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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95   

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https://dejure.org/1995,1422
BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,1422)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1995 - 2 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,1422)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 2 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,1422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - Gefährdung einzelner Personen - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 400

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 609
  • JR 1996, 290
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Ein Täter ist auch dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn von ihm nur gegen bestimmte Einzelpersonen erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHSt 26, 321 f; 34, 22, 29; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 StGB Rdn. 59, 59 a).

    Ansonsten wäre der Bestand der Rechtsordnung und damit die öffentliche Sicherheit bedroht (BGHSt 26, 321, 323).

    Vielmehr werden gerade auch die Fälle erfaßt, bei denen der Täter für besonders nahestehende Personen, wie Ehefrau oder Kinder, eine erhebliche Gefahr bedeutet (BGHSt 26, 321, 323).

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Ein Täter ist auch dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn von ihm nur gegen bestimmte Einzelpersonen erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHSt 26, 321 f; 34, 22, 29; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 StGB Rdn. 59, 59 a).

    Abschließend selbst über die Unterbringung zu entscheiden, ist dem Senat verwehrt, da insbesondere noch die Voraussetzungen des § 67 b Abs. 1 StGB der Prüfung bedürfen (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 4).

  • BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88

    Maßregelanspruch - Aufhebung - Rechtswidrige Tat - Revision

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Soweit in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6 und 8; vgl. auch RGSt 69, 12, 14) eine Aufrechterhaltung von Feststellungen abgelehnt wurde, betrifft dies andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 23.04.1963 - 5 StR 13/63
    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Zulässig ist auch die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Nichtanordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 5, 267; 15, 279, 285; BGH NJW 1963, 1414; GA 1968, 148).
  • BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Zulässig ist auch die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Nichtanordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 5, 267; 15, 279, 285; BGH NJW 1963, 1414; GA 1968, 148).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Ein Täter ist auch dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn von ihm nur gegen bestimmte Einzelpersonen erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHSt 26, 321 f; 34, 22, 29; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 StGB Rdn. 59, 59 a).
  • BGH, 10.01.1961 - 1 StR 517/60

    Anordnung auf Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Zulässig ist auch die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Nichtanordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 5, 267; 15, 279, 285; BGH NJW 1963, 1414; GA 1968, 148).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Soweit in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6 und 8; vgl. auch RGSt 69, 12, 14) eine Aufrechterhaltung von Feststellungen abgelehnt wurde, betrifft dies andere Fallgestaltungen.
  • RG, 20.11.1934 - 1 D 1222/34

    1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Soweit in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6 und 8; vgl. auch RGSt 69, 12, 14) eine Aufrechterhaltung von Feststellungen abgelehnt wurde, betrifft dies andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20

    Kein Wegfall der Nebenklagebefugnis bei Erstreben eines Freispruchs des

    Im Übrigen ist selbst in einem Fall, in dem ein Nebenkläger einen Freispruch des Angeklagten hinnimmt, eine zulässige Rechtsmitteleinlegung möglich, wenn diese auf eine auch dem Schutz des Nebenklägers dienende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB abzielt (s. BGH, Urteil vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95, NStZ 1995, 609, 610).

    Stattdessen bietet seine selbständige Stellung ihm die Möglichkeit, auf eine sachgerechte Ausübung der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Amtsaufklärungspflicht hinzuwirken (s. BT-Drucks. 10/5305 S. 14; zur Interessenwahrnehmung im Falle eines Freispruchs BGH, Urteil vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95, NStZ 1995, 609, 610).

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage;

    Darüber hinaus verwies der Generalbundesanwalt auf das Urteil des 2. Strafsenats vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95 (= NStZ 1995, 609).

    Soweit Kleinknecht/Meyer-Goßner noch in der Vorauflage (vor § 395 Rdn. 5) die Unzulässigkeit der Nebenklage (auch) aus § 400 StPO abgeleitet hatte, ist dies in der 45. Auflage nicht wiederholt (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH NStZ 1995, 609; Gössel JR 2001, 215).

    Es ist unter diesen Umständen kein Grund erkennbar, warum dem Geschädigten die Mitwirkung am Verfahren allein deshalb verwehrt sein soll, weil die Schuldunfähigkeit frühzeitig und nicht erst im Lauf des Hauptverfahrens (für diesen Fall vgl. BGH NStZ 1995, 609, vgl. oben III. 3. a) erkannt wurde.

  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    Darüber hinaus war in einem Strafverfahren, in dem der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war, die Revision des Nebenklägers für zulässig erklärt worden, die sich ausdrücklich nicht gegen den Freispruch wendete und allein die Unterbringung des Angeklagten gemäß § 63 StGB erstrebte (NStZ 1995, 609).

    In dieser Hinsicht konkretisiert sich der Zweck des Sicherungsverfahrens (Sicherung der Allgemeinheit) in der Sicherung der konkret beteiligten Person (in diesem Sinne auch die Entscheidung BGH NStZ 1995, 609, vgl. oben II. 1 b).

