Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.09.1993 - 1 Ws 283/93   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1994, 99



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07  

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Nach erfolgtem Forderungsübergang gemäß § 67 VVG ist damit der hinter dem Geschädigten stehende Versicherer Anspruchsinhaber im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 30.11.2005, 3 Ws 526/05; HansOLG, NStZ 94, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 222; OLG Stuttgart, NStZ-RR 99, 383; OLG Karlsruhe, NJW 05, 1815; Tröndle-Fischer, StGB, 54. Auflage, § 73, Rdnr. 13; jetzt auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2; . Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 16/700, Seite 16).

    Wenn der Versicherer den auf ihn übergegangenen Anspruch seinerseits nicht verfolgen könnte, würde das dazu führen, dass sich der Staat an der Aufrechterhaltung des durch die Tat entstandenen rechtswidrigen Zustandes beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 567; HansOLG, NStZ 1994, 99).

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 592/07  

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Nach erfolgtem Forderungsübergang gemäß § 67 VVG ist damit der hinter dem Geschädigten stehende Versicherer Anspruchsinhaber im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 30.11.2005, 3 Ws 526/05; HansOLG, NStZ 94, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 222; OLG Stuttgart, NStZ-RR 99, 383; OLG Karlsruhe, NJW 05, 1815; Tröndle-Fischer, StGB, 54. Auflage, § 73, Rdnr. 13; jetzt auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2; . Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 16/700, Seite 16).

    Wenn der Versicherer den auf ihn übergegangenen Anspruch seinerseits nicht verfolgen könnte, würde das dazu führen, dass sich der Staat an der Aufrechterhaltung des durch die Tat entstandenen rechtswidrigen Zustandes beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 567; HansOLG, NStZ 1994, 99).

  • LG Frankfurt/Oder, 14.06.2011 - 6a T 38/11  

    § 111f Abs 5 StPO, § 111k StPO

    Der Bestimmung des § 111k S. 1 StPO, wonach die Herausgabe an den Verletzten erfolgen soll, liegt der Gedanke des Opferschutzes zugrunde, weil sich der Staat nicht an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes beteiligen und dem Rechtsbrecher so die Früchte seiner Tat sichern darf (OLG Schleswig NStZ 1994, 99; OLG Hamm NStZ 1985, 376).

    Sofern vertreten wird, dass einem Dritten im Rahmen des Verfahrens nach §§ 111k, 111f Abs. 5 StPO eine (einmonatige) Frist zur gerichtlichen Geltendmachung, "z.B. durch einstweilige Verfügung" zu setzen sei (Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 111k Rn. 8, unter Hinweis auf Malitz, NStZ 2003, 64; OLG Schleswig NStZ 1994, 99), ist schon nicht ersichtlich, ob es nur auf die gerichtliche Geltendmachung oder auf die Erlangung eines entsprechenden Titels ankommen soll (für letzteres: Nack, in: KK, StPO, 6. Aufl., § 111k Rn. 6).

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  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06  

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Adhäsionsantrags durch Insolvenzverwalter

    Soweit das OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 21.9.1993 ( NStZ 1994, 99 ff. ) zur Begründung der Verletzteneigenschaft sogar von Zessionaren auf §§ 401, 412 BGB verweist, wird die Verkennung des spezifisch opferschutzrechtlichen Grundes der Privilegierung des Verletzten überdeutlich.
  • OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12  

    Herausgabe sichergestellter Sachen nach Rechtskraft des Urteils

    6 Eine Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber (vorliegend der Drittbeteiligte Me.) kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die sichergestellten Gegenstände zweifelsfrei durch irgendeine - wenn auch möglicherweise eine nicht in das Verfahren einbezogene - Straftat in den Besitz des Betreffenden gelangt sind (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; OLG Hamm NStZ 1985, 376; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; LG Hildesheim NStZ 1989, 336).
  • OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00  

    Herausgabe an einen Dritten

    Ob der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Meinung zu folgen ist, wonach Verletzter auch der Versicherer sei, auf den nach Schadensregulierung der Anspruch des Verletzten übergegangen ist (OLG Schleswig NStZ 94, 99; KK-Nack § 111 k Rdnr. 4, § 111 g Rdnr. 2), kann dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 507/06  

    Adhäsionsantrag; Adhäsionsbegehren; Adhäsionsverfahren; Adhäsion;

    Soweit das OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 21.9.1993 ( NStZ 1994, 99 ff. ) zur Begründung der Verletzteneigenschaft sogar von Zessionaren auf §§ 401, 412 BGB verweist, wird die Verkennung des spezifisch opferschutzrechtlichen Grundes der Privilegierung des Verletzten überdeutlich.
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