Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.03.1992

Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91   

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https://dejure.org/1992,958
BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91 (https://dejure.org/1992,958)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1992 - 2 StR 427/91 (https://dejure.org/1992,958)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91 (https://dejure.org/1992,958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit generalpräventiver Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Besondere Gefährlichkeit des Vorgehens in Deutschland nach einer von im Ausland agierenden, besonders gefährlichen krimininellen Vereinigungen bekannten Methode - Besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2903 (Ls.)
  • NStZ 1992, 275
  • JR 1992, 471
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (rauschbedingte Vorgehensweise bei der Tat;

    Dies ist gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    a) Die Beanstandung, eine unzureichende Sachbehandlung sei nicht ausreichend zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, kann im Wege der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91 S. 7).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05

    Strafzumessung (Vorverhalten des Täters: konkrete Feststellungen;

    Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 150/08

    Strafrahmenwahl; konkrete Strafzumessung (Generalprävention)

    Eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme von Körperverletzungsdelikten hochbetagter Frauen zum Nachteil ihrer Ehemänner oder ähnlicher Straftaten hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1982, 463; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 6, 7).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten;

    Angesichts dessen begegnet es keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht den generalpräventiven Aspekt nicht ausdrücklich als wesentlichen Strafzumessungsgrund bei der Bemessung der Strafe erwähnt hat (vgl. zu den Voraussetzungen generalpräventiver Strafschärfung BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6; Beschlüsse vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13, und vom 7. März 2018 - 1 StR 663/17, ZWH 2018, 184 mwN).
  • BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94

    Schlüssiges Verhalten - Erkennbarkeit - Drohung - Gefahr - Leib oder Leben

    Der Gebrauch von Schußwaffen oder massive tätliche Angriffe auf den Bedrohten oder seine Angehörigen sind häufig praktizierte Vorgehensweisen (vgl. Fundermann Kriminalistik 1985, 350 f; vgl. auch das von der Strafkammer zitierte Urteil des Senats vom 29. Januar 1992, NStZ 1992, 275).
  • BGH, 05.03.2002 - 5 StR 70/02

    Mitbestimmung der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe durch nicht belegte

    Der Senat schließt aus, daß die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nach den sie tragenden Erwägungen durch nicht belegte generalpräventive Gesichtspunkte mitbestimmt war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6, 8, 10).
  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 343/94

    Zulässigkeit der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der

  • BGH, 22.09.2003 - 3 StR 332/03

    Strafzumessung (Generalprävention: Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten)

  • BGH, 22.07.2003 - 3 StR 243/03

    Strafzumessung (generalpräventive Erwägungen: Gebot der Feststellung der

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 131/94

    Generalprävention - Strafzumessung - Strafschärfung - Gemeingefährlichkeit

  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Körperschmuggel -

  • BayObLG, 18.06.1999 - 4St RR 51/99

    Anwendung des § 92 a Abs. 4 AuslG bei Tatzeitpunkt vor Bekanntgabe des Beitritts

  • BGH, 23.11.1994 - 3 StR 517/94

    Strafzumessung - Vergewaltigung - Strafschärfung - Verwerflichkeit

  • BGH, 15.03.1994 - 4 StR 87/94

    Generalprävention - Strafzumessung - Strafschärfung - Gemeingefährlichkeit

  • BGH, 28.04.1995 - 4 StR 194/95

    Exzeß - Mittäterexzeß - Täterschaft - Mittäter - Mittäterschaft - Gewalt -

  • BGH, 12.02.1992 - 2 StR 25/92

    Erfordernis der Darlegung der von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen

  • BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1992 - 2 StR 559/91   

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https://dejure.org/1992,3916
BGH, 06.03.1992 - 2 StR 559/91 (https://dejure.org/1992,3916)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1992 - 2 StR 559/91 (https://dejure.org/1992,3916)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1992 - 2 StR 559/91 (https://dejure.org/1992,3916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Strafmilderungsgrund - Tatgeneigtheit - Aufklärungsobjekt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46
    Strafmilderung bei Tatprovokation

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 275
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 559/91
    Bei dieser Mitwirkung handelt es sich um einen schuldunabhängigen Umstand, der je nach Sachlage die Strafzumessung zusätzlich zu den anderen Milderungsgründen zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH NStZ 1986, 162; BGHR StGB 46 Abs. 1 V-Mann 3).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).

    Eine Abwägung des von den Ermittlungsbehörden zur Tatbestandserfüllung und deren möglicher Auswirkung geleisteten Beitrags mit den übrigen maßgeblichen Umständen war - anders als im Fall BGH NStZ 1992, 275, 276 - unerläßlich.

  • BGH, 07.10.2019 - 1 StR 206/19

    Verhängung von Jugendstrafe (Strafzumessungserwägungen: Rechtfertigung einer

    Zu Gunsten des Angeklagten ist bei der Strafzumessung auch der Umstand zu berücksichtigen, dass dieser im Rahmen der Tat 3 durch die polizeiliche Vertrauensperson dazu veranlasst wurde, "härtere' Betäubungsmittel einzuführen und damit Handel zu treiben, als dies bislang der Fall war; die Einwirkung einer polizeilichen Vertrauensperson auf den Täter, die diesen in erhöhte Tatschuld verstrickt, ist bei der Strafzumessung in der Regel zu würdigen - gleichgültig, ob sie sich in rechtsstaatlichem Rahmen gehalten oder ihn überschritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1993 - 4 StR 607/92 Rn. 7; vgl. zudem BGH, Urteile vom 4. Juni 1992 - 4 StR 99/92 Rn. 13 und vom 6. März 1992 - 2 StR 559/91 Rn. 13).
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