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BGH, 02.01.1990 - 1 StR 643/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Hirngeschädigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 120
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.01.1979 - 4 StR 9/79
Annahme der Schuldfähigkeit bei früherem Kopfsteckschuss und Schädelbasisbruch - …
Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 643/89
Nach ständiger Rechtsprechung muß bei Hirngeschädigten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit ein Sachverständiger zugezogen werden (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; BGH StV 1984, 142; BGH, Beschl. vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79). - BGH, 28.02.1952 - 5 StR 46/52
Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines "hirnverletzten" Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 643/89
Nach ständiger Rechtsprechung muß bei Hirngeschädigten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit ein Sachverständiger zugezogen werden (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; BGH StV 1984, 142; BGH, Beschl. vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79). - BGH, 22.04.1969 - 1 StR 90/69
Beiziehung eines Sachverständigen bei einem hirngeschädigten Täter
Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 643/89
Nach ständiger Rechtsprechung muß bei Hirngeschädigten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit ein Sachverständiger zugezogen werden (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; BGH StV 1984, 142; BGH, Beschl. vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79). - BGH, 15.12.1983 - 4 StR 689/83
Ablehnung der Vernehmung eines Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde des …
Auszug aus BGH, 02.01.1990 - 1 StR 643/89
Nach ständiger Rechtsprechung muß bei Hirngeschädigten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit ein Sachverständiger zugezogen werden (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; BGH StV 1984, 142; BGH, Beschl. vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79).
- OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07
Arrest; Verletzter: Begriff
Denn das Verbot der Schlechterstellung erfasst auch die Entscheidung über die Anordnung eines Verfalls, weil es sich dabei um eine Rechtsfolge der Tat im Sinne von § 358 Abs. 2 StPO handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.1990, 1 StR 182/90, bei Miebach/Kusch, NStZ 91, 120, 122; OLG Hamm, 4. Strafsenat, JMBl 81, 107). - OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 592/07
Arrest; Verletzter: Begriff
Denn das Verbot der Schlechterstellung erfasst auch die Entscheidung über die Anordnung eines Verfalls, weil es sich dabei um eine Rechtsfolge der Tat im Sinne von § 358 Abs. 2 StPO handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.1990, 1 StR 182/90, bei Miebach/Kusch, NStZ 91, 120, 122; OLG Hamm, 4. Strafsenat, JMBl 81, 107). - VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch …
Das Oberlandesgericht nimmt jedoch nicht in den Blick, dass hier im Rahmen seiner Vernehmung mit der zur Tatzeit bestehenden Hirntumorerkrankung des Beschwerdeführers auch ein Umstand erörtert wurde, für den offensichtlich nicht schon denkgesetzlich ausgeschlossen werden kann, dass er nicht allein für eine den Rechtsfolgenausspruch betreffende verminderte Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers, sondern auch für dessen Schuld(un)fähigkeit und damit für den Schuldspruch Bedeutung erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Januar 1990 - 1 StR 643/89 - juris).