Rechtsprechung
BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96-4 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Verbindung zweier anklagereifer Strafsachen unterschiedlicher örtlicher und sachlicher Zuständigkeit
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 447
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67
Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung …
Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96
Selbst bei Anhängigkeit bei verschiedenen Gerichten wäre die Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens nicht gehindert, zwecks Verbindung der beiden Verfahren ihre Anklagen gemäß § 156 StPO zurückzunehmen (BGHSt 21, 247, 249; BGH NStZ 1990, 548). - BGH, 15.11.1960 - 5 StR 439/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96
Wird in diesen Fällen zulässigerweise eine förmliche gerichtliche Abgabe bzw. Verbindung gemäß § 4 StPO oder § 13 Abs. 2 StPO vermieden, so muß gleiches auch im Falle der Rechtshängigkeit der einen Sache bei dem sachlich höherrangigen Gericht durch nachträgliche Anklage möglich sein (BGH, Urt. vom 15. November 1960 - 5 StR 439/60;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 4 Rdn. 5;… KK-Pfeiffer StPO 3. Aufl. § 4 Rdn. 1; a.A. OLG Celle MDR 1954, 375 [OLG Celle 19.02.1954 - 2 Ws 14/54]). - BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90
Zulässigkeit der Verfahrensverbindung vor Eröffnung des Hauptverfahrens
Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96
Selbst bei Anhängigkeit bei verschiedenen Gerichten wäre die Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens nicht gehindert, zwecks Verbindung der beiden Verfahren ihre Anklagen gemäß § 156 StPO zurückzunehmen (BGHSt 21, 247, 249; BGH NStZ 1990, 548).
- OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
Eröffnung des Hauptverfahrens, hinreichender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage, …
Der von der Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Abschlussverfügung vom 16. Oktober 2002 eingeschlagene, vom Gesetz zwar nicht vorgesehene, grundsätzlich jedoch zulässige Weg (vgl. BGH NStZ 1996, 447), Anklage zur Strafkammer des Landgerichts zu erheben, um eine Verbindung dieser Sache mit dem dort gegen den Täter M. bereits anhängigen Verfahren zu erreichen, kann im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt werden.Der von der Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Abschlussverfügung vom 16. Oktober 2002 eingeschlagene, vom Gesetz zwar nicht vorgesehene, grundsätzlich jedoch zulässige Weg (vgl. BGH NStZ 1996, 447), Anklage zur Strafkammer des Landgerichts zu erheben, um eine Verbindung dieser Sache mit dem dort gegen den Täter M. bereits anhängigen Verfahren zu erreichen, kann im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt werden.
- OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02
Weinrecht, Blankettstrafnorm, Blankettvorschrift, Blankettnorm, Straflosigkeit, …
Ihr Ziel war vielmehr, wie sich auch aus dem Antrag auf S. 52 der Anklageschrift ergibt, die Verbindung mit dem gegen die Angeklagten beim Landgericht Bad Kreuznach bereits anhängigen Verfahren 1008 Js 30304/95 W KLs (zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen, im Gesetz nicht vorgesehenen Verfahrensweise s. BGH NStZ 96, 447).