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   OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96 (Z)   

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OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96 (Z) (https://dejure.org/1996,3683)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.1996 - Ss 58/96 (Z) (https://dejure.org/1996,3683)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - Ss 58/96 (Z) (https://dejure.org/1996,3683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 355
  • StV 1996, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Die Vernehmung eines "Zeugen vom Hörensagen" ist grundsätzlich zulässig (BGHSt 17, 382, 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH Strafverteidiger 1988, 91, 92).

    Bei einem "Zeugen vom Hörensagen" besteht aber allgemein eine erhöhte Gefahr der Entstellung oder Unvollständigkeit in der Wiedergabe von Tatsachen, die ihm von demjenigen vermittelt worden sind, auf den sein Wissen zurückgeht (BGHSt 17, 382, 385).

    Das Gebot kritischer Beweiswürdigung gilt insbesondere dann, wenn der eigentliche Wissenträger anonym bleibt (BVerfG NJW 1981, 1719; BGHSt 17, 382, 385; BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766).

    Im Hinblick darauf, daß das Gericht sich von der persönlichen Glaubwürdigkeit des im Dunkel bleibenden Gewährsmanns kein Bild machen kann (vgl. BGHSt 17, 382, 385) und der Verteidigung die Möglichkeit genommen ist darzutun, daß der Gewährsmann voreingenommen, feindselig oder unglaubwürdig ist (vgl. EGMR Strafverteidiger 1990, 481, 482), kann das Ergebnis vertraulicher Ermittlungen "im Umfeld des Betroffenen", das durch Vernehmung der Ermittlungsbeamten in die Hauptverhandlung eingeführt wird, nicht ohne weiteres verwertet werden.

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Die Vernehmung eines "Zeugen vom Hörensagen" ist grundsätzlich zulässig (BGHSt 17, 382, 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH Strafverteidiger 1988, 91, 92).

    Der Tatrichter ist daher gehalten, den Beweiswert dieses weniger sachnahen Beweismittels bei seiner Überzeugungsbildung besonders vorsichtig zu prüfen und zu würdigen (BGHSt 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH NStZ 1988, 144; SenatE Strafvereidiger 1990, 441).

    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).

    Das Gebot kritischer Beweiswürdigung gilt insbesondere dann, wenn der eigentliche Wissenträger anonym bleibt (BVerfG NJW 1981, 1719; BGHSt 17, 382, 385; BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766).

    Bei einer willkürlichen oder offensichtlich rechtsfehlerhaften behördlichen Sperrerklärung darf die Verhörsperson nicht über die Angaben des Informanten vernommen werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725; BGH NJW 1989, 3291, 3293).

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Bleibt der Name des Informanten dem Gericht unbekannt, weil die Polizei Vertraulichkeit zugesichert hat und den Informanten nicht preisgibt, so darf sich das Gericht nicht ohne weiteres damit abfinden; es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis auszuräumen; dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt, welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 36, 159 = NJW 1989, 3291, 3292; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 624).

    Bei einer willkürlichen oder offensichtlich rechtsfehlerhaften behördlichen Sperrerklärung darf die Verhörsperson nicht über die Angaben des Informanten vernommen werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725; BGH NJW 1989, 3291, 3293).

    Es fehlt weiter eine eindeutige Wiedergabe der Angaben des Informanten (vgl. hierzu BGH NJW 1989, 3291, 3293).

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Wird eine Verurteilung in einem entscheidenden Ausmaß auf eine anonyme Aussage gegründet, werden die Verteidigungsrechte so eingeschränkt, daß das Recht auf ein faires Verfahren und Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe d MRK verletzt sein können (vgl. EGMR Strafverteidiger 1990, 481).

    Im Hinblick darauf, daß das Gericht sich von der persönlichen Glaubwürdigkeit des im Dunkel bleibenden Gewährsmanns kein Bild machen kann (vgl. BGHSt 17, 382, 385) und der Verteidigung die Möglichkeit genommen ist darzutun, daß der Gewährsmann voreingenommen, feindselig oder unglaubwürdig ist (vgl. EGMR Strafverteidiger 1990, 481, 482), kann das Ergebnis vertraulicher Ermittlungen "im Umfeld des Betroffenen", das durch Vernehmung der Ermittlungsbeamten in die Hauptverhandlung eingeführt wird, nicht ohne weiteres verwertet werden.

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Der Tatrichter muß immer dann, wenn ex den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766; SenatE Strafverteidiger 1990, 441).

