Kosten des Verletzten tätig wird (Senat, NStZ-RR 2002, 112 ; OLG Köln, StV 1989, 469 ; OLG Köln, StV 1989, 100; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78 ).
  • OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03

    Pflichtverteidiger, Nebenkläger, Waffengleichheit, Ungleichgewicht

    Denn auch in diesem Fall kann die Fähigkeit eines Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, erheblich beeinträchtigt sein, wenn er einem verfahrensbeteiligten Verletzten gegenübersteht, der sich des fachkundigen Rats eines allein an der Wahrnehmung seiner Interessen orientierten Rechtsanwalts bedienen kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 140 Rdn. 31; OLG Düsseldorf in StV 2000, 408; OLG Köln in NStZ 1989, 542; OLG Celle in StV 2000, 70; LG Essen in NStZ 1987, 184, 185; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 140 Rdn. 24; Müller in KMR, StPO, § 140 Rdn. 24).
  • KG, 27.08.2015 - 4 Ws 81/15

    Pflichtverteidigerbestellung bei Auftreten von Nebenklagevertretern

    Diese Ansicht wird durch die Materialien gestützt, denen zu entnehmen ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Auffangtatbestand des § 140 Abs. 2 StPO (n.F.) erhalten bleibe und beispielsweise den Fall erfasse, dass ein vom Verletzten "selbst beauftragter Anwalt auftritt und dadurch im Einzelfall ein die Verteidigung beeinträchtigendes Ungleichgewicht entsteht" (vgl. BTDrs. 17/6261 S. 11; BRDrs. 213/11 S. 13, jeweils unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Köln in NStZ 1989, 542 [kursive Hervorhebung durch den Senat]).
  • OLG Köln, 28.08.1998 - Ss 408/98
    Die fehlende Anwesenheit des Verteidigers ist im Falle einer notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 StPO ein Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BGHSt 15, 306; BGH GA 59, 187; MDR 56, 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 338 Rdnr. 41; Senat StV 86, 238; SenE v. 29.4.86 - Ss 223/86; 18.8.87 - Ss 71/87, 15.11.88 - Ss 628/88, 25.8.89 - Ss 379/89, 21.11.89 - Ss 572/89 -).
  • LG Halle, 16.04.2009 - 9 Ns 7/09

    Nichtvorliegen eines Falls der notwendigen Verteidigung bei Beauftragung eines

    Dies ist aber eben nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles auf der Grundlage der gesetzlichen Kriterien zu prüfen (so auch folgende bei Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 140 Rn. 31 zitierten obergerichtlichen Entscheidungen, die zu Unrecht für eine Regelvermutung in Anspruch genommen werden: OLG Köln, NStZ 1989, 542; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 112 [OLG Zweibrücken 13.12.2001 - 1 Ss 222/01] ; OLG Saarbrücken, NStZ 2006, 718).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht