Rechtsprechung
BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision - Ermächtigung eines Verteidigers zur Rücknahme von Rechtsmitteln - Niederlegung eines Wahlmandats im Zusammenhang mit einer Bestellung zum Pflichtverteidiger - Ermächtigung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 94
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.1986 - 5 StR 493/86
Erlöschen einer allgemeinen Strafprozessvollmacht mit der Niederlegung des …
Auszug aus BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90
Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrunde liegenden Rechtsverhältnis erlischt (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1978 - 5 StR 29/78 - bei Holtz MDR 1978, 461 und vom 7. Oktober 1986 - 5 StR 493/86). - BGH, 31.01.1978 - 5 StR 29/78
Erlöschen einer Vollmacht zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln durch …
Auszug aus BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90
Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrunde liegenden Rechtsverhältnis erlischt (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1978 - 5 StR 29/78 - bei Holtz MDR 1978, 461 und vom 7. Oktober 1986 - 5 StR 493/86).
- OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11
Strafverfahren: Folge des Nichterscheinens in der Hauptverhandlung nach einem …
Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrundeliegenden Rechtsgeschäft erlischt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1990, - 4 StR 457/90 - m.w.N., zitiert nach juris). - OLG Köln, 12.06.2018 - 1 RVs 107/18
Gerichtspost in die Wärmestube
Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäft erlischt (SenE v. 15.04.2016 - III-1 RVs 55/16 - SenE v. 08.07.2016 - III-1 RVs 129/16; OLG Hamm B. v. 14.06.2012 - III-1 RVs 41/12 und B. v. 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 [= ZfS 2014, 470] - bei Juris und jeweils unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1991, 94; OLG München B. v. 14.07.2010 - 4 StRR 93/10 = BeckRS 2010 18330;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rz. 7;… MüKo-StPO- Thomas/Kämpfer , § 141 Rz. 14 aE;… HK-StPO- Julius , 5. Auflage 2012, § 141 Rz. 16). - OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 (s) Sbd VIII-267/04
Pauschgebühr; Anwendung des neuen Rechts; besonderer Umfang; besondere …
Die zutreffende überwiegende Meinung geht nämlich davon aus, dass zumindest mit dem Beiordnungsantrag konkludent das Wahlmandat niedergelegt wird (vgl. dazu auch BGH NStZ 1991, 94; OLG Schleswig im Beschluss vom 30. November 2004).
- OLG Hamm, 03.04.2014 - 5 RVs 11/14
Schriftliche Vollmacht des Pflichtverteidigers zur Vertretung des abwesenden …
Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrundeliegenden Rechtsgeschäft erlischt (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 08. November 1990, 4 StR 457/90, zitiert nach juris Rn. 2; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 14. Juni 2012, III-1 RVs 41/12, veröffentlicht bei juris). - OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
Dokumentenpauschale; Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien
Mit der Bestellung erlischt seine Vollmacht (vgl. BGH NStZ 1991, 94, 95). - BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 94/20
Anforderungen an Verfahrensrüge bei beanstandetem Ladungsmangel eines der …
Denn mit der Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger endet in entsprechender Anwendung von § 168 BGB das Mandat und damit auch eine etwaige zuvor erteilte Vertretungsvollmacht (vgl. neben BGH, Beschluss vom 08.11.1990 - 4 StR 457/90 = NStZ 1991, 94 = BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 4 aus der neueren Rspr. treffend OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 RVs 107/18 = StraFo 2019, 21 m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 142 Rn. 7;… LR/Lüderssen a.a.O. § 141 Rn. 3 u. § 142, 17 sowie MüKo/Thomas/Kämpfer a.a.O. § 141 Rn. 14 a.E., jeweils m.w.N; zu den inhaltlichen Anforderungen an die Vertretungsvollmacht instruktiv KG, Beschluss vom 01.03.2018 - 121 Ss 15/18 bei juris;… zu den besonderen Rügeanforderungen neben OLG Köln a.a.O auch OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2019 - 5 Rvs 11/19 bei juris und OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2013 - 32 Ss 29/13 = NStZ 2013, 615 = NdsRpfl 2014, 50 = StV 2014, 209 = OLGSt StPO § 329 Nr. 34). - OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09
Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr
Zwar ist Rechtsanwalt R. zunächst als Wahlverteidiger und nach seiner Bestellung am 19.02.2008 dann als Pflichtverteidiger unter konkludenter Niederlegung des Wahlverteidigermandats bzw. Erlöschen der Vollmacht (BGH NStZ 1991, 94 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 142 Rn. 7), die er später ausdrücklich noch einmal deklaratorisch erklärte, tätig geworden. - KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05
Rechtsanwaltsvergütung: Übergangsrecht beim Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger
Die Entscheidung des OLG Stuttgart in AnwBl. 1980, 114 führe zu keinem anderen Ergebnis, denn die Bestellung eines Armenanwalts sei mit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht vergleichbar, da bei diesem die Rechtsprechung (BGH NStZ 1991, 94) davon ausgehe, daß ein gegebenenfalls bestehendes Wahlmandat (konkludent) niedergelegt werde, wenn die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt werde.Dies besagt auch die Entscheidung BGH NStZ 1991, 94, die das OLG Hamm zitiert, so nicht, sondern nur, daß die Verteidigervollmacht mit der Niederlegung des Wahlmandats "im Zusammenhang mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger" erlösche.
- OLG München, 14.07.2010 - 4St RR 93/10
Besondere Vertretungsmacht des Verteidigers im Strafbefehlsverfahren: Erlöschen …
Mit der Beiordnung als Pflichtverteidiger sind das Wahlmandat und damit auch die allgemeine Strafprozessvollmacht erloschen (…Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn. 7; BGH NStZ 1991, 94). - OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00
Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; …
Selbst wenn sie vorher Wahlverteidigerin gewesen wäre, würde eine solche Vollmacht nach Niederlegung des Wahlmandats im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung nicht fortgelten (BGH NStZ 1991, 94;… KK-Ruß StPO § 302 Rdnr. 23 m.w.N.). - OLG Hamm, 14.06.2012 - 1 RVs 41/12
Notwendigkeit einer Neuerteilung der Vertretungsvollmacht nach Bestellung eines …
- OLG Hamm, 09.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-116/05
Pauschgebühr; Beiordnung; Wirksamkeit; Zugang des Beschlusses
- OLG Köln, 09.07.2021 - 1 RVs 121/21
Ende des Mandats Wahlverteidigung bei Bestellung zum Pflichtverteidiger; …
- OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 514/07
Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; nachträgliche; Vollmacht
- OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07
Freispruch, Wahlanwaltsvergütung; Kostenfestsetzungsverfahren; Vollmacht
- OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
Anwendungsbereich des § 473 StPO bei Beschränkung auf bestimmte …
- BGH, 27.11.2019 - 5 StR 539/19
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig
- OLG Köln, 01.02.2010 - 2 Ws 55/10
- OLG Brandenburg, 14.04.2005 - 2 Ws 47/05
Vergütung des beigeordneten Nebenklägerbeistands; Anwendbares Recht
- BGH, 12.11.1991 - 1 StR 578/91
Revisionsbegründung des Pflichtverteidigers
- OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger
- KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen
- OLG Stuttgart, 09.01.2001 - 3 Ws 222/00
Zustandekommen des Verteidigermandats
- OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
- KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
Pflichtverteidigung: Fortwirken der Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen die …
- OLG Hamm, 24.10.2023 - 4 ORs 112/23
- BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21
Erfordernis einer ausdrücklichen Ermächtigung des Verteidigers für die …
- LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
- OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 3 Ws 65/11
Antrag auf Aufhebung der Ausschließung als Verteidiger
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 3 Ss 230/06
Berufungsbeschränkung; Pflichtverteidiger; Vollmacht; Wirksamkeit
- OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten …
- BGH, 24.11.1993 - 3 StR 523/93
Unverschuldete Fristversäumung für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
- OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 338/03
Beiordnung; Pflichtverteidiger; Wahlanwalt; Erlöschen der Zustellungsvollmacht
- OLG Hamm, 14.09.2021 - 3 RVs 49/21
Berufungsbeschränkung, Wirksamkeit, Ermächtigung, Zustimmung des Gegners
- OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger
- AG Norderstedt, 27.05.2002 - 32 Qs 59/02
Zurückweisung eines Antrag auf Festsetzung der notwendigen Auslagen eines …
Rechtsprechung
BGH, 10.10.1990 - StB 14/90, 1 StE 8/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Akteneinsicht - Umfang - Befugnis des Vorsitzenden - Beschränkung der Akteneinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 147 Abs. 1
Akteneinsicht in U-Haftunterlagen - Keine Beschränkung auf Schuld- oder Rechtsfolgenfrage
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 204
- NJW 1991, 435
- NStZ 1991, 94
- AnwBl 1992, 141
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1987 - StB 1/87
Akteneinsicht - Nichtgenehmigung - Amtliche Verwahrung - Ermittlungen
Auszug aus BGH, 10.10.1990 - StB 14/90
Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1987 - StB 1/87 (BGHR StPO § 147 I Verfahrensakten 2) steht nicht entgegen. - BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Dieter Zlof
Auszug aus BGH, 10.10.1990 - StB 14/90
Aus der zitierten Entscheidung BGHSt 30, 131, 139 folgt nur, daß sich die Befugnis zur Akteneinsicht jedenfalls auf Akten mit einem solchen Inhalt erstreckt.
- BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07
Akteneinsichtsgesuch
Das bedeutet aber auch, dass das Gericht die der Verteidigung zu überlassenden Aktenbestandteile weder vorher sichten noch einer Auswahl unterziehen darf (BGHSt 37, 204, 206).Die Verteidigung braucht sich auch nicht darauf verweisen zu lassen, dass der Vorsitzende festgestellt hat, in den Akten der Parallelverfahren befänden sich keine Aktenbestandteile, die schuld- oder rechtsfolgenrelevanten Inhalt hätten (BGHSt 37, 204, 206).
- BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung …
Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH…, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH…, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229). - BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20
Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den …
Die Akten sollen die lückenlose Information über die im Verfahren angefallenen schriftlichen Unterlagen gewährleisten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 14/90, BGHSt 37, 204, 206).
- OLG Koblenz, 12.03.2018 - 2 Ws 88/18
Strafverfahren: Verletzung des Akteneinsichtsrechts bei Nichtfertigstellung des …
Sie erstreckt sich nach dem Wortlaut des Gesetzes auf alle dem Gericht vorliegenden Akten, gleichviel, ob diese dem Gericht mit der Anklageschrift übersandt oder - wie hier das Hauptverhandlungsprotokoll - von ihm selbst angelegt worden sind (vgl. BGHSt 37, 204 ). - OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 3 Ws 852/20
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht durch Verteidiger
Der Umfang des Rechts auf Akteneinsicht richtet sich nach dem Normzweck des § 147 StPO, der dem Angeklagten eine wirksame Verteidigung ermöglichen soll (BGH, Beschluss vom 10.10.1990 1 StE 8/89 StB 14/90). - AG München, 24.08.2000 - 822 Ds 236 Js 207708/98 Bei der Auslegung des § 193 StGB fällt besonders ins Gewicht, daß die Meinungsfreiheit schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 ff., BVerfG StV 1991, 1 458 ff.).
- LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15 Das nach einer Beweiserhebung geäußerte Verlangen, einen entlassenen Sachverständigen nochmals zu vernehmen, ist, wenn nicht neue Beweistatsachen behauptet werden, kein Beweisantrag, über den nach § 244 Abs. 3 oder 4 StPO zu entscheiden wäre (BGHSt 15, 161, 163 = NJW 1960, 2349; BGH NJW 1960, 2156; BGH NStZ 1983, 375, 376; BGH NStZ-RR 1996, 107; BGH StV 1991, 1, 2; BGH JR 2000, 32 m. Anm. Rose).