    Das Gebot kritischer Beweiswürdigung gilt insbesondere dann, wenn der eigentliche Wissenträger anonym bleibt (BVerfG NJW 1981, 1719; BGHSt 17, 382, 385; BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766).

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).

    Die Verurteilung beruht allerdings nicht auf "anonymen Quellen", wenn die Gewährsleute oder Vertrauensleute den Polizeibeamten, die über die Wahrnehmungen ihrer Informanten aussagen, persönlich bekannt sind (BVerfG NJW 1992, 168).

  • OLG Köln, 15.05.1990 - Ss 88/90
    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Welche Darlegungen im Rahmen der Beweiswürdigung erforderlich sind, richtet sich nach den Besonderheiten des konkreten Falls; dies gilt auch für die Auseinandersetzung mit Zeugenaussagen (SenatE Strafverteidiger 1990, 441).

    Der Tatrichter muß immer dann, wenn ex den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766; SenatE Strafverteidiger 1990, 441).

  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 104/90

    Grundstücksfläche; Abfallentsorgungsanlage; Stetigkeit; Ablagerung; Abfälle;

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96
    Da die Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung gebietet, ein erreichbares sachnäheres Beweismittel zu nützen (BGH NStZ 1994, 36, 37), wird gerade in derartigen Fällen das Gericht sich bemühen müssen, den Informanten selbst zu vernehmen und - wenn dies nicht möglich ist, weil die Personalien des Informanten auch dem "Zeugen vom Hörensagen" unbekannt sind oder weil die Behörde die Identität des Informanten nicht preisgibt - prüfen müssen, ob die Aussage des "Zeugen vom Hörensagen" überhaupt verwertbar ist.
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 1 Ws 35/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4313
OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 1 Ws 35/96 (https://dejure.org/1996,4313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.1996 - 1 Ws 35/96 (https://dejure.org/1996,4313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 1 Ws 35/96 (https://dejure.org/1996,4313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 355
  • StV 1996, 553
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.10.1986 - 1 Ws 848/86

    Einstweilige Unterbringung; Untersuchungshaft; Sechsmonatsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 1 Ws 35/96
    Eine Anrechnung wird lediglich ausnahmsweise im Falle der vorläufigen Unterbringung gemäß § 126 a StPO für geboten erachtet, wenn der Unterbringungsbefehl durch einen Haftbefehl ersetzt wird, weil die zunächst angenommenen Voraussetzungen der Unterbringung - verminderte oder fehlende Schuldfähigkeit gemäß den §§ 20, 21 StGB - zweifelhaft geworden sind und sich die Untersuchungshaft unmittelbar an die Unterbringung anschließt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1986, NStZ 1987, 475 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. 1995, Rdnr. 6 zu § 121 ).
  • OLG Köln, 21.02.2003 - HEs 13/03

    Haftprüfung; Frist; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    § 14 PsychKG stellt deshalb nach herrschender Meinung eine solche Unterbrechung dar (vgl. OLG Düsseldorf, StV 96, 553= NStZ 96, 355; OLG Koblenz, NStZ-RR 98, 21; Löwe-Rosenberg/Hilger, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdnr. 11 a. E. ; KK-Boujong, StPO, 4.Aufl., § 121, Rdnr. 6; Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., Rdnr. 6).

    Allerdings ist es geboten, dass diese Unterbrechung der Untersuchungshaft nach außen deutlich gemacht wird, möglichst durch eine Anordnung des Haftrichters in entsprechender Anwendung des § 455 Abs. 3 StPO (wie in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall, Beschluss vom 25.1.1996 - 1 Ws 35/96 - - StV 96, 553).

  • OLG Koblenz, 25.07.1997 - 4420 BL - III - 92/97

    Wirksamkeit einer vorläufigen Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer

    Eine Anwendung der Bestimmungen über die besondere Haftprüfung nach den §§ 121, 122 StPO auf die Unterbringung nach dem PsychKG NW scheidet mithin aus (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1996, 553, 554).
  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 2 BL 306/98

    Vorübergehende starke Belastung, Berechnung der 6-Monats-Frist, Erweiterung des

    In diesem Fall rechnet die sechsmonatige Frist nach § 121 StPO erst ab der erneuten Inhaftierung (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1996, 553; OLG Celle - 1. Strafsenat NStZ 1990, 535 und NJW 1969, 1866; KG JR 1967, 231; OLG Karlsruhe, Die Justiz, 1983, 85; OLG Oldenburg, NJW 1967, 2371 = JZ 1968, 341; KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., _121 Rdnr. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 15 jeweils m.w.N.).
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