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Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.09.1994 - 522 Qs 70/94   

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https://dejure.org/1994,8491
LG Berlin, 28.09.1994 - 522 Qs 70/94 (https://dejure.org/1994,8491)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.09.1994 - 522 Qs 70/94 (https://dejure.org/1994,8491)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. September 1994 - 522 Qs 70/94 (https://dejure.org/1994,8491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Versäumung eines Termins der mündlichen Verhandlung durch einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen; Einstellung des Verfahrens ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen einen säumigen Zeugen bei geringem Verschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 508
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 07.09.1990 - 2 Ws 347/90
    Auszug aus LG Berlin, 28.09.1994 - 522 Qs 70/94
    Eine derartige Beendigung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung der §§ 153 StPO , 47 Abs. 2 OWiG ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zulässig, wenn das Verschulden eines Zeugen im Hinblick auf seine Säumnis gering und eine Ahndung nicht erforderlich erscheint (vgl. OLG Hamm VRS 41, 283 f.; OLG Düsseldorf NStE Nr. 5 zu § 51 StPO; OLG Köln MDR 1991, 275; SK StPO -Rogall, 10. Lieferung (April 1991), § 51 Rnrn.
  • OLG Koblenz, 13.01.1988 - 1 Ws 709/87

    Vorzeitiges Weggehen eines Sachverständigen vor der endgültigen Entlassung als

    Auszug aus LG Berlin, 28.09.1994 - 522 Qs 70/94
    Allein deswegen bilden sie noch keine "untrennbare Einheit" (so aber OLG Düsseldorf, a.a.O., sowie NJW 1993, 546; OLG Koblenz NStZ 1988, 192 f.).
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Rechtsprechung
   KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94 - 3 Ws (B) 48/95   

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https://dejure.org/1995,5363
KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94 - 3 Ws (B) 48/95 (https://dejure.org/1995,5363)
KG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 2 Ss 293/94 - 3 Ws (B) 48/95 (https://dejure.org/1995,5363)
KG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 2 Ss 293/94 - 3 Ws (B) 48/95 (https://dejure.org/1995,5363)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Zweibrücken, 21.09.1992 - 1 Ss 138/92

    Rechtsbeschwerde; Fortbildung des Rechts; Schriftliches Urteil; Begründung;

    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    Dem vermag der vorlegende Senat nicht beizutreten; er hält vielmehr an seiner dargestellten Auffassung fest, die auch das OLG Zweibrücken (VRS 85, 217 ) sowie - zumindest bei grob lückenhaften oder unzureichenden Urteilsgründen - das OLG Hamm (NZV 1993, 204 ) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375) teilen (ebenso Göhler a.a.O., § 80 Rdn. 13 und Rebmann/Roth/Hermann, OWiG 2. Aufl., § 80 Rdn. 60; offengelassen von Steindorf in KK, OWiG , § 80 Rdn. 32 bis 34).

    Für die Feststellung eines solchen Zulassungsgrundes kann aber, anders als bei der -(puren) revisionsrechtlichen Prüfung einer Entscheidung, die auf das Urteil und seine Gründe als Prüfungsgegenstand angewiesen ist, auch auf das abgekürzte Urteil, den Bußgeldbescheid und vor allem die Begründung des Zulassungsantrages Bezug genommen werden (vgl. OLG Zweibrücken VRS 85, 217, 218).

  • OLG Düsseldorf, 04.01.1988 - 5 Ss OWi 456/87
    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    Das Fehlen von Urteilsgründen führt im Falle einer zulässigen Rechtsbeschwerde auf die Sachrüge hin regelmäßig zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. Bay0bLG NStZ 1991, 342; OLG Düsseldorf MDR 1988, 521 = VRS 74, 282, 283; Göhler a.a.O., § 77 b Rdn. 8 m.w.N.), unter den Voraussetzungen des § 80 OWiG jedoch nach Auffassung des Senats nicht stets zur Zulassung der Rechtsbeschwerde.

