Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.01.1993

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.04.1993 - 2 Ws 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4379
OLG Karlsruhe, 07.04.1993 - 2 Ws 13/93 (https://dejure.org/1993,4379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.1993 - 2 Ws 13/93 (https://dejure.org/1993,4379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 1993 - 2 Ws 13/93 (https://dejure.org/1993,4379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahnarzt; Arzt; Schweigepflicht; Vollzugsanstalt; Strafgefangener

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 998
  • NStZ 1993, 405
  • NStZ 1993, 406
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1992 - 2 Ws 223/92

    Rechtsbeschwerde; Statthaftigkeit; Einstweilige Anordnung; Ärztliche ; Behandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.1993 - 2 Ws 13/93
    Der Antragsteller übersieht des weiteren, daß - wie der Senat kürzlich in einem anderen den Antragsteller betreffenden Verfahren entschieden hat - bei Vorwegnahme der Hauptsache durch die einstweilige Anordnung ausnahmsweise sogar deren Anfechtung mit Hilfe der Rechtsbeschwerde möglich ist (Beschluß v. 14.12.1992 - 2 Ws 223/92 - m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14

    Begriff der Geeignetheit einer Einrichtung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThUG; Umfang

    Das Schweigegebot gilt nämlich grundsätzlich auch für Ärzte und Therapeuten, die einem Patienten in einer öffentlichen Einrichtung zugewiesen sind (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 406).
  • BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99

    Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung von StVollzG § 182 Abs 2, 3

    Dafür ist auch nichts hervorgetreten, zumal der Anstaltsarzt auch nach der früheren Rechtslage in gewissem Umfang zur Offenbarung von Geheimnissen befugt war (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1993, S. 405 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - 3 Ws 713 - 714/92, 3 Ws 713/92, 3 Ws 714/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2426
OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - 3 Ws 713 - 714/92, 3 Ws 713/92, 3 Ws 714/92 (https://dejure.org/1993,2426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.1993 - 3 Ws 713 - 714/92, 3 Ws 713/92, 3 Ws 714/92 (https://dejure.org/1993,2426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 1993 - 3 Ws 713 - 714/92, 3 Ws 713/92, 3 Ws 714/92 (https://dejure.org/1993,2426)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassen einer mündlichen Anhörung; Nachholung der mündlichen Anhörung; Zurückverweisung an Vorinstanz; Bedingte Restrafenaussetzung; Sofortige Beschwerde; Dreimonatsfrist

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 454 Abs. 1, 454a Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 406
  • StV 1993, 646
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung

    Darüber hinaus wird von der obergerichtlichen und teilweise auch höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Durchbrechung des Grundsatzes der eigenen Sachentscheidung z.B. dann anerkannt, wenn dem Beschwerdeführer bei eigener Sachentscheidung eine Instanz verloren ginge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539; OLG Hamm, StV 1995, 594, 595; ablehnend OLG Rostock NStZ-RR 2000, 14, 15) und/oder das zugrundeliegende Verfahren unter einem schwerwiegenden Verfahrensfehler leidet (z.B. fehlende Beiordnung eines Verteidigers im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 67e StGB OLG Karlsruhe, StV 1997, 314,f = StraFo 1997, 125f oder bei unterbliebener mündlicher Anhörung (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 1993, 406f = StV 1993, 646f; 1. Strafsenat, StV 1995, 538; 5. Strafsenat, NStZ 1981, 454; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 77; OLG Koblenz, GA 1985, 235, 237;OLG Karlsruhe, Die Justiz 1975, 477f, 1981, 365), die angefochtene Entscheidung keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BGHSt 36, 139, 140; OLG Bremen, NJW 1951, 84f) oder eine umfassende Behandlung und Würdigung des Streitstoffes nicht vorgenommen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat StV 1986, 376) bzw. das Erstgericht es bei einer floskelhaften Begründung hat bewenden lassen (OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539 = VRS 88 (1995), 426f; kritisch hierzu OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1993, 375f).

