Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.10.1988

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88   

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https://dejure.org/1988,2126
BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88 (https://dejure.org/1988,2126)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1988 - 1 StR 480/88 (https://dejure.org/1988,2126)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1988 - 1 StR 480/88 (https://dejure.org/1988,2126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkauf und Abtretung von Forderungen an die Bank aus Factoringvertrag - Einlösen von Schecks, die dem Factoringvertragspartner zustehen durch die Bank wider besseren Wissens - Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Factoringvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 169/76

    Glasarbeiten - § 398 BGB, Anforderungen an die Bestimmbarkeit bei

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Beim echten Factoring, bei dem der Anschlußkunde den von der Factoring-Bank regelmäßig schon vor Fälligkeit gezahlten Kaufpreis endgültig behalten darf, handelt es sich um einen Forderungskauf (BGHZ 69, 254, 257).

    Im Ergebnis nichts anderes gilt, wenn zwischen der Fa. T. und der CCB ein unechtes Factoring vereinbart worden sein sollte, das den Kreditgeschäften zugeordnet werden müßte (vgl. BGHZ 58, 364; 69, 254, 257).

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86

    Untreue - Eigentumsvorbehalt - Kaufvertrag - Recht zum Weiterverkauf -

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Kaufverträge begründen jedoch grundsätzlich weder für den Käufer noch für den Verkäufer Treuepflichten im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 22, 191 [BGH 05.07.1968 - 5 StR 262/68]; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 2, 6; RGSt 69, 146, 147).

    Jedoch genügt hierfür nicht, daß eine Partei - auch wenn es sich wie hier um erhebliche Werte handelt - vorleistet und eine länger dauernde Geschäftsbeziehung besteht (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 6).

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Erforderlich ist vielmehr, daß das Vertragsverhältnis Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweist und die dadurch festgelegte Verpflichtung zur fremdnützigen Vermögensfürsorge einen wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bildet und nicht von untergeordneter Bedeutung ist (BGHSt 1, 186, 188, 189 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 6, 314, 318; BGH wistra 1984, 143).
  • BGH, 03.05.1972 - VIII ZR 170/71

    Factoring und Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Im Ergebnis nichts anderes gilt, wenn zwischen der Fa. T. und der CCB ein unechtes Factoring vereinbart worden sein sollte, das den Kreditgeschäften zugeordnet werden müßte (vgl. BGHZ 58, 364; 69, 254, 257).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 485/86

    Strafbarkeit wegen Untreue sowie wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Kaufverträge begründen jedoch grundsätzlich weder für den Käufer noch für den Verkäufer Treuepflichten im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 22, 191 [BGH 05.07.1968 - 5 StR 262/68]; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 2, 6; RGSt 69, 146, 147).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Erforderlich ist vielmehr, daß das Vertragsverhältnis Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweist und die dadurch festgelegte Verpflichtung zur fremdnützigen Vermögensfürsorge einen wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bildet und nicht von untergeordneter Bedeutung ist (BGHSt 1, 186, 188, 189 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 6, 314, 318; BGH wistra 1984, 143).
  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Kaufverträge begründen jedoch grundsätzlich weder für den Käufer noch für den Verkäufer Treuepflichten im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 22, 191 [BGH 05.07.1968 - 5 StR 262/68]; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 2, 6; RGSt 69, 146, 147).
  • BGH, 22.01.1980 - 1 StR 561/79

    Fortgesetzter Betrug durch Täuschung über nur noch beschränkte Zahlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Die Verpflichtung, dennoch eingehende Zahlungen und Schecks als Treuhänder entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten, trat daher auch bei dieser Fallgestaltung nur hilfsweise ein; selbst wenn damit in den Kreditvertrag auftragsähnliche Elemente aufgenommen worden sein sollten (vgl. BGH GA 1977, 18, 19; BGH, Urteil vom 22. Januar 1980 - 1 StR 561/79), könnte darin der Hauptgegenstand, der typische und wesentliche Inhalt der Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten nicht gesehen werden; vielmehr sollten damit nur die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag abgesichert werden (vgl. BGH wistra 1984, 143 mit zustimmender Anmerkung Schomburg a.a.O.; BGH bei Holtz MDR 1976, 987).
  • RG, 25.02.1935 - 2 D 57/35

    Übernimmt der Händler, der sich bei der Aufnahme von Einzel-Warenbestellungen den

    Auszug aus BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88
    Kaufverträge begründen jedoch grundsätzlich weder für den Käufer noch für den Verkäufer Treuepflichten im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 22, 191 [BGH 05.07.1968 - 5 StR 262/68]; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 2, 6; RGSt 69, 146, 147).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    (1) Eine Treupflichtverletzung im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt regelmäßig ein Rechtsverhältnis voraus, das auf die Betreuung fremder Vermögensangelegenheiten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 461; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11, 14, 16).
  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

    Erforderlich ist dabei, dass das Vertragsverhältnis Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweist und die dadurch festgelegte Verpflichtung zur fremdnützigen Vermögenssorge einen wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses ausmacht und nicht von untergeordneter Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 480/88, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11 mwN).
  • BGH, 04.12.2018 - 2 StR 421/18

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: nicht bei allgemeinen schuldrechtlichen

    Kaufverträge begründen, wenn sie nicht aufgrund einer - hier nicht festgestellten - besonderen Vertragsgestaltung zugleich Elemente der Geschäftsbesorgung enthalten, keine Treuepflichten im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 626/86, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 6; Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 480/88, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 266 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 4 U 36/09

    Schadensersatz wegen Scheckbetrugs

    Eine Treupflichtverletzung im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt regelmäßig ein Rechtsverhältnis voraus, das auf die Betreuung fremder Vermögensangelegenheiten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 461; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11, 14, 16).
  • OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21

    Untreue: Treuepflicht des Darlehensnehmers bei zweckgebundenem Darlehen

    Erforderlich ist dabei jedoch, dass das Vertragsverhältnis Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweist und die dadurch festgelegte Verpflichtung zur fremdnützigen Vermögenssorge einen wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses ausmacht und nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17 -, juris; BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 480/88 -, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1859
BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1859)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1988 - 3 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1859)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 315/88 (https://dejure.org/1988,1859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der besonders schwer wiegenden Nachtat innerhalb des Regelstrafrahmens des Hauptdeliktes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 72
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88
    Bei einer solchen Abwägung darf zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden, daß die Einzeltatschuld auch durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann (BGHSt 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
  • LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16

    Clan-Mitglieder vor Gericht: "Hameln soll brennen!"

    Nachdem die Strafe dem Rahmen des § 125a S. 1 StGB zu entnehmen war, blieb für eine eigenständige Prüfung, ob das Tatverhalten des Angeklagten als minder schwerer Fall im Sinne des § 224 Abs. 1 Hs. 2 StGB anzusehen ist, kein Raum mehr (vgl. BGH, Beschl. v. 12.10.1988 - 3 StR 315/88, Rn. 5; Rissing-van Saan, in: Laufhütte u. a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 47, juris).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 400/10

    Vorsätzliche Körperverletzung (Schwitzkasten)

    a) Die Kammer hat bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 3 StGB vorliegt, die in Betracht kommenden erschwerenden Umstände und Milderungsgründe rechtsfehlerfrei gegeneinander abgewogen (vgl. hierzu BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 2).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 497/07

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (minder schwerer Fall; Strafzumessung;

    Danach ist zu besorgen, dass der Tatrichter diese wesentlichen Umstände bei der für die Strafrahmenwahl erforderlichen Gesamtwürdigung nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 5 bis 8).
  • BGH, 02.10.1998 - 2 StR 389/98

    Stadium der Haupttat bei der Beihilfe; Beihilfe bei bereits beendeter Haupttat;

    Die tateinheitliche Verletzung eines anderen Gesetzes kann, muß aber nicht strafschärfend verwertet werden (Tröndle, StGB § 52 Rdn. 4; BGH NStZ 89, 72).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 373/93

    Voraussetzungen der fortgesetzten Handlung bzw. Tat bei Sexualstraftaten -

    Für die Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung gilt nach dieser Vorschrift nicht die abstrakte Betrachtungsweise in dem Sinne, daß die Regelstrafrahmen der in Betracht kommenden Straftatbestände darüber entscheiden, welches Gesetz die höhere Strafe androht; es ist vielmehr ein Vergleich der im konkreten Fall anwendbaren Strafrahmen erforderlich, so daß auch benannte oder unbenannte Strafschärfungs- oder Milderungsgründe und die hierdurch eröffneten Ausnahmestrafrahmen zu beachten sind, sofern der Tatrichter deren Voraussetzungen als erfüllt ansieht (vgl. Vogler in LK, StGB 10. Aufl. § 52 Rdn. 44; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 52 Rdn. 3; Lackner, StGB 20. Aufl. § 52 Rdn. 8; vgl. auch BGH NStZ 1989, 72).
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 412/97

    Umfang der Gesamtbetrachtung der für die Wertung von Tat und Täter bedeutsamen

    In die erforderliche Gesamtbetrachtung hat sie die Umstände einbezogen, die für die Wertung von Tat und Täter bedeutsam waren (vgl. BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 2).
  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 89/96

    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Erforderlichkeit

    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 1, 5, 6; Prüfungspflicht 1; st.Rspr.).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 206/98
    Zutreffend hat sie zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt, daß er in einer Vielzahl von Einzelfällen mehrere Tatbestandsalternativen der §§ 52 a Abs. 1 und 53 WaffG erfüllt hat (vgl. BGH NStZ 1989, 72 ).
  • BGH, 21.05.1990 - 3 StR 128/90

    Ablehnung eines minder schweren Falles - Nichtberücksichtigung von

    Bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt, hat die Strafkammer die dabei erforderliche Gesamtbetrachtung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden Umstände (vgl. hierzu BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 1, 2 sowie 5 = bei Holtz MDR 1990, 97) nicht erkennbar in dem von der Rechtsprechung geforderten umfassenden Sinne vorgenommen.
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