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidungen des Bay0bLG (VRS 82, 320 und 86, 304), des OLG Celle (VRS 75, 463), des OLG Düsseldorf (VRS 74, 282) und des OLG Köln (VRS 86, 302 ) gehindert, die beim Fehlen von Urteilsgründen stets die Rechtsbeschwerde zulassen wollen und sich zur Begründung darauf berufen, es könne nur geprüft werden, ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten sei, wenn auch Urteilsgründe vorlägen, weil diese für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage seien.

  • BayObLG, 21.01.1991 - 2 ObOWi 389/90
    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    Eine entsprechende Anwendung der für den Fall der Wiedereinsetzung geltenden Ausnahmeregelung des § 77 b Abs. 2 OWiG kommt nicht in Betracht (vgl. Bay0bLG VRS 78, 464, 465; VRS 81, 37, 38; VRS 82, 318, 319; OLG Celle VRS 75, 461, 462; Göhler, OWiG 11. Aufl., § 77 b Rdn. 5).

    Das Fehlen von Urteilsgründen führt im Falle einer zulässigen Rechtsbeschwerde auf die Sachrüge hin regelmäßig zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. Bay0bLG NStZ 1991, 342; OLG Düsseldorf MDR 1988, 521 = VRS 74, 282, 283; Göhler a.a.O., § 77 b Rdn. 8 m.w.N.), unter den Voraussetzungen des § 80 OWiG jedoch nach Auffassung des Senats nicht stets zur Zulassung der Rechtsbeschwerde.

  • BayObLG, 28.08.1991 - 2 ObOWi 275/91
    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    Eine entsprechende Anwendung der für den Fall der Wiedereinsetzung geltenden Ausnahmeregelung des § 77 b Abs. 2 OWiG kommt nicht in Betracht (vgl. Bay0bLG VRS 78, 464, 465; VRS 81, 37, 38; VRS 82, 318, 319; OLG Celle VRS 75, 461, 462; Göhler, OWiG 11. Aufl., § 77 b Rdn. 5).
  • BayObLG, 07.10.1991 - 2 ObOWi 328/91

    Urteil; Begründung; Rechtsbeschwerde; Rechtsfortbildung; Zulassen

    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidungen des Bay0bLG (VRS 82, 320 und 86, 304), des OLG Celle (VRS 75, 463), des OLG Düsseldorf (VRS 74, 282) und des OLG Köln (VRS 86, 302 ) gehindert, die beim Fehlen von Urteilsgründen stets die Rechtsbeschwerde zulassen wollen und sich zur Begründung darauf berufen, es könne nur geprüft werden, ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten sei, wenn auch Urteilsgründe vorlägen, weil diese für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage seien.
  • OLG Hamm, 05.11.1992 - 3 Ss OWi 856/92

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Lückenhafte Urteilsbegründung; Unzulängliche

    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    Dem vermag der vorlegende Senat nicht beizutreten; er hält vielmehr an seiner dargestellten Auffassung fest, die auch das OLG Zweibrücken (VRS 85, 217 ) sowie - zumindest bei grob lückenhaften oder unzureichenden Urteilsgründen - das OLG Hamm (NZV 1993, 204 ) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375) teilen (ebenso Göhler a.a.O., § 80 Rdn. 13 und Rebmann/Roth/Hermann, OWiG 2. Aufl., § 80 Rdn. 60; offengelassen von Steindorf in KK, OWiG , § 80 Rdn. 32 bis 34).
  • BayObLG, 17.01.1990 - 1 ObOWi 458/89
    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    Eine entsprechende Anwendung der für den Fall der Wiedereinsetzung geltenden Ausnahmeregelung des § 77 b Abs. 2 OWiG kommt nicht in Betracht (vgl. Bay0bLG VRS 78, 464, 465; VRS 81, 37, 38; VRS 82, 318, 319; OLG Celle VRS 75, 461, 462; Göhler, OWiG 11. Aufl., § 77 b Rdn. 5).
  • OLG Celle, 19.04.1988 - 3 Ss OWi 70/88
    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    Eine entsprechende Anwendung der für den Fall der Wiedereinsetzung geltenden Ausnahmeregelung des § 77 b Abs. 2 OWiG kommt nicht in Betracht (vgl. Bay0bLG VRS 78, 464, 465; VRS 81, 37, 38; VRS 82, 318, 319; OLG Celle VRS 75, 461, 462; Göhler, OWiG 11. Aufl., § 77 b Rdn. 5).
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidungen des Bay0bLG (VRS 82, 320 und 86, 304), des OLG Celle (VRS 75, 463), des OLG Düsseldorf (VRS 74, 282) und des OLG Köln (VRS 86, 302 ) gehindert, die beim Fehlen von Urteilsgründen stets die Rechtsbeschwerde zulassen wollen und sich zur Begründung darauf berufen, es könne nur geprüft werden, ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten sei, wenn auch Urteilsgründe vorlägen, weil diese für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage seien.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91

    Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche

    Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    Dem vermag der vorlegende Senat nicht beizutreten; er hält vielmehr an seiner dargestellten Auffassung fest, die auch das OLG Zweibrücken (VRS 85, 217 ) sowie - zumindest bei grob lückenhaften oder unzureichenden Urteilsgründen - das OLG Hamm (NZV 1993, 204 ) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375) teilen (ebenso Göhler a.a.O., § 80 Rdn. 13 und Rebmann/Roth/Hermann, OWiG 2. Aufl., § 80 Rdn. 60; offengelassen von Steindorf in KK, OWiG , § 80 Rdn. 32 bis 34).
  • OLG Celle, 29.02.1988 - 3 Ss OWi 30/88
  • OLG Köln, 28.09.1993 - Ss 400/93

    Urteil; Sachliches Recht; Verstoß; Zulassung; Rechtsbeschwerde

  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

    Dieser Entscheidung lag zwar ein gegen den Betroffenen ergangenes Abwesenheitsurteil zugrunde (vgl. KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242).

    dd) Obwohl zahlreiche veröffentlichte und unveröffentlichte Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. BayObLG VRS Bd. 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 -) belegen, dass es verbreiteter Praxis entspricht, dem in der Hauptverhandlung nicht anwesenden Betroffenen trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG nur ein Urteil ohne Gründe zuzustellen, hat dies - soweit ersichtlich - bis zur Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273; s. dazu III.) nie die eindeutige Beantwortung der Frage erfordert, ob die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist mit der Zustellung des unzulässig abgekürzten Urteils beginnt.

    Zwar ist die nachträgliche Anfertigung der zu Unrecht unterbliebenen Urteilsbegründung im Rechtsbeschwerde- ebenso wie im Revisionsverfahren unbeachtlich, wenn das nicht mit Gründen versehene Urteil - wie im hier zu entscheidenden und vom Thüringer Oberlandesgericht entschiedenen Fall - aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.; 42, 187, 188; 43, 22, 26; BGH bei Holtz MDR 1990, 490; OLG Koblenz VRS 70, 24; 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; BayObLG VRS 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG VRS 82, 135; NStZ 95, 508; DAR 2001, 228; Köln NZV 97, 371).

  • OLG Karlsruhe, 18.01.1996 - 2 Ss 249/95
    Ob dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde darüber hinaus schon allein wegen Fehlens der Urteilsgründe, die nach irrtümlicher Herausgabe des Urteils in abgekürzter Form aus dem inneren Dienstbetrieb nicht mehr in zulässiger Weise ergänzt werden können (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. Rdnr. 30 zu § 267), stattzugeben ist (vgl. KG, Vorlagebeschluß vom 22.03.1995, NStZ 1995, 508 ) und ob daneben auch die Zulassungsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG vorliegen, braucht deshalb nicht entschieden zu werden.
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