    Dafür, dass die ordnungsgemäße mündliche Anhörung des Untergebrachten nicht im Beschwerdeverfahren vom Beschwerdegericht nachgeholt werden kann, spricht zunächst einmal, dass die Regelung des § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ausschließlich für den ersten Rechtszug gilt (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1993, 646, 647 = NStZ 1993, 406, 407; m.w.N.; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 406, 407; OLG Hamm, NJW 1975, 701; KK-Fischer, a.a.O., Rz. 37 zu § 454).

    Zweck, Zielrichtung und Charakter der gesetzlich geregelten Anhörung im Rahmen des § 454 StPO unterscheiden sich indessen wesentlich von solchen Ausnahmesituationen im Rahmen der Begründung und Erläuterung eines Beschwerdebegehrens (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 1993, 406, 407 = StV 1993, 646, 647; ebenso OLG Brandenburg, NStZ 1996, 406, 407).

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Der damit festzustellende Verfahrensfehler führt zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Behandlung und Entscheidung (vgl. BGHR § 454 StPO Anhörung 1; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 406; 1981, 454; OLG Karlsruhe, Justiz 1981, 365; Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdnr. 8 und § 454 Rdnr. 47).
  • OLG Celle, 15.05.2003 - 1 Ws 167/03

    Vollstreckung eines Strafrestes trotz eines entgegenstehenden schriftlichen

    Die zu dieser Frage im Zusammenhang mit einer Aussetzung von Strafresten ergangene Rechtssprechung bezieht sich zwar ganz überwiegend auf die unterbliebene mündliche Anhörung des Verurteilten (BGH NStZ 1995, 610; Düsseldorf NStZ 93, 406; Meyer-Goßner, ebenda § 454 Rdn. 47), nach Auffassung des Senats ist aber bei unterbliebener Anhörung des Sachverständigen in gleicher Weise zu verfahren (s.a. KG NStZ 1999, 320).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 425/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Der damit festzustellende Verfahrensfehler führt zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Behandlung und Entscheidung (vgl. BGHR § 454 StPO Anhörung 1; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 406; 1981, 454; OLG Karlsruhe, Justiz 1981, 365; Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdnr. 8 und § 454 Rdnr. 47).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2001 - 1 Ws 199/01

    Aussetzung; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe; Strafausspruch; Strafrest;

    Die festgestellten Verfahrensmängel, insbesondere die Verletzung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich der Zwei-Drittel-Frage, haben zur Folge, dass die Sache entgegen der Regel des § 309 Abs. 2 StPO insoweit an die Strafvollstrekkungskammer zurückzuverweisen ist (vgl. auch OLG Rostock, NStZ-RR 2000, 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 3 Ws 43/97 - OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 406).
  • OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Insofern ähnelt der vorliegende, besonders ausgestaltete Fall demjenigen, in dem die Anhörung des Verurteilten ganz unterblieben ist (OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 406 ; StV 1995, 538 ).
  • OLG Bamberg, 29.07.1998 - Ws 480/98

    Pflicht zur Einholung eines externen Gutachtens

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  • OLG Nürnberg, 11.06.1997 - Ws 615/97

    Anhörung im Strafvollstreckungsverfahren

    Die unterbliebene mündliche Anhörung durch den erkennenden Richter gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO kann vom Beschwerdegericht nicht nachgeholt oder ersetzt werden und zwingt deshalb zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (OLG Düsseldorf NStZ 93, 406; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 309 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10

    Strafvollstreckung; Recht auf Verfahrensbeistand; Benachrichtigung des Beistands

    Die ordnungsgemäße mündliche Anhörung kann nicht durch den Senat erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1981, 454 ; NStZ 1993, 406, 407; Meyer/Goßner, aaO., § 4454 Rdn. 47; z.B. Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2001 - 1 Ws 82/01; 3. März 2005 - 1 Ws 41/05, und 14. November 2008 - 1 Ws 206/08).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 465/01

    Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen

    Eine ordnungsgemäße mündliche Anhörung kann im Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, so dass - abweichend von der Regelung des § 309 Abs. 2 StPO - die Zurückverweisung an die Vorinstanz geboten ist (OLG Düsseldorf NStZ 1993, 406).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 1 Ws 425/04

    Strafrestaussetzung: Kriminalprognose für einen vollzugsangepassten gefährlichen

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 466/01

    Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen

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