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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1995 - 3 StR 545/94   

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https://dejure.org/1995,2792
BGH, 14.06.1995 - 3 StR 545/94 (https://dejure.org/1995,2792)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1995 - 3 StR 545/94 (https://dejure.org/1995,2792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.09.1994)

    Schüsse im Dunkeln

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.01.1993)

    Ein banaler Anlaß für einen Mord

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 609
  • StV 1996, 80
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - 3 StR 545/94
    Da sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, wird die Sache an eine allgemeine (als Schwurgericht zuständige) Strafkammer zurückverwiesen (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 175/20

    Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger "Hells Angels"

    Ein solcher Vorgang ist, soweit sich die wahrgenommenen Umstände offen darbieten, kein Teil einer verfahrensrechtlichen Inaugenscheinnahme (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 183/73; Ott, aaO Rn. 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 1964 - 2 StR 238/64, aaO; abweichend Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 86 Rn. 14 mwN für den Fall der Einlassungs- oder Aussageverweigerung; anders bei Zuhörern, vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 3 StR 545/94, NStZ 1995, 609).
  • BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04

    Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der

    Die - eher beiläufige - Schilderung der Besprechung vom 4. März 2002 im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen reicht nicht aus, um dieses Geschehen zum Gegenstand der Aburteilung zu machen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 16; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).
  • BGH, 10.01.2001 - 5 StR 422/00

    Richterliche Hinweispflicht; Tatidentität; Tat im prozessualen Sinne

    Diese wird nicht dadurch begründet, daß auch die Verletzung des Zeugen W auf ein und denselben äußeren Umstand (Auseinandersetzung zwischen Sp' und E ') zurückzuführen ist (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 16).

    Diese wird nicht dadurch begründet, daß auch die Verletzung des Zeugen Sch auf ein und denselben äußeren Umstand (Auseinandersetzung zwischen ,SP' und E') zurückzuführen ist (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 16).

  • OLG Koblenz, 19.04.2000 - 1 Ss 71/00

    Beweiswürdigung Zeuge, entlassener spontane Äußerung

    Weiterhin können dazu auch bestimmte Verhaltensweisen der Zuhörer zählen, wobei das Gericht allerdings die Ergebnisse entsprechender Beobachtungen in die Hauptverhandlung einführen und den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss (vgl. BGH NStZ 95, 609).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof in NStZ 95, 609 entschiedenen Fall, wo es um richterliche Beobachtungen bezüglich namentlich nicht bekannter Zuhörer im Sitzungssaal ging, war deshalb hier eine nochmalige Einführung der Äußerung in die Hauptverhandlung oder eine förmliche Beweisaufnahme über den Vorgang nicht erforderlich.

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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95   

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https://dejure.org/1995,3779
BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95 (https://dejure.org/1995,3779)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1995 - 3 StR 99/95 (https://dejure.org/1995,3779)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95 (https://dejure.org/1995,3779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 609
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95
    Dies wäre nicht unzulässig gewesen (vgl. BGHSt 20, 160, 162; 23, 213/214; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 250 Rdn. 12).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95
    Dies wäre nicht unzulässig gewesen (vgl. BGHSt 20, 160, 162; 23, 213/214; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 250 Rdn. 12).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dazu gehört auch, dass die Urkunde nicht neben der Zeugenaussage als ergänzendes Beweismittel verlesen wurde (BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, NStZ 1995, 609).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Hiergegen spricht, dass nur der betreffende Ausschnitt des zweiseitigen Arztbriefs, nicht jedoch dessen weiterer Inhalt vorgetragen wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11; Urteile vom 12. Juli 1995 - 3 StR 366/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Besetzungsrüge 5; vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR § 344 Abs. 2 Satz 2 Telefonüberwachung 1; Beschluss vom 16. Januar 1991 - 3 StR 414/90, BGHR § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 2).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Die Revision unterlässt es außerdem, zum Ablauf der Einvernahme der Kriminalkommissarin F., die P. vernommen hatte, näher vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12).
  • BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten

    Danach war die Verwertung der im Urteil in indirekter Rede wieder gegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte K. und der Angeklagte T. jeweils bei der Polizei gemacht haben, unzulässig (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310 ff.; vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschluss vom 23. August 1994 - 5 StR 447/94, NStZ 1995, 47; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Dazu gehört auch, dass die Urkunde nicht neben der Zeugenaussage als ergänzendes Beweismittel verlesen wurde (BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, NStZ 1995, 609).
  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Dieser Vortrag war erforderlich, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Verlesung die Vernehmung des Zeugen nur ergänzt oder im Sinne des § 250 Satz 2 StPO ersetzt worden ist (vgl. BGH StraFo 2009, 152; NStZ 1995, 609; Meyer-Goßner § 250 Rn. 12).
  • BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02

    Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der

    Deshalb ist, wenn ein Verwertungsverbot gegenüber der Aussage einer Vernehmungsperson geltend gemacht wird, regelmäßig der vollständige Inhalt der Vernehmungsniederschrift(en) mitzuteilen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 2, 4, 5).
  • OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11

    Verwertung des Protokolls der Geschwindigkeitsmessung im Rahmen der vereinfachten

    Sollte das Messprotokoll gemeint sein (dessen Inhalt ebenfalls nicht mitgeteilt wird; siehe dazu BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4 Polizeivermerk), ist auf § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01

    Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift vom 06. August 2001 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 04. Juni 1970 (NJW 1970, 1558) und vom 28. Juni 1995 (NStZ 1995, 609) darauf hingewiesen hat, daß nach ständiger Rechtsprechung schriftliche Vermerke eines Polizeibeamten zur Ergänzung seiner Aussage herangezogen werden dürfen, wenn sich dieser trotz Vorhaltes an den Inhalt des Vermerkes nicht mehr zu erinnern vermag, und vor diesem Hintergrund die Vorgehensweise der Strafkammer als rechtsfehlerfrei zu bewerten sei, ändert dies an den obigen Ausführungen nichts.
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