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   OLG Hamm, 12.09.1989 - 2 Ws 394/89   

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OLG Hamm, 12.09.1989 - 2 Ws 394/89 (https://dejure.org/1989,4914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.1989 - 2 Ws 394/89 (https://dejure.org/1989,4914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89 (https://dejure.org/1989,4914)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 588
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Diese versagt eine Erstattung für ein Privatgutachten verauslagter Beträge in der Regel mit der Begründung, die Interessen eines Beschuldigten im Strafverfahren seien angesichts seiner Befugnis zur Beweisantragstellung, der den Gerichten obliegenden Aufklärungspflicht und dem Grundsatz, dass bei verbleibenden Zweifeln zu seinen Gunsten zu entscheiden ist, hinreichend gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89 -, NStZ 1989, S. 588 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Beschluss vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 353 f.; Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511; Paulus, in: KMR, § 464a, Rn. 40; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 464a, Rn. 16; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6, jeweils m. w. N.; für eine großzügigere Auslagenerstattung sprechen sich Hilger, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 24. Aufl., § 464a, Rn. 49 und Dahs, Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 354, aus).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07

    Verteidigung: Zulassung eines im Ausland tätigen Rechtsanwalts als

    Erst wenn dies nicht weiterführt oder der Beschuldigte damit rechnen muß, dass sich seine Prozesslage ansonsten alsbald erheblich verschlechtern wird, können derartige Ausnahmegesichtspunkte für eine Erstattung gegeben sein (OLG Hamm NStZ 1989, 588; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ff; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511; Meyer-Goßner, aaO, § 464 a Rdn. 16, jeweils mwN).
  • AG Senftenberg, 23.02.2017 - 50 OWi 1092/15

    Privates Sachverständigengutachten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    c.) der Beschuldigte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588).
  • OLG Oldenburg, 10.01.1996 - 1 Ws 184/95

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens;

    Erforderlich ist jedenfalls, dass der Beschuldigte vor Aufnahme der privaten Ermittlungstätigkeit alle strafprozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zu den erforderlichen Ermittlungen zu veranlassen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 [OLG Düsseldorf 08.01.1990 - 2 Ws 608/89] ; OLG Hamm DAR 1973, 160; NStZ 1989, 588, 589; OLG Karlsruhe Die Justiz 1976, 266; LG Bayreuth JurBüro 1987, 1838; LG Dortmund RPfleger 1991, 33; LG Göttingen Nds. …

    Auch ist für das Beschwerdegericht nicht ersichtlich, dass das Privatgutachten erforderlich war, weil das Gericht oder die Strafverfolgungsbehörden den Anregungen und Anträgen der Verteidigung nicht gefolgt sind und die Ermittlungen ohne Nachteil für den Beschuldigten nicht bis zur Hauptverhandlung aufgeschoben werden konnten (vgl. OLG Hamm NStZ 1989, 588, 589; LG Marburg StV 1990, 362, 363).

  • LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07

    Kostenerstattung für ein privates Gutachten des Betroffenen im Bußgeldverfahren

    Ob dies im Strafverfahren jedenfalls in Fällen eines nicht ganz unerheblichen Tatvorwurfes anders ist und dort bereits das Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung abzuwenden, die private Veranlassung sachlich angezeigter Ermittlung rechtfertigt (so etwa Mümmler JB 1976, 207 (209) - Anmerkung zu KG ebenda, 205 ff. und OLG Hamm NStZ 1989, 588, 589) kann in diesem Zusammenhang offen bleiben.
  • LG Detmold, 14.05.2019 - 23 Qs 45/19

    Kosten eines Privatgutachtens - Nachprüfbarkeit des Messverfahrens - notwendige

    Die Kosten eines Privatgutachtens sind daher grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.1989, Az. 2 Ws 394/89, juris, Rn. 3).

    Voraussetzung ist jedoch, dass die durchgeführten Ermittlungen erforderlich erscheinen, weil die Ermittlungsbehörden den Anregungen nicht folgen und die Ermittlungen ohne Nachteil für den Betroffenen nicht bis zur Hauptverhandlung aufgeschoben werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.1989, Az. 2 Ws 394/89, juris, Rn. 3).

  • LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18

    Kostenerstattung nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen

    18 Unter Betonung des Ausnahmecharakters sind Kosten für ein Privatgutachten nur dann erstattet worden, wenn es aus Sicht des Angeklagten bei verständiger Betrachtung der Beweislage (ex ante) als für seine Verteidigung notwendig erschien oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89) oder wenn sich die Prozesslage des Angeklagten anderenfalls alsbald verschlechtert hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97).
  • LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10

    Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten

    Kosten für ein Privatgutachten sind danach nur anzusetzen, wenn das Gutachten aus Sicht des Angeklagten aus seiner Sicht (ex ante) bei verständiger Betrachtung der Beweislage als für seine Verteidigung notwendig erscheint oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), sich die Prozesslage des Angeklagten andernfalls alsbald verschlechtert hätte (OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ), der Angeklagte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588 ), wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (vgl. zB. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 06.09.1989 - 7 Qs 41/89   

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https://dejure.org/1989,10638
LG Münster, 06.09.1989 - 7 Qs 41/89 (https://dejure.org/1989,10638)
LG Münster, Entscheidung vom 06.09.1989 - 7 Qs 41/89 (https://dejure.org/1989,10638)
LG Münster, Entscheidung vom 06. September 1989 - 7 Qs 41/89 (https://dejure.org/1989,10638)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem

    Der Nebenkläger hat kein eigenes Antragsrecht hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens (KK-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 365 Rn. 13; Meyer-Goßner, a.a.O., § 365 Rn. 8; LG Münster, NStZ 89, 588; Rieß NStZ 88, 15); er hat jedoch das Recht, sich dem Verfahren anzuschließen und seine Rechte wahrzunehmen (KK-Schmidt, a.a.O., Rn. 15; OLG Stuttgart NStZ 1988, 42; LR-Gössel, a.a.O., § 365 Rn. 